Krebse fangen: Methoden, Artbestimmung & Rechtslage

Wie fängt man Flusskrebse? Krebsteller und Reuse in der Praxis, die Unterscheidung von Edelkrebs und Signalkrebs und was das Fischereirecht dabei verlangt.

Grundlagen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Zuerst die Rechtsfrage: Wer darf überhaupt Krebse fangen?
  2. Die Arten unterscheiden
  3. Heimische Arten: sofort zurück ins Wasser
  4. Invasive Arten: die Unionsliste und ihre Folgen
  5. Die Fangmethoden
  6. Köder und beste Zeit
  7. Krebspest: warum die Ausrüstung trocken sein muss
  8. Fazit: das Recht ist die eigentliche Hürde
  9. Häufige Fragen

Wer nachts mit der Lampe am Bach steht und plötzlich Dutzende Krebse über den Grund laufen sieht, kommt schnell auf die Idee, ein paar davon mitzunehmen. Beim Krebsfang entscheidet sich allerdings mehr an der Artbestimmung und am Erlaubnisschein als an der Fangtechnik. Dieser Artikel zeigt, was rechtlich gilt, wie du die Arten auseinanderhältst und mit welchen Geräten der Fang funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fischereischein und Erlaubnisschein sind Pflicht. Flusskrebse zählen fischereirechtlich zu den Fischen, und das Fanggerät muss auf dem Erlaubnisschein stehen.
  • Heimische Arten sind tabu: Edelkrebs und Steinkrebs stehen unter strengem Schutz und werden sofort zurückgesetzt.
  • Vier invasive Arten stehen seit dem 3. August 2016 auf der EU-Unionsliste, darunter Signalkrebs und Kamberkrebs. Sie dürfen weder lebend transportiert noch umgesetzt werden.
  • Das wichtigste Erkennungsmerkmal: der weiße bis türkise Fleck am Scherengelenk des Signalkrebses gegen die rote Gelenkhaut des Edelkrebses.
  • Zwei Geräte: Krebsteller für 10 bis 15 Minuten, Krebsreuse über Nacht. Köder ist Fisch mit kräftigem Geruch.
  • Krebspest: Ausrüstung nach jedem Gewässerwechsel trocknen oder desinfizieren.

Zuerst die Rechtsfrage: Wer darf überhaupt Krebse fangen?

Flusskrebse fallen in Deutschland unter das Fischereirecht. Die Landesfischereigesetze zählen sie ausdrücklich zu den Fischen im Rechtssinne, weshalb dieselben Voraussetzungen gelten wie beim Angeln:

  1. Fischereischein des jeweiligen Bundeslands
  2. Erlaubnisschein für das konkrete Gewässer, ausgestellt vom Fischereirechtsinhaber
  3. Eintrag des Fanggeräts auf diesem Erlaubnisschein

Der dritte Punkt wird am häufigsten übersehen. Krebsteller und Reusen sind eigenständige Fanggeräte, und viele Erlaubnisscheine erlauben ausschließlich die Handangel. Wer eine Reuse einsetzt, ohne dass sie auf dem Schein steht, betreibt Fischwilderei nach § 294 StGB, und das ist eine Straftat mit einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.

Dazu kommen Vorgaben der Landesverordnungen: Reusen brauchen in mehreren Ländern eine Kennzeichnung mit dem Namen des Nutzers, müssen in bestimmten Intervallen kontrolliert werden und dürfen Fischotter und Wasservögel nicht gefährden. Die Details regelt jedes Land eigenständig, ähnlich wie bei den Fragen rund um Rutenzahl und Gewässerordnung.

Verbindliche Auskunft geben zwei Stellen: der Fischereirechtsinhaber deines Gewässers und die untere Fischereibehörde des Kreises.

Die Arten unterscheiden

Ohne sichere Artbestimmung geht beim Krebsfang gar nichts, denn die rechtliche Behandlung ist bei heimischen und eingeschleppten Arten genau entgegengesetzt. Zum Glück lassen sich die häufigsten Arten an wenigen Stellen sicher trennen.

Schema eines Flusskrebses von oben mit vier nummerierten Prüfstellen: Rostrumspitze, Dornen hinter der Nackenfurche, Scherengelenk und Hinterleib. Daneben die Zuordnung der Merkmale zu den drei häufigsten Arten: Edelkrebs mit roter Gelenkhaut, rauer Scherenoberseite und Dorn hinter der Nackenfurche, Signalkrebs mit weiß-türkisem Fleck am Scherengelenk und glatter Schere ohne Dornen, Kamberkrebs mit dunklen Querbinden auf dem Hinterleib
Vier Stellen entscheiden über die Art. Das Scherengelenk allein trennt Edelkrebs und Signalkrebs bereits sicher.

Die Merkmale im Einzelnen, nach den Bestimmungsschlüsseln des Edelkrebsprojekts NRW und des Bayerischen Landesamts für Umwelt:

MerkmalEdelkrebs (heimisch)Signalkrebs (invasiv)Kamberkrebs (invasiv)
Scherengelenkrote Gelenkhautweißer bis türkiser Fleckunauffällig
Scherenoberseiterau, körnigglattrau
Dornen hinter der Nackenfurchemindestens einerkeinedeutliche Dornen im Bereich der Furche
Hinterleibeinfarbigeinfarbigdunkle Querbinden
Scherenformmächtig, breitkräftig, breitschlanker, oft mit hellen Spitzen
Größebis rund 20 cmbis rund 18 cmmeist unter 12 cm

Der schnellste Weg führt über das Scherengelenk. Klappst du die Schere leicht auf, siehst du beim Signalkrebs den hellen Fleck, der ihm den Namen gegeben hat, beim Edelkrebs eine deutlich rote Gelenkhaut. Bleibt ein Zweifel, gilt der Krebs als heimisch und geht sofort zurück ins Wasser.

Neben diesen drei Arten kommen der Steinkrebs (klein, hell an der Scherenunterseite, heimisch und streng geschützt), der Rote Amerikanische Sumpfkrebs (kräftig rot, lange schmale Scheren) und der Marmorkrebs (marmorierte Zeichnung, vermehrt sich ohne Partner) vor.

Heimische Arten: sofort zurück ins Wasser

Edelkrebs und Steinkrebs stehen unter strengem Schutz. Beide Bestände sind seit dem 19. Jahrhundert durch die eingeschleppte Krebspest zusammengebrochen und haben sich bis heute nicht erholt. Für dich am Wasser bedeutet das:

  • Entnahme ausgeschlossen. Selbst wenn dein Erlaubnisschein Krebsreusen zulässt, gilt das nie für geschützte Arten.
  • Schonend und sofort zurücksetzen, am besten an derselben Stelle und mit nassen Händen.
  • Fund melden. Vorkommen heimischer Krebse sind naturschutzfachlich wertvoll, viele Länder betreiben eigene Kartierungsprojekte, die über solche Meldungen leben.
  • Kein Umsetzen in andere Gewässer, auch nicht in bester Absicht. Ohne Untersuchung riskierst du, die Krebspest zu verschleppen.

Invasive Arten: die Unionsliste und ihre Folgen

Vier bei uns verbreitete Flusskrebse stehen auf der Unionsliste der EU-Verordnung 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten: Signalkrebs, Kamberkrebs, Roter Amerikanischer Sumpfkrebs und Marmorkrebs, alle seit dem 3. August 2016.

Artikel 7 dieser Verordnung verbietet für gelistete Arten unter anderem, sie in die EU zu bringen, zu halten, zu transportieren, zu handeln oder freizusetzen. Für den Krebsfang folgen daraus drei Regeln:

  1. Kein lebender Transport. Der gefangene Krebs wird vor Ort getötet. Ein Eimer mit lebenden Signalkrebsen auf dem Rücksitz ist damit rechtlich heikel.
  2. Niemals umsetzen. Jedes neu besiedelte Gewässer bedeutet den nächsten Krebspest-Ausbruch.
  3. Rücksetzen ist keine Lösung. Weil diese Arten nach Artikel 19 sogar Gegenstand von Managementmaßnahmen sind, läuft die Entnahme in die gewünschte Richtung.

Wie ein Land die Verwertung im Einzelnen handhabt, ob es also Ausnahmen für den Transport zum Verzehr gibt, unterscheidet sich. Genau diese Frage gehört vor dem ersten Fang mit der Fischereibehörde geklärt. Wer sich orientieren will, findet bei den Neobiota-Portalen der Länder Artensteckbriefe mit den jeweiligen Maßnahmen, etwa im Neobiota-Portal NRW.

Die Fangmethoden

Steht die rechtliche Seite, ist der Fang selbst unkompliziert. Drei Methoden sind gebräuchlich.

Der Krebsteller

Ein flacher Metallring von 40 bis 60 cm Durchmesser, bespannt mit Netz oder Draht, in der Mitte der Köder. Der Teller wird an einer Schnur auf den Grund abgelassen, idealerweise in Ufernähe an strukturreichen Stellen.

Nach 10 bis 15 Minuten wird er zügig und ohne Ruck gehoben. Beim Anheben stellt sich der Rand auf, und der Krebs kann mit seinem Schwanzschlag nicht mehr entkommen. Der Teller ist das Gerät für den aktiven Abend: Du fischst mehrere Stellen ab und siehst sofort, wo Krebse stehen.

Die Krebsreuse

Ein Korb aus Netz oder Kunststoff mit einem oder zwei trichterförmigen Einlässen und einem Köderbehälter im Inneren. Die Reuse wird am späten Abend ausgelegt und am Morgen gehoben, damit der Köder über Nacht seine Wirkung entfaltet.

Bei der Reuse zählt die Sorgfalt: Sie braucht in vielen Ländern eine Kennzeichnung, muss regelmäßig kontrolliert werden und sollte so ausgelegt sein, dass sich keine Wasservögel oder Fischotter darin verfangen. Reusen mit ausreichend großen Auslässen oder Otterkreuzen sind vielerorts vorgeschrieben.

Der Handfang mit Lampe

In flachen, klaren Bächen lassen sich Krebse nachts mit einer Lampe absuchen und von Hand greifen. Der Griff erfolgt von oben über den Rücken, hinter den Scheren. Diese Methode ist die schonendste, weil du jedes Tier bestimmen kannst, bevor du es überhaupt aus dem Wasser hebst. Eine gute Kopflampe ist dabei die halbe Miete, welche Leistungsklassen sinnvoll sind, steht im Ratgeber zur Kopflampe zum Angeln.

Köder und beste Zeit

Krebse sind Allesfresser mit ausgeprägtem Geruchssinn und finden Aas zuverlässig. Bewährt haben sich:

  • Weißfisch-Karkassen und Fischköpfe aus der eigenen Küche
  • Angeschnittene Rotaugen oder Brassen, damit der Duft austritt
  • Leber oder Innereien, gut fixiert im Köderbehälter
  • Nassfutter für Hunde aus der Dose als geruchsintensive Notlösung

Frischer Köder wirkt schneller, leicht angegangener Fisch zieht über Nacht weiter. Wer beides kombiniert, deckt beide Zeitfenster ab.

Die Saison läuft etwa von Mai bis Oktober, weil Krebse bei kaltem Wasser kaum wandern. Der eigentliche Schlüssel ist die Tageszeit: Flusskrebse sind nachtaktiv und verlassen ihre Verstecke unter Steinen, Wurzeln und Uferunterständen erst nach Einbruch der Dunkelheit. Ein Krebsteller am Nachmittag bleibt meist leer, derselbe Teller zwei Stunden nach Sonnenuntergang füllt sich.

Gute Stellen haben Struktur: Steinschüttungen, Wurzelwerk, Uferabbrüche und Totholz. In ausgeräumten Sandstrecken findest du kaum Tiere.

Krebspest: warum die Ausrüstung trocken sein muss

Die Krebspest ist eine Pilzerkrankung, ausgelöst durch Aphanomyces astaci. Die eingeschleppten amerikanischen Arten tragen den Erreger in sich und sind weitgehend immun, für Edelkrebs und Steinkrebs verläuft eine Infektion praktisch immer tödlich. Ein einziger Ausbruch löscht einen Bestand in wenigen Wochen aus.

Der Erreger reist mit den Krebsen und ebenso mit feuchtem Material. Sporen überleben in nasser Ausrüstung und gelangen so vom befallenen Fluss in den intakten Bach. Deshalb gilt beim Gewässerwechsel eine feste Routine:

  1. Reinigen: Schlamm und Pflanzenreste von Kescher, Reuse, Stiefeln und Boot entfernen.
  2. Trocknen: vollständig durchtrocknen lassen, im Zweifel mehrere Tage. Trockenheit tötet die Sporen zuverlässig.
  3. Alternativ desinfizieren, wenn es schnell gehen muss, etwa mit einem für den Zweck geeigneten Mittel oder durch Erhitzen.
  4. Kein Wassertransfer: Restwasser aus Eimern, Wathosen und Booten gehört zurück ins Ursprungsgewässer, niemals ins nächste.

Diese Sorgfalt gilt für alle Angler, ganz unabhängig vom Krebsfang. Wer mit Wathose zwischen zwei Bächen wechselt, ist derselbe potenzielle Überträger.

Fazit: das Recht ist die eigentliche Hürde

Krebse zu fangen ist handwerklich einfach. Ein Teller, ein Fischkopf und eine dunkle Nacht reichen für die ersten Tiere. Anspruchsvoll ist alles davor und danach: Fischereischein und ein Erlaubnisschein, auf dem das Fanggerät tatsächlich steht, eine sichere Artbestimmung am Scherengelenk und der korrekte Umgang mit dem Fang.

Die Faustregel für den Abend am Wasser lautet: Heimische Arten sofort zurück, gelistete Arten niemals lebend weitertragen, und die Ausrüstung trocken ins nächste Gewässer. Wer diese drei Punkte einhält, macht aus dem Krebsfang eine Tätigkeit, die den heimischen Beständen sogar hilft.

Häufige Fragen

Darf man in Deutschland einfach Krebse fangen?

Nein. Flusskrebse zählen fischereirechtlich zu den Fischen, für den Fang brauchst du einen gültigen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für das Gewässer. Entscheidend ist zusätzlich, dass das Fanggerät auf dem Erlaubnisschein steht: Wer eine Krebsreuse einsetzt, die dort nicht aufgeführt ist, erfüllt den Tatbestand der Fischwilderei nach § 294 StGB.

Welche Krebse sind geschützt?

Die heimischen Arten Edelkrebs und Steinkrebs sind streng geschützt und dürfen nicht entnommen werden. Beide Bestände sind durch die Krebspest stark zurückgegangen. Wer einen heimischen Krebs im Fanggerät hat, setzt ihn sofort und schonend zurück und meldet den Fund idealerweise der zuständigen Fachstelle.

Woran erkenne ich einen Signalkrebs?

Am namensgebenden Signal: einem weißen bis türkisfarbenen Fleck am Scherengelenk. Dazu kommt eine glatte Scherenoberseite und das Fehlen von Dornen hinter der Nackenfurche. Der Edelkrebs hat an derselben Stelle eine rote Gelenkhaut, eine raue Scherenoberseite und mindestens einen Dorn hinter der Nackenfurche.

Darf ich gefangene Signalkrebse mitnehmen?

Signalkrebs, Kamberkrebs, Roter Amerikanischer Sumpfkrebs und Marmorkrebs stehen seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste der EU-Verordnung 1143/2014. Artikel 7 verbietet unter anderem das Halten und den Transport lebender Tiere. In der Praxis heißt das: sofort töten, keinesfalls lebend transportieren und niemals in ein anderes Gewässer setzen. Wie das Land die Verwertung regelt, sagt dir die Fischereibehörde.

Mit welchem Gerät fängt man Krebse?

Verbreitet sind zwei Geräte. Der Krebsteller ist ein flacher Ring mit Netz, auf den mittig ein Köder gelegt wird; nach 10 bis 15 Minuten wird er zügig gehoben. Die Krebsreuse ist ein Korb mit Einlässen, der über Nacht im Wasser bleibt. Beide Geräte müssen auf dem Erlaubnisschein stehen, Reusen unterliegen zusätzlich Vorgaben zu Maschenweite und Kontrollintervall.

Welcher Köder eignet sich für Krebse?

Fisch mit kräftigem Geruch funktioniert am besten: Weißfisch-Karkassen, Fischköpfe oder ein angeschnittener Rotaugen-Rücken. Auch Leber und Hundefutter aus der Dose werden genommen. Frischer Köder lockt schneller, leicht angegangener Fisch entfaltet mehr Duft, was besonders bei der über Nacht ausgelegten Reuse zählt.

Wann ist die beste Zeit zum Krebsfang?

Flusskrebse sind nachtaktiv. Die Reuse kommt am späten Abend ins Wasser und wird am Morgen gehoben, der Krebsteller funktioniert nach Einbruch der Dunkelheit. Die Saison liegt in den warmen Monaten von etwa Mai bis Oktober, weil die Tiere bei niedrigen Temperaturen kaum wandern.

Was ist die Krebspest und was hat sie mit meiner Ausrüstung zu tun?

Die Krebspest ist eine Pilzerkrankung, die von den eingeschleppten amerikanischen Arten übertragen wird. Diese sind selbst weitgehend immun, für Edelkrebs und Steinkrebs verläuft eine Infektion tödlich. Die Sporen überleben in feuchter Ausrüstung, deshalb gilt: Kescher, Reuse, Wathose und Boot nach jedem Gewässerwechsel vollständig trocknen oder desinfizieren.

Sind Krebse aus heimischen Gewässern essbar?

Die invasiven Arten werden in vielen Regionen gezielt entnommen und verwertet, ihr Schwanzfleisch gilt als Delikatesse. Vorher gehören zwei Dinge geklärt: die Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers und die Belastungslage des Gewässers, denn Krebse leben grundnah und reichern Schadstoffe an. Für stark belastete Gewässer geben die Behörden teils eigene Verzehrempfehlungen heraus.

Das könnte dich auch interessieren