Angelschein verloren: Was tun? Ersatz Schritt für Schritt

Fischereischein oder Prüfungszeugnis weg? Wer zuständig ist, welche Unterlagen du brauchst, was die Ersatzausstellung kostet und ob du bis dahin angeln darfst.

Grundlagen Veröffentlicht am 8 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Erst sortieren: welches Papier ist eigentlich weg?
  2. Darf ich weiterangeln, solange der Ersatz läuft?
  3. Schritt für Schritt: Ersatz für den Fischereischein
  4. Was der Ersatz kostet
  5. Prüfungszeugnis verloren: der schwierigere Fall
  6. Fischereiabgabe und Jahresmarke: noch einmal zahlen?
  7. Erlaubnisschein und Gewässerkarte weg
  8. Sonderfälle, die häufig vorkommen
  9. So passiert es dir kein zweites Mal
  10. Fazit: Ruhe bewahren, ein Amt genügt meistens
  11. Häufige Fragen

Die Angelsaison beginnt, du greifst in die Schublade und die Kunststoffhülle mit dem Fischereischein ist verschwunden. Der erste Reflex ist Panik vor der kompletten Wiederholung der Fischerprüfung. Das ist fast nie nötig, denn deine bestandene Prüfung ist in einem Register hinterlegt. Dieser Ratgeber zeigt, an welche Stelle du dich wendest, was du mitbringst und womit du rechnen musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die ausstellende Behörde: Stadt, Gemeinde oder untere Fischereibehörde am Wohnsitz.
  • Mitbringen: Personalausweis, Passfoto, formlose Verlusterklärung, wenn vorhanden die alte Scheinnummer.
  • Kosten: üblicherweise 10–40 € Verwaltungsgebühr, dazu ggf. die Fischereiabgabe.
  • Bis dahin gilt Angelverbot: Fischereischein und Erlaubnisschein müssen am Wasser mitgeführt werden.
  • Die Prüfung wiederholen musst du nur, wenn bei der Prüfungsstelle keine Unterlagen mehr existieren.

Erst sortieren: welches Papier ist eigentlich weg?

„Angelschein” ist im Alltag ein Sammelbegriff. Dahinter stehen bis zu vier verschiedene Dokumente, und jedes hat eine eigene Ausgabestelle. Wer das falsche Amt anruft, verliert nur Zeit.

Kettendiagramm der vier Angelpapiere: Prüfungszeugnis ermöglicht den Fischereischein, dieser wird durch die Fischereiabgabe in Geltung gesetzt und berechtigt zum Erlaubnisschein. Unter jedem Kettenglied steht die zuständige Stelle für die Ersatzausstellung, die mitzubringenden Unterlagen, die Gebührenspanne von null bis vierzig Euro und ob das Angeln bis zum Ersatz weiterläuft. Nur beim verlorenen Prüfungszeugnis läuft es weiter, die drei anderen Verluste stoppen sofort.
Vier Papiere, vier Ausgabestellen: Wohin du musst und ob du bis dahin angeln darfst, entscheidet sich daran, welches Glied der Kette fehlt.

Der Fischereischein ist das amtliche Dokument, das dir die Fischereiausübung erlaubt. Er wird von der Wohnsitzgemeinde ausgegeben und ist bundesweit die Grundlage. Wie er aussieht und welche Felder darauf stehen, zeigt der Ratgeber Wie sieht ein Angelschein aus?.

Das Fischerprüfungszeugnis ist der Nachweis der bestandenen Prüfung. Es ist der Schlüssel zum Fischereischein und wird beim Angeln selbst nicht gebraucht. Genau deshalb liegt es bei vielen Anglern seit Jahren irgendwo unbeachtet herum.

Die Fischereiabgabe ist eine Landesabgabe. Je nach Bundesland wird sie als Marke in den Schein geklebt, als Quittung ausgegeben oder digital hinterlegt. Sie entscheidet darüber, ob dein Schein im laufenden Zeitraum gültig ist. Details dazu stehen im Ratgeber Wie lange ist der Angelschein gültig?.

Der Erlaubnisschein, oft Gewässerkarte oder Tageskarte genannt, kommt vom Verein oder vom Fischereiberechtigten und gilt für ein bestimmtes Gewässer. Er hat mit der Behörde nichts zu tun.

Darf ich weiterangeln, solange der Ersatz läuft?

Kurz und deutlich: nein. In allen Bundesländern gilt eine Mitführ- und Vorzeigepflicht. Fischereischein und Erlaubnisschein gehören ans Wasser und müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Kontrollberechtigt sind neben der Polizei die amtlich verpflichteten Fischereiaufseher, die sich ihrerseits mit einem Lichtbildausweis legitimieren.

Wer ohne Papiere angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, und zwar auch dann, wenn er die Prüfung längst bestanden hat und das Amt es bestätigen könnte. Die Bußgeldrahmen der Landesfischereigesetze reichen bis in den vierstelligen Bereich, in der Praxis bewegen sich die verhängten Beträge bei einem reinen Mitführversäumnis deutlich darunter. Dazu kommt, dass ein Fischereiaufseher den Angelplatz räumen lassen kann.

Ein Handyfoto oder eine Kopie genügt als Nachweis in der Regel nicht, weil das Original verlangt wird. Ausnahme sind die Länder, die den Schein inzwischen ausdrücklich digital ausgeben. Nordrhein-Westfalen hat diesen Schritt zum 3. Juli 2026 gemacht: Dort ist der Fischereischein laut Landwirtschaftsministerium NRW ein digitales Dokument, das als Ausdruck, Scheckkarte oder auf dem Handy vorgezeigt werden kann. Ein verlorener Papierschein lässt sich dort direkt in die digitale Form überführen.

Schritt für Schritt: Ersatz für den Fischereischein

Der Weg ist in allen Bundesländern im Kern derselbe, nur Bezeichnungen und Gebühren wechseln.

  1. Ausstellende Stelle bestimmen. Zuständig ist die Behörde an deinem aktuellen Wohnsitz: je nach Kommune das Bürgeramt, das Ordnungsamt, die Gemeindeverwaltung oder die untere Fischereibehörde des Landkreises. Bist du seit der Ausstellung umgezogen, gehst du trotzdem zur Stelle am neuen Wohnort. Sie fragt die Auskunft bei der alten Kommune ab.
  2. Unterlagen zusammensuchen. Gebraucht werden fast immer ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Passfoto und eine formlose Erklärung, dass der Schein verloren ging. Manche Behörden verlangen dafür eine Versicherung an Eides statt. Hilfreich, aber selten zwingend: die alte Scheinnummer, eine Kopie und der Nachweis der zuletzt gezahlten Fischereiabgabe.
  3. Antrag stellen. Viele Kommunen bieten das inzwischen online über ihr Serviceportal an, häufig mit Authentifizierung per BundID. Der klassische Weg über die Vorsprache am Schalter geht weiterhin und ist meist schneller.
  4. Gebühr zahlen. Die Verwaltungsgebühr fällt unabhängig davon an, ob der Verlust selbst verschuldet war.
  5. Schein abholen oder empfangen. Die Zweitschrift wird je nach Verfahren direkt ausgehändigt, per Post geschickt oder in das digitale Postfach zugestellt.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Zweitschrift ersetzt den alten Schein rechtlich vollständig. Taucht das Original später wieder auf, ist es damit ungültig und gehört entsorgt oder bei der Behörde abgegeben.

Was der Ersatz kostet

Die Gebühren sind Landes- und teils Kommunalrecht, deshalb gibt es keine bundesweit gültige Zahl. Die Größenordnung ist überschaubar.

PostenÜbliche SpanneAnmerkung
Zweitschrift Fischereischein10–40 €in Schleswig-Holstein werden 30 € genannt
Zweitschrift Prüfungszeugnis15–40 €die Stadt Wuppertal veranschlagt 35 €
Fischereiabgabe (falls fällig)8–50 € je Zeitraumin NRW 14–50 € für 1 oder 5 Kalenderjahre
Passfoto5–15 €biometrische Anforderungen gelten hier nicht überall
Neuer Erlaubnisschein vom Verein0–20 €Vereinssache, oft nur eine Bearbeitungspauschale

Unterm Strich landen die meisten Angler bei 30 bis 60 Euro, wenn nur der Fischereischein fehlt. Teurer wird es erst, wenn das Prüfungszeugnis mit verschwunden ist und beide Dokumente neu beschafft werden müssen.

Prüfungszeugnis verloren: der schwierigere Fall

Solange die Behörde deinen Fischereischein im Register führt, spielt das Prüfungszeugnis keine Rolle. Kritisch wird es in zwei Situationen: wenn dein Schein seit vielen Jahren abgelaufen ist und du komplett neu beantragst, oder wenn du in ein anderes Bundesland ziehst und dort erstmals einen Schein löst.

Zuständig ist immer die Stelle, die dich damals geprüft hat. Je nach Land und Jahrgang ist das:

  • die untere Fischereibehörde oder das Landratsamt des Prüfungsorts,
  • der Landesfischereiverband, wo die Prüfung verbandlich organisiert wird,
  • in einigen Ländern eine zentrale Prüfungsstelle auf Landesebene.

Der Deutsche Angelfischerverband verweist für diesen Fall ausdrücklich auf die Institution, bei der die Prüfung abgelegt wurde: Sie sieht in ihren Unterlagen nach und stellt bei einem Treffer eine Zweitschrift aus.

Nimm diese Angaben mit, sie beschleunigen die Suche erheblich:

  • Prüfungsjahr und möglichst das genaue Datum,
  • Prüfungsort und Name des Prüfungsausschusses oder Vorbereitungskurses,
  • Name zum Prüfungszeitpunkt, falls sich dieser seither geändert hat,
  • Geburtsdatum und die damalige Adresse.

Was ist, wenn dort nichts mehr vorliegt? Prüfungslisten unterliegen Aufbewahrungsfristen, und bei sehr alten Jahrgängen oder nach Behördenzusammenlegungen kann tatsächlich nichts mehr auffindbar sein. Dann bleibt nur die erneute Prüfung. Die gute Nachricht: Wer schon einmal bestanden hat, kommt mit einem Auffrischungskurs meist gut hin. Die Formen der Vorbereitung vergleicht der Ratgeber Fischereischein-Onlinekurs.

Fischereiabgabe und Jahresmarke: noch einmal zahlen?

In den meisten Fällen bleibt dir die zweite Zahlung erspart, weil die Abgabe im Register hängt und nicht am Papier.

Bayern regelt das ausdrücklich: Eine Zweitschrift kann erteilt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Fischereischein verloren ging oder unbrauchbar wurde. Sie gilt für die restliche Laufzeit des ersetzten Scheins. Erst wenn dessen Geltungsdauer abgelaufen ist, wird die Zweitschrift durch Zahlung der Abgabe wieder in Geltung gesetzt. Die zuständige Stelle und das passende Formular findest du über das BayernPortal.

In Ländern mit einer eingeklebten Jahresmarke läuft es ähnlich: Die Kommune sieht in ihren Unterlagen nach, ob für das laufende Jahr gezahlt wurde, und überträgt den Vermerk. Bewahre trotzdem den Zahlungsbeleg auf, er ist im Streitfall das schnellste Argument.

Erlaubnisschein und Gewässerkarte weg

Hier ist keine Behörde beteiligt. Zuständig ist die Stelle, bei der du die Karte gelöst hast:

  • Vereinsgewässer: der Verein oder der Gewässerwart. Mitglieder bekommen eine Ersatzkarte meist gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr, weil die Kartennummer in der Mitgliederliste steht.
  • Tages- und Wochenkarten: die Ausgabestelle, also Angelladen, Campingplatz, Tourist-Information oder Onlineportal. Bei digital gekauften Karten liegt die Bestätigung in der Regel im E-Mail-Postfach und lässt sich neu ausdrucken.
  • Verpachtete Strecken: der Fischereipächter, der die Karte ausgestellt hat.

Ein praktischer Nebeneffekt: Viele Vereine führen inzwischen digitale Erlaubnisscheine. Wenn dir die Papierkarte abhandenkommt, lohnt die Frage, ob es die Strecke auch als digitale Karte gibt.

Sonderfälle, die häufig vorkommen

Diebstahl. Erstatte Anzeige und lass dir die Bestätigung geben. Sie dient der Behörde als Verlustnachweis und schützt dich, falls mit deinen Papieren Unfug getrieben wird.

Verlust im Urlaub. Ein im Ausland verlorener deutscher Fischereischein lässt sich vor Ort nicht ersetzen. Für den laufenden Urlaub hilft nur, ob das Zielland eine eigene Angelerlaubnis ohne deutschen Schein ausgibt, was etwa in Dänemark und Norwegen der Fall ist. Den Ersatz beantragst du nach der Rückkehr zu Hause.

Beschädigter Schein. Ein durchgeweichter, zerrissener oder verblasster Schein wird wie ein verlorener behandelt. Der Antrag lautet dann auf Ersatz wegen Unbrauchbarkeit, und du gibst das Original bei der Behörde ab.

Alte Scheine aus DDR-Zeiten oder aus der Zeit vor 1999. Bayern erteilt Zweitschriften ausdrücklich für Scheine, die nach dem 31. Dezember 1998 im Freistaat ausgestellt wurden. Für ältere Dokumente fragst du am besten direkt bei der Behörde, welche Nachweise sie akzeptiert. Häufig führt der Weg dann über das Prüfungszeugnis oder über eine Bestätigung des damaligen Verbands.

Namensänderung. Bei Heirat oder Namensänderung läuft es formal wie bei einem Verlust: Du beantragst eine Zweitschrift auf den neuen Namen und gibst den alten Schein ab.

So passiert es dir kein zweites Mal

Der Aufwand für den Ersatz steht in keinem Verhältnis zu den fünf Minuten, die eine ordentliche Ablage kostet.

  • Trennen. Fischereischein und Prüfungszeugnis gehören nicht in dieselbe Tasche. Der Schein wandert in die Angeltasche, das Zeugnis bleibt in den Papieren zu Hause.
  • Scannen. Ein Scan von Schein und Zeugnis in der eigenen Cloud oder auf einer Festplatte ersetzt zwar nicht das Original am Wasser, liefert aber im Ernstfall sofort Nummer, Ausstellungsdatum, Prüfungsort und ausstellende Behörde.
  • Notieren. Schreib Prüfungsjahr und Prüfungsort an eine Stelle, die du in zehn Jahren noch findest. Genau diese beiden Angaben braucht die Behörde für die Suche.
  • Wasserdicht verstauen. Eine feste Dokumentenhülle in einem Innenfach der Tasche kostet wenige Euro. Die häufigste Verlustursache ist der lose Schein in der Jackentasche, der beim Rauswerfen des Kescherstiels mitfliegt.
  • Nach der Kontrolle prüfen. Ein großer Teil der Verluste passiert unmittelbar nach einer Kontrolle, wenn der Schein hastig zurückgesteckt wird. Ein kurzer Griff ans Fach kostet zwei Sekunden.

Fazit: Ruhe bewahren, ein Amt genügt meistens

Ein verlorener Angelschein ist ein Verwaltungsvorgang und kein Grund, die Fischerprüfung noch einmal zu machen. Deine bestandene Prüfung ist in einem Register hinterlegt, und die Behörde an deinem Wohnsitz kommt an diesen Eintrag heran. Mit Personalausweis, Passfoto und einer kurzen Verlusterklärung ist die Sache in vielen Kommunen an einem Vormittag erledigt.

Kritisch wird es nur, wenn Schein und Prüfungszeugnis gleichzeitig fehlen und der Schein schon lange abgelaufen ist. Dann lohnt es sich, früh mit der Prüfungsstelle zu telefonieren und Prüfungsjahr und Prüfungsort parat zu haben. Welche Papiere du überhaupt brauchst und wie sie zusammenspielen, steht im Grundlagen-Ratgeber Braucht man einen Angelschein?.

Häufige Fragen

Angelschein verloren, was tun?

Zuerst klären, welches Papier fehlt. Für den Fischereischein beantragst du bei deiner Stadt, Gemeinde oder der unteren Fischereibehörde eine Zweitschrift, dafür genügen meist Personalausweis, ein Passfoto und eine formlose Verlusterklärung. Fehlt zusätzlich das Prüfungszeugnis, wendest du dich an die Stelle, bei der du die Fischerprüfung abgelegt hast. Bis der Ersatz vorliegt, darfst du nicht angeln, weil der Schein am Wasser mitgeführt werden muss.

Was kostet ein neuer Angelschein bei Verlust?

Die Gebühr für die Ersatzausstellung liegt je nach Bundesland und Kommune üblicherweise zwischen 10 und 40 Euro. In Schleswig-Holstein werden für die Neuausstellung bei Verlust 30 Euro genannt, die Stadt Wuppertal veranschlagt für die Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses 35 Euro. Dazu kann die Fischereiabgabe kommen, wenn der alte Schein bereits abgelaufen war.

Wer stellt einen Ersatz für den Fischereischein aus?

Die Behörde, die den Schein ursprünglich ausgegeben hat, also in aller Regel deine Wohnsitzgemeinde, das Bürgeramt oder die untere Fischereibehörde des Kreises. Sie führt ein Register über ausgestellte Fischereischeine und kann deinen Eintrag darin nachschlagen. Bist du seitdem umgezogen, ist die Behörde an deinem aktuellen Wohnsitz zuständig, sie holt die Auskunft bei der alten Stelle ein.

Darf ich angeln, wenn ich meinen Angelschein zu Hause vergessen habe?

Nein. In allen Bundesländern gilt eine Mitführ- und Vorzeigepflicht: Fischereischein und Erlaubnisschein müssen am Wasser dabei sein und auf Verlangen vorgelegt werden. Wer ohne Papiere angelt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn er die Prüfung bestanden hat. Eine Kopie oder ein Handyfoto reicht als Nachweis in der Regel nicht aus.

Prüfungszeugnis der Fischerprüfung verloren, wie bekomme ich es wieder?

Du wendest dich an die Stelle, bei der du damals geprüft wurdest, meist die untere Fischereibehörde, das Landratsamt oder der Landesfischereiverband. Diese Stellen führen die Prüfungslisten und können eine Zweitschrift ausstellen. Wichtig sind Prüfungsjahr und Prüfungsort, denn danach wird gesucht. Liegen dort keine Unterlagen mehr vor, bleibt als letzter Weg eine erneute Prüfung.

Muss ich die Fischereiabgabe bei Verlust noch einmal bezahlen?

Meist nicht. In Bayern gilt die Zweitschrift für die restliche Laufzeit des verlorenen Scheins, und erst wenn dessen Geltungsdauer abgelaufen ist, wird sie durch Zahlung der Abgabe wieder in Geltung gesetzt. Länder mit Jahresmarke handhaben das ähnlich: Eine bereits entrichtete Abgabe für den laufenden Zeitraum wird im Register geführt und auf den Ersatzschein übertragen.

Was mache ich, wenn der Angelschein gestohlen wurde?

Erstatte eine Anzeige bei der Polizei und lass dir eine Bestätigung geben. Die Behörde erkennt sie als Verlustnachweis an und du hast einen Beleg, falls jemand mit deinem Schein Unsinn anstellt. Der weitere Ablauf entspricht dem bei einem verlorenen Schein: Antrag auf Zweitschrift bei der ausstellenden Behörde.

Wie lange dauert es, bis der Ersatzschein da ist?

Wenn der Eintrag im Register vorliegt, stellen viele Behörden den Ersatz direkt bei der Vorsprache aus. Läuft der Antrag online oder muss eine Auskunft bei einer anderen Kommune eingeholt werden, dauert es meist ein bis drei Wochen. Für eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses solltest du mehr Zeit einplanen, weil ältere Prüfungslisten teils noch als Papierakte im Archiv liegen.

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