Schonzeit Zander Niedersachsen: alle Schonzeiten & Maße

Der Zander ist in Niedersachsen vom 15. März bis 30. April geschont, Mindestmaß 35 cm. An der Küste gelten andere Werte. Alle Arten in der Übersicht.

Grundlagen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Die Zander-Saison in Niedersachsen hat eine klare Zäsur im Frühjahr, und wer sie verpasst, riskiert ein Bußgeld. Dazu kommt eine Falle, die viele übersehen: Auf der Weser gelten je nach Flussabschnitt zwei verschiedene Regelwerke mit verschiedenen Terminen. Dieser Ratgeber listet die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße Niedersachsens vollständig auf, für den Zander und für alle übrigen Arten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zander, Binnengewässer: Schonzeit vom 15. März bis 30. April, Mindestmaß 35 cm. Das ist mit 47 Tagen das kürzeste Schonfenster aller Arten.
  • Zander, Küstengewässer: Schonzeit vom 15. März bis 15. Mai, Mindestmaß 40 cm. Betroffen sind die Tideabschnitte von Elbe, Weser, Ems, Oste, Hunte und Leda.
  • Nur acht Arten haben überhaupt eine gesetzliche Schonzeit, weitere 14 Arten dürfen ganzjährig nicht gefangen werden.
  • Barsch, Karpfen, Schleie und die meisten Friedfische kennen im Landesrecht weder Schonzeit noch Mindestmaß. Hier entscheidet allein die Gewässerordnung.
  • Gemessen wird die Gesamtlänge von der Kopfspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse.

Zander: Schonzeit und Mindestmaß auf einen Blick

Für Binnengewässer regelt die Niedersächsische Binnenfischereiordnung den Zander in zwei Paragrafen. § 4 Absatz 1 setzt die Artenschonzeit vom 15. März bis zum 30. April, § 3 Absatz 1 das Mindestmaß von 35 cm. Beide Regeln greifen unabhängig voneinander: Ein 60er Zander am 1. April ist genauso tabu wie ein 30er Zander im Oktober.

Die Schonzeit endet mit Ablauf des 30. April, der erste erlaubte Zandertag ist damit der 1. Mai. Das Fenster liegt bewusst über der Laichzeit, in der die Männchen ihr Gelege bewachen und besonders aggressiv auf alles reagieren, was in die Nähe kommt. Wann sich das Angeln danach lohnt, steht im Ratgeber Wann beißt der Zander am besten?.

Ein Detail zur Messmethode aus § 3 Absatz 3: Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse. Die Schwanzflosse wird also nicht zusammengedrückt oder abgezogen, es zählt die volle Gesamtlänge. Bei einem Fisch knapp an der Grenze entscheidet das über legal und illegal.

Alle gesetzlichen Schonzeiten in Binnengewässern

Die Liste ist kürzer, als viele erwarten. Genau acht Arten stehen in § 4 der Binnenfischereiordnung:

Jahres-Zeitleiste der gesetzlichen Schonzeiten in niedersächsischen Binnengewässern: Zander 15. März bis 30. April, Hecht 1. Februar bis 15. April, Äsche 1. März bis 15. Mai, Bachforelle und Meerforelle 15. Oktober bis 15. Februar, Lachs 15. Oktober bis 15. März, Stör 1. Januar bis 31. Juli, Edelkrebs 1. November bis 30. Juni
Zander und Hecht überlappen sich im Frühjahr, zwischen dem 15. März und 15. April ruhen beide Raubfische.
ArtSchonzeitDauer
Zander15. März bis 30. April47 Tage
Hecht1. Februar bis 15. April74 Tage
Äsche1. März bis 15. Mai76 Tage
Bachforelle15. Oktober bis 15. Februar124 Tage
Meerforelle15. Oktober bis 15. Februar124 Tage
Lachs15. Oktober bis 15. März152 Tage
Stör1. Januar bis 31. Juli212 Tage
Edelkrebs (Flusskrebs)1. November bis 30. Juni242 Tage

Praktisch relevant ist vor allem die Überschneidung im Frühjahr: Zwischen dem 15. März und dem 15. April sind Hecht und Zander gleichzeitig geschont. Wer in diesem Monat mit Gummifisch oder Wobbler unterwegs ist, angelt zwangsläufig auf Arten, die beide ruhen. Praktisch bleibt in dieser Zeit nur der Barsch als Raubfisch, für den das Landesrecht weder Schonzeit noch Mindestmaß kennt.

Alle gesetzlichen Mindestmaße

§ 3 der Binnenfischereiordnung führt 15 Arten mit Mindestmaß. Fische darunter gelten als untermaßig und dürfen nicht gefangen werden:

ArtMindestmaß
Stör100 cm
Wels50 cm
Lachs50 cm
Meerforelle40 cm
Rapfen40 cm
Hecht40 cm
Aal35 cm (28 cm in Teilen des Nordwestens)
Barbe35 cm
Quappe35 cm
Zander35 cm
Äsche30 cm
Bachforelle25 cm
Regenbogenforelle25 cm
Nase25 cm
Edelkrebs (Flusskrebs)11 cm

Bei Lachs, Meerforelle, Nase und Rapfen steht das Mindestmaß unter Vorbehalt: Diese Arten unterliegen dem allgemeinen Fangverbot und dürfen nur dort entnommen werden, wo sie als Besatz eingebracht wurden.

Was auffällt, ist die Lücke. Karpfen, Schleie, Brassen, Rotauge, Rotfeder, Güster, Döbel, Aland, Barsch und Kaulbarsch tauchen in der Liste gar nicht auf. Für sie gibt es landesrechtlich weder Mindestmaß noch Schonzeit. Das macht die Gewässerordnung deines Vereins zum eigentlich maßgeblichen Dokument, dazu weiter unten mehr.

Küstengewässer: andere Werte für dieselben Fische

Hier liegt die häufigste Fehlerquelle. Niedersachsen unterscheidet zwischen Binnen- und Küstengewässern, und die Tideabschnitte der großen Flüsse zählen zu Letzteren. Dort gilt die Niedersächsische Küstenfischereiordnung mit eigenen Werten.

Vergleichstabelle Binnen- gegen Küstengewässer in Niedersachsen: Zander 35 cm und 15.03. bis 30.04. im Binnenbereich gegenüber 40 cm und 15.03. bis 15.05. an der Küste, Hecht 40 cm mit Schonzeit gegenüber 45 cm ohne Schonzeit, dazu die Liste der sechs Küstengewässer-Abschnitte
An der Tide-Weser ist der Zander zwei Wochen länger geschont und muss 5 cm größer sein als flussaufwärts.

Welcher Abschnitt als Küstengewässer gilt, legt § 16 Absatz 3 des Niedersächsischen Fischereigesetzes fest:

Für den Zander heißt das konkret: 40 cm Mindestmaß und Schonzeit bis zum 15. Mai. Wer im Mai an der Tide-Weser einen 37er entnimmt, während derselbe Fisch 30 Kilometer flussaufwärts legal wäre, hat trotzdem eine Ordnungswidrigkeit begangen. Beim Hecht dreht sich das Bild: An der Küste gibt es keine Schonzeit, dafür ein Mindestmaß von 45 cm.

Ganzjährig geschützt: 14 Arten mit Fangverbot

Neben den zeitlich befristeten Schonzeiten kennt § 2 der Binnenfischereiordnung ein vollständiges Fangverbot. Diese Arten darfst du in Niedersachsen gar nicht fangen:

Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe (auch Koppe oder Mühlkoppe), Lachs, Meerforelle, Meerneunauge, Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer und Stör.

Fünf davon haben eine Hintertür: Lachs, Meerforelle, Nase, Rapfen und Stör dürfen in Gewässern gefangen werden, in die sie als Besatz eingebracht wurden. Voraussetzung ist, dass das Gewässer dem Fischereikundlichen Dienst angezeigt wurde. Ob dein Gewässer dazugehört, weiß der Bewirtschafter.

Die übrigen neun Arten sind Kleinfische, die dir am ehesten als Beifang beim Stippen oder beim Keschern von Köderfischen begegnen. Sie gehören umgehend zurück ins Wasser.

Der Aal-Sonderfall im Nordwesten

Eine regionale Ausnahme steckt in § 3 Absatz 2: In acht Landkreisen und zwei kreisfreien Städten dürfen Aale bereits ab 28 cm gefangen werden, statt der sonst geltenden 35 cm. Betroffen sind die Landkreise Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade sowie die Städte Emden und Wilhelmshaven.

Der Hintergrund ist die traditionelle Aalfischerei in Ostfriesland und an der Unterweser. Für dich als Angler heißt das: Prüfe, in welchem Landkreis dein Gewässer liegt, bevor du einen knapp maßigen Aal mitnimmst. Und rechne damit, dass viele Vereine dort trotzdem 35 cm oder mehr vorschreiben.

Warum der Verein fast immer strenger ist

Die Werte aus der Binnenfischereiordnung sind ein Mindeststandard, keine Empfehlung. Das Land setzt die Untergrenze, darüber darf jeder Bewirtschafter schärfere Regeln erlassen, und praktisch jeder tut es. Typisch sind:

Die Regel für dich ist einfach: Es gilt immer der strengere Wert. Lies die Gewässerordnung, bevor du zum ersten Mal an ein neues Gewässer fährst, sie liegt der Angelkarte bei oder steht auf der Vereinsseite. Wer noch am Anfang steht, findet die Grundlagen im Ratgeber Was kostet ein Angelschein in Niedersachsen?, Niedersachsen ist beim Fischereischein ohnehin ein Sonderfall.

Untermaßig oder in der Schonzeit gefangen: was jetzt gilt

Beifang passiert, besonders beim Angeln mit Gummifisch auf Zander, wo im Frühjahr ständig Hechte einsteigen. § 5 der Binnenfischereiordnung regelt den Umgang klar:

  1. Lebender Fisch: unverzüglich wieder einsetzen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, also nicht erst fotografieren, wiegen und herumzeigen. Haken lösen, kurz stabilisieren, zurück ins Wasser.
  2. Toter oder nicht mehr lebensfähiger Fisch: unschädlich beseitigen. Verwerten darfst du ihn als Angler nicht, diese Möglichkeit räumt Absatz 2 nur der Netz- und Reusenfischerei bis zu einem Zehntel des Tagesfangs ein.
  3. Als Köderfisch verboten: Arten mit Fangverbot oder Mindestmaß dürfen nach Absatz 3 nicht als Köder verwendet werden. Ein untermaßiger Barsch wäre erlaubt (er steht in keiner der beiden Listen), ein untermaßiger Zander nie.

Wer die Verbote missachtet, handelt ordnungswidrig nach § 62 Absatz 1 Nummer 13 des Niedersächsischen Fischereigesetzes. Die Bußgeldhöhe legt die Behörde im Einzelfall fest, bei gezieltem Angeln in der Schonzeit fällt sie deutlich höher aus als beim missglückten Zurücksetzen eines Beifangs.

Verbindliche Auskunft zu allen Werten geben der Anglerverband Niedersachsen und die Seite Rechtliche Grundlagen des LAVES, das als Landesamt den Fischereikundlichen Dienst betreibt.

Fazit: zwei Daten und ein Blick in die Gewässerordnung

Für den Zander in Niedersachsen musst du dir zwei Zahlenpaare merken. Binnengewässer: 15. März bis 30. April, 35 cm. Küstengewässer: 15. März bis 15. Mai, 40 cm. Ob du am Binnen- oder Küstenabschnitt sitzt, klärst du einmal für dein Hausgewässer und weißt es dann für immer.

Der zweite Schritt ist wichtiger, als das Gesetz vermuten lässt: Die Landesregeln sind bewusst schlank gehalten, und für Karpfen, Schleie oder Barsch schweigt die Verordnung komplett. Die Gewässerordnung deines Vereins füllt diese Lücken und setzt beim Zander in der Regel 45 cm oder mehr an. Wer beide Ebenen kennt, angelt entspannt und muss bei der Kontrolle nichts erklären. Für die Saison danach liefert unser Zander-Ratgeber die passenden Methoden.

Häufige Fragen

Wann ist die Zander-Schonzeit in Niedersachsen?

In Binnengewässern vom 15. März bis 30. April, das sind 47 Tage. In den Küstengewässern, also den Tideabschnitten von Elbe, Weser, Ems, Oste, Hunte und Leda, läuft sie zwei Wochen länger bis zum 15. Mai. Am 1. Mai beziehungsweise 16. Mai darfst du wieder gezielt auf Zander angeln, sofern dein Verein keine längere Schonzeit festgelegt hat.

Wie groß muss ein Zander in Niedersachsen sein?

Das gesetzliche Mindestmaß beträgt 35 cm in Binnengewässern und 40 cm in den Küstengewässern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse, also die Gesamtlänge. Viele Vereine setzen deutlich höhere Maße an, 45 oder 50 cm sind an bewirtschafteten Gewässern verbreitet.

Welche Fische haben in Niedersachsen keine Schonzeit?

Die Binnenfischereiordnung nennt nur acht Arten mit Artenschonzeit. Barsch, Karpfen, Schleie, Brassen, Rotauge, Rotfeder, Döbel, Aland, Aal, Wels, Quappe und Barbe haben keine gesetzliche Schonzeit. Bei Aal, Wels, Quappe und Barbe gilt aber ein Mindestmaß, und die Gewässerordnung deines Vereins kann für alle diese Arten eigene Schonzeiten festlegen.

Welche Fische sind in Niedersachsen ganzjährig geschützt?

Vierzehn Arten dürfen nach § 2 der Binnenfischereiordnung gar nicht gefangen werden: Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe, Lachs, Meerforelle, Meerneunauge, Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer und Stör. Lachs, Meerforelle, Nase, Rapfen und Stör bilden eine Ausnahme: In Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht wurden, darf man sie fangen, wenn das Gewässer dem Fischereikundlichen Dienst angezeigt ist.

Hat der Hecht in Niedersachsen eine Schonzeit?

In Binnengewässern ja, vom 1. Februar bis 15. April, bei einem Mindestmaß von 40 cm. In den Küstengewässern schreibt die Küstenfischereiordnung keine Schonzeit für den Hecht vor, dort gilt allerdings ein höheres Mindestmaß von 45 cm.

Was passiert, wenn ich einen Zander in der Schonzeit fange?

Fängst du ihn versehentlich als Beifang, musst du ihn nach § 5 der Binnenfischereiordnung unverzüglich und schonend zurücksetzen. Ist er beim Fang gestorben oder nicht mehr lebensfähig, musst du ihn unschädlich beseitigen, mitnehmen und verwerten darfst du ihn als Angler nicht. Gezielt in der Schonzeit auf Zander zu angeln ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz.

Darf ich untermaßige Fische als Köderfisch verwenden?

Nicht bei Arten, die in der Binnenfischereiordnung mit Mindestmaß oder Fangverbot geführt werden. § 5 Absatz 3 verbietet ausdrücklich, Fische dieser Arten als Köder zu verwenden. Als Köderfisch bleiben damit die Arten ohne gesetzliches Mindestmaß, etwa Rotauge, Güster, Ukelei oder Kaulbarsch, immer vorausgesetzt, die Gewässerordnung erlaubt Köderfischangeln überhaupt.

Gelten die Schonzeiten auch an Vereinsgewässern?

Ja, sie sind der gesetzliche Mindeststandard und gelten überall in Niedersachsen. Vereine und Bewirtschafter dürfen jedoch strenger regeln, und die meisten tun das: längere Schonzeiten, höhere Mindestmaße, Entnahmefenster oder Fangbegrenzungen. Maßgeblich für dich ist immer die schärfere der beiden Regeln, also in der Praxis fast immer die Gewässerordnung.

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