Forellen im Tiroler Bergbach, Hecht im Neusiedler See, Seesaiblinge im Salzkammergut: Österreich liegt für viele deutsche Angler nur ein paar Autostunden entfernt. Die Papiere dafür sind keine Hürde, allerdings regelt jedes der neun Bundesländer sie selbst. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche zwei Dokumente du brauchst, wie die Gastfischerkarte in jedem Land funktioniert und was passiert, wenn du ohne angelst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ja, zwei Papiere: eine Fischerkarte oder als Urlauber eine Gastfischerkarte, dazu die Lizenz des Bewirtschafters für das Gewässer.
- Ohne Prüfung: Die Gastfischerkarte bekommst du ohne Fischerprüfung, meist direkt beim Bewirtschafter. Nur das Burgenland verlangt eine Fischereiberechtigung aus einem anderen Land.
- Gültigkeit je Land: von 24 Stunden (Salzburg) über 14 Tage (Tirol) und 3 Wochen (Oberösterreich) bis 2 Monate (Burgenland).
- Vorarlberg: Für Aufenthalte bis zwei Wochen genügt die schriftliche Erlaubnis des Bewirtschafters.
- Ohne Lizenz ist Angeln ein Eingriff in fremdes Fischereirecht nach § 137 StGB, eine Straftat.
Die kurze Antwort: ja, und zwar zwei Papiere
Das österreichische System ähnelt dem deutschen stark. Du brauchst zwei Dokumente, die unterschiedliche Aufgaben haben. So beschreibt es auch das Bürgerserviceportal oesterreich.gv.at:
- Die Fischerkarte ist der amtliche Nachweis, dass du fischen darfst. Einheimische erwerben die Jahresfischerkarte nach einer Prüfung oder Unterweisung. Urlauber nutzen stattdessen die Gastfischerkarte, die befristet gilt und keine Prüfung verlangt.
- Die Lizenz ist die privatrechtliche Erlaubnis des Fischereiberechtigten für ein bestimmtes Revier, vergleichbar mit der deutschen Angelkarte. Es gibt sie als Tages-, Wochen- oder Jahreslizenz.
Beide gehören beim Angeln in die Tasche, dazu ein amtlicher Lichtbildausweis. Der deutsche Fischereischein ersetzt keines der beiden Dokumente. Er kann dir aber helfen, die Gastkarte zu bekommen, denn einige Länder verlangen einen Nachweis der fachlichen Eignung, und das Burgenland setzt eine Fischereiberechtigung aus einem anderen Land sogar voraus.
Die Gastfischerkarte in allen neun Bundesländern
Fischerei ist in Österreich Ländersache, und so hat jedes Bundesland seine eigene Gastkarte. Die Unterschiede liegen vor allem in der Gültigkeitsdauer:

| Bundesland | Name | Gültigkeit | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Burgenland | Fischereigastkarte | 2 Monate ab Ausstellung | nur mit Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder gleichwertiger EU-Berechtigung |
| Kärnten | Gastfischerkarte | 1 oder 4 Wochen | 4 € bzw. 10 €, gilt im ganzen Land |
| Niederösterreich | Fischergastkarte | 30 Kalendertage | fachliche Eignung glaubhaft machen |
| Oberösterreich | Gastfischerkarte | 3 Wochen | ab 12 Jahren, höchstens 2 pro Kalenderjahr |
| Salzburg | Gastfischerkarte | 24 Stunden, 7 oder 14 Tage | 10 €, 25 € bzw. 34 €, ab 12 Jahren |
| Steiermark | Fischergastkarte | 4 Wochen | über den Fischereiberechtigten |
| Tirol | Gastfischerkarte | 14 Tage | ab 14 Jahren, nur Tageslizenzen |
| Vorarlberg | keine Gastkarte | Erlaubnis bis 2 Wochen ohne Fischerausweis | Kinder unter 7 Jahren erhalten keine Erlaubnis |
| Wien | Fischergastkarte | 30 Tage | ab 14 Jahren, nur für die eingetragenen Gewässer |
Die Angaben stammen aus den Länderseiten von oesterreich.gv.at sowie von den Landesfischereiverbänden Salzburg und Kärnten und dem Land Oberösterreich.
Tirol, Vorarlberg und Salzburg: die Alpenländer
Tirol. Die Gastfischerkarte gilt 14 Tage im ganzen Land und wird ab 14 Jahren ausgegeben, vom Fischereiberechtigten oder an den Ausgabestellen der Tageslizenzen. Eine Prüfung gibt es nicht, du musst aber glaubhaft machen, dass du fachlich geeignet bist. Laut Tiroler Fischereiverband richtet sich die Karte an Urlaubsgäste und Gelegenheitsfischer, die ausschließlich Tageslizenzen lösen. Jahreslizenzen sind mit der Gastkarte nicht möglich. Am Wasser gehört ein amtlicher Lichtbildausweis dazu.
Vorarlberg. Das westlichste Land kennt keine eigene Gastkarte. Gefischt wird mit der schriftlichen Erlaubnis des Bewirtschafters, dazu ein Lichtbildausweis, falls die Erlaubnis kein Foto trägt. Einen Fischerausweis brauchst du erst, wenn die Erlaubnis länger als zwei Wochen gilt. Für einen normalen Urlaub genügt damit die Lizenz allein. Personen unter sieben Jahren darf keine Erlaubnis erteilt werden.
Salzburg. Hier gibt es die feinste Stückelung. Laut Landesfischereiverband Salzburg kostet die Gastfischerkarte seit dem 1. Januar 2026:
| Variante | Preis |
|---|---|
| 24 Stunden | 10,00 € |
| 7 Tage am Stück | 25,00 € |
| 14 Tage am Stück | 34,00 € |
| Tageskarte für einen bestimmten Angelteich | 2,00 € |
Die Karte wird ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt, gilt im ganzen Bundesland und ist zusammen mit Lichtbildausweis und Lizenz mitzuführen. Der Landesfischereiverband bietet sie auch online an.
Kärnten, Steiermark und Burgenland: Süden und Osten
Kärnten. Die Gastfischerkarte gilt eine Woche für 4 € oder vier Wochen für 10 €, und zwar im gesamten Landesgebiet. So nennt es der Kärntner Landesfischereiverband. Ausgegeben wird sie vom Fischereiausübungsberechtigten, der die Formulare von der Bezirksverwaltungsbehörde erhält. Dazu kommt der Erlaubnisschein für das Revier, es sei denn, der Rechteinhaber fischt selbst. Für die Jahresfischerkarte genügt in Kärnten als einzigem Land eine Unterweisung.
Steiermark. Die Fischergastkarte gilt vier Wochen. Der Fischereiberechtigte beantragt sie bei der Bezirksverwaltungsbehörde und gibt sie an seine Gäste weiter. Mit ihr bekommst du den schriftlichen Erlaubnisschein des Berechtigten, und zusammen mit weiteren Erlaubnisscheinen gilt sie auch für andere Fischwässer desselben Bezirks.
Burgenland. Hier gilt die längste Gastkarte, zwei Monate ab Ausstellung. Dafür kommt eine Bedingung dazu, die es sonst nirgends gibt: Du brauchst eine gültige Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder eine gleichwertige Berechtigung eines EU-Mitgliedstaates. Für deutsche Angler heißt das in der Praxis: Der Fischereischein gehört ins Gepäck. Zusätzlich brauchst du die Lizenz für das Gewässer, außer wenn der Fischereiberechtigte selbst fischt oder dabei ist. Für den Neusiedler See verweist das Bürgerserviceportal auf die Arbeitsgemeinschaft Neusiedler See-Fischerei.
Oberösterreich, Niederösterreich und Wien
Oberösterreich. Die Gastfischerkarte gilt drei Wochen, wird ab 12 Jahren ausgestellt, und pro Kalenderjahr gibt es höchstens zwei. Laut Land Oberösterreich stellt der Oberösterreichische Landesfischereiverband die Karten auf den Namen des Bewirtschafters aus, der sie dann an seine Gäste weitergibt. Wer mehr als sechs Wochen im Jahr in Oberösterreich fischen will, kommt um die reguläre Fischerkarte nicht herum.
Niederösterreich. Die Fischergastkarte gilt 30 Kalendertage ab Ausstellung im ganzen Land und ist nicht übertragbar. Du musst sie vor dem ersten Wurf selbst unterschreiben und glaubhaft machen, dass du fischereifachlich geeignet bist. Das Portal betont ausdrücklich: Die Gastkarte berechtigt nicht, ohne Lizenz zu fischen.
Wien. Auch hier gilt die Fischergastkarte 30 Tage ab Ausfolgung, allerdings nur für die darauf eingetragenen Fischwässer. Sie wird ab 14 Jahren vom Fischereiausübungsberechtigten ausgegeben, eine Prüfung ist nicht nötig.
Die Lizenz: ohne sie geht nirgends etwas
Die Gastkarte erlaubt dir das Fischen im Land, die Lizenz erlaubt es an einem bestimmten Gewässer. Sie stellt der Fischereiberechtigte aus, also der Eigentümer oder Pächter des Reviers, oft ein Verein, ein Hotel, eine Gemeinde oder ein Privatmann. Verkauft wird sie in Gasthöfen, Hotels, Tourismusbüros, Angelgeschäften und zunehmend über Online-Portale.
Auf der Lizenz stehen die Regeln des Reviers, die über das Landesrecht hinaus gelten. Typisch sind:
- Fangbegrenzung: wie viele Fische pro Tag entnommen werden dürfen.
- Methode: welche Köder und Techniken erlaubt sind, an Salmonidenstrecken etwa nur Fliege oder Kunstköder.
- Fangstatistik: ob und wie entnommene Fische einzutragen sind.
- Zeiten: ob und wann nachts geangelt werden darf.
Preise und Bedingungen legt jedes Revier selbst fest, deshalb lohnt der Blick auf die Lizenz vor dem Kauf. In Tirol gilt dabei die Einschränkung, dass Inhaber der Gastkarte nur Tageslizenzen lösen können.
Angeln ohne Angelschein in Österreich: was wirklich geht
Wer „ohne Angelschein” fischen will, meint meist: ohne Prüfung. Das geht in acht von neun Bundesländern ohne jede Vorbedingung, im Burgenland brauchst du dafür eine Fischereiberechtigung aus einem anderen Land:
- Mit der Gastfischerkarte. Sie ist der normale Weg für Urlauber. Keine Prüfung, kein Kurs, nur die Karte beim Bewirtschafter und die Lizenz.
- In Vorarlberg mit der Erlaubnis allein. Für Aufenthalte bis zwei Wochen genügt die schriftliche Erlaubnis des Bewirtschafters, ein Fischerausweis ist erst danach nötig.
- Am Salzburger Angelteich mit der Tagesgastkarte für 2 Euro, die nur für diesen einen Teich gilt.
Ganz ohne Papiere geht es dagegen nirgends. Die Lizenz des Bewirtschafters brauchst du in jedem Bundesland, und in allen Ländern außer Vorarlberg kommt die Gastkarte dazu. Ob ein privater Teich unter das Fischereigesetz fällt, regelt jedes Land selbst. Frag im Zweifel den Eigentümer und die Bezirksbehörde, bevor du auswirfst.
Was ohne Papiere droht
Österreich unterscheidet zwei Verstöße, und beide können teuer werden:
Ohne Lizenz: Wer ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten fischt, verletzt dessen Fischereirecht. Das ist nach § 137 des österreichischen Strafgesetzbuchs eine Straftat, der „Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht”. Der Strafrahmen reicht bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Das deutsche Gegenstück ist die Fischwilderei nach § 293 StGB.
Ohne Fischer- oder Gastkarte: Wer eine Lizenz hat, aber keine gültige Fischer- oder Gastfischerkarte, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Fischereigesetz des jeweiligen Landes. Die Geldstrafen legt jedes Land selbst fest.
Kontrolliert wird von den Fischereiaufsehern der Reviere und Verbände, die Papiere, Fang und Gerät prüfen dürfen. Eine vergessene Gastkarte lässt sich vor Ort nicht nachkaufen, wenn der Bewirtschafter nicht erreichbar ist. Hol dir beide Papiere deshalb am besten zusammen, bevor du ans Wasser gehst.
Wer öfter kommt: die Jahresfischerkarte
Wer regelmäßig in Österreich angelt oder dort wohnt, braucht irgendwann die reguläre Jahresfischerkarte. Laut oesterreich.gv.at ist dafür in Burgenland, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg eine Prüfung nötig, in Kärnten die Teilnahme an einer Unterweisung.
Das Mindestalter unterscheidet sich ebenfalls:
| Mindestalter für die Fischerkarte | Bundesländer |
|---|---|
| 10 Jahre | Kärnten |
| 12 Jahre | Oberösterreich, Salzburg |
| 14 Jahre | Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Wien |
Ausgestellt wird die Karte je nach Land von der Bezirksverwaltungsbehörde (Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol) oder vom Landesfischereiverband (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg). In Tirol ist mit der Fischerkarte zugleich die Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband verbunden. Wer die Regeln zu Hause vergleichen will, findet die deutschen Altersgrenzen im Ratgeber Ab wie viel Jahren braucht man einen Angelschein?.
Österreich im Vergleich zu den Nachbarländern
| Land | Was Urlauber brauchen | Prüfung für Urlauber |
|---|---|---|
| Österreich | Gastfischerkarte des Landes plus Lizenz des Reviers | nein |
| Italien | regionale Lizenz, dazu oft ein Gewässerpermit | nein |
| Frankreich | carte de pêche über eine AAPPMA | nein |
| Deutschland | Fischereischein nach Fischerprüfung plus Angelkarte | ja |
Wie es südlich des Brenners weitergeht, steht im Ratgeber Braucht man in Italien einen Angelschein?, die französischen Regeln im Ratgeber Braucht man einen Angelschein in Frankreich?. Was in Deutschland gilt, fasst der Ratgeber Braucht man einen Angelschein? zusammen.
Fazit: Gastkarte und Lizenz, dann ans Wasser
Für einen Angelurlaub in Österreich brauchst du zwei Papiere: die Gastfischerkarte des Bundeslandes und die Lizenz des Reviers. Eine eigene Prüfung verlangt kein Land von Urlaubern. Beide Dokumente bekommst du meist an derselben Stelle, beim Bewirtschafter, im Gasthof oder im Tourismusbüro. Nur Vorarlberg kommt für kurze Aufenthalte mit der Erlaubnis allein aus.
Den deutschen Fischereischein packst du trotzdem ein. Im Burgenland ist er Voraussetzung für die Gastkarte, in Tirol und Niederösterreich der einfachste Weg, deine fachliche Eignung glaubhaft zu machen. Und wer am Forellenbach steht, findet Tipps zu Standplätzen und Ködern im Ratgeber Forellen angeln.
Häufige Fragen
Braucht man in Österreich einen Angelschein?
Ja, grundsätzlich zwei Papiere: eine amtliche Fischerkarte oder, für Urlauber, eine Gastfischerkarte, dazu die Lizenz des Fischereiberechtigten für das konkrete Gewässer. Die Gastfischerkarte bekommst du in fast allen Bundesländern ohne Prüfung, meist direkt beim Bewirtschafter. Vorarlberg verzichtet für kurze Aufenthalte bis zwei Wochen sogar ganz auf den Fischerausweis.
Kann man in Österreich ohne Angelschein angeln?
Ohne Fischerprüfung ja, über die Gastfischerkarte. Sie gilt je nach Bundesland zwischen 24 Stunden und zwei Monaten und wird ohne Prüfung ausgegeben, teils muss man die fachliche Eignung glaubhaft machen. Das Burgenland setzt eine Fischereiberechtigung aus einem anderen Bundesland oder EU-Staat voraus. Ganz ohne Papiere geht es nicht: Die Lizenz des Bewirtschafters brauchst du immer, in Vorarlberg genügt sie für Aufenthalte bis zwei Wochen allein.
Gilt der deutsche Fischereischein in Österreich?
Er ersetzt die österreichischen Papiere nicht, kann aber helfen. Im Burgenland ist eine gültige Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder eine gleichwertige Berechtigung eines EU-Staates sogar Voraussetzung für die Gastkarte. In Tirol und Niederösterreich musst du deine fachliche Eignung glaubhaft machen, dafür bietet sich der deutsche Schein an.
Was kostet die Gastfischerkarte in Österreich?
Das legen die Länder fest. In Salzburg kostet sie seit 1. Januar 2026 10 Euro für einen Tag, 25 Euro für eine Woche und 34 Euro für zwei Wochen, am Angelteich 2 Euro pro Tag. In Kärnten zahlst du 4 Euro für eine Woche und 10 Euro für vier Wochen. Dazu kommt immer die Lizenz des Bewirtschafters, deren Preis je Gewässer sehr unterschiedlich ist.
Wie lange gilt die Gastfischerkarte?
Je nach Bundesland zwischen 24 Stunden und zwei Monaten. Tirol gibt 14 Tage, Salzburg einen Tag, eine oder zwei Wochen, Oberösterreich drei Wochen, Kärnten eine oder vier Wochen, die Steiermark vier Wochen, Niederösterreich und Wien 30 Tage, das Burgenland zwei Monate. In Oberösterreich sind höchstens zwei Gastkarten pro Kalenderjahr erlaubt.
Ab welchem Alter braucht man in Österreich eine Gastfischerkarte?
Die Gastkarte wird in Oberösterreich und Salzburg ab 12 Jahren ausgestellt, in Tirol und Wien ab 14 Jahren. In Vorarlberg darf Kindern unter sieben Jahren keine Erlaubnis erteilt werden. Für jüngere Kinder regeln die Länder das Mitangeln in Begleitung unterschiedlich, die Auskunft gibt der Bewirtschafter.
Welche Strafe droht in Österreich beim Angeln ohne Erlaubnis?
Wer ohne Lizenz des Fischereiberechtigten fischt, greift in fremdes Fischereirecht ein. Das ist nach § 137 des österreichischen Strafgesetzbuchs eine Straftat mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Wer ohne Fischer- oder Gastfischerkarte angelt, begeht zusätzlich eine Verwaltungsübertretung nach dem Fischereigesetz des Landes.
Wo bekommt man die Gastfischerkarte?
Meist beim Fischereiberechtigten selbst oder an den Ausgabestellen der Lizenzen, also in Gasthöfen, Tourismusbüros, Angelgeschäften oder Hotels am Gewässer. Die Bewirtschafter beziehen die Karten von der Behörde oder vom Landesfischereiverband und geben sie an ihre Gäste weiter. In Salzburg gibt es die Gastkarte beim Landesfischereiverband auch online.