Angeln ohne Angelschein in Brandenburg: welche Strafe droht

Friedfischangeln ist in Brandenburg ohne Fischereischein erlaubt. Wo die Grenze liegt, welche drei Papiere Pflicht sind und wann bis zu 50.000 € Bußgeld drohen.

Grundlagen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Brandenburg ist das einzige Bundesland, in dem du ohne Fischerprüfung und ohne Fischereischein völlig legal angeln darfst. Genau deshalb kursieren am Wasser viele halbe Wahrheiten darüber, was noch erlaubt ist und ab wann es teuer wird. Dieser Ratgeber zieht die Linie sauber: Was du mitführen musst, wo die Friedfischangel endet und welche Beträge im Gesetz stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Legal ohne Schein: § 17 Abs. 4 Nr. 4 Brandenburgisches Fischereigesetz befreit das Friedfischangeln von der Fischereischeinpflicht.
  • Drei Papiere bleiben Pflicht: Fischereiabgabemarke, Angelkarte, Personaldokument. Alle drei am Wasser dabei.
  • Die Grenze ist der Köder: Blinker, Spinner, Twister und Köderfisch machen daraus eine Raubfischangel, und dafür brauchst du den Fischereischein.
  • Bußgeldrahmen: bis zu 50.000 € nach § 40 des Fischereigesetzes.
  • Ohne Angelkarte greift Fischwilderei nach § 293 StGB, eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Was Brandenburg erlaubt, und was das Gesetz dazu sagt

Die Ausnahme steht direkt im Landesrecht. § 17 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg regelt die Fischereischeinpflicht, und Absatz 4 Nr. 4 nimmt davon aus, wer den Fischfang mit der Friedfischangel ausübt. Weil kein Schein nötig ist, entfällt auch die Anglerprüfung.

Diese Regelung gilt seit einer Gesetzesänderung 2006 und macht Brandenburg zum Sonderfall unter den 16 Ländern. Zum Vergleich: In Bayern verlangt Art. 46 des Bayerischen Fischereigesetzes den Schein bei jeder Form der Handangel, ohne Ausnahme für bestimmte Fischarten.

Zwei Missverständnisse räumt das Gesetz gleich mit weg:

Die drei Papiere, die du immer dabei haben musst

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz formuliert es in seiner Broschüre zum Friedfischangeln unmissverständlich: Als Angler ohne Fischereischein musst du in Brandenburg immer drei Papiere mitführen.

PapierWas es istWo du es bekommst
Fischereiabgabemarke in der grünen Nachweiskartedie öffentlich-rechtliche Erlaubnis zum Angelnuntere Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte, autorisierte Ausgabestellen
Angelkartedie privatrechtliche Erlaubnis für das GewässerFischer, Landesanglerverband, Angelvereine, Angelläden, Zeltplätze, Tourismusinformationen
PersonaldokumentIdentitätsnachweis bei der Kontrollehast du bereits

Die Fischereiabgabe kostet Erwachsene 12,00 € pro Kalenderjahr. Bei den unteren Fischereibehörden kannst du stattdessen 40,00 € für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre zahlen und sparst damit 20,00 €. Kinder unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit und brauchen nur die Angelkarte. Den genauen ermäßigten Satz für ältere Jugendliche nennt dir die untere Fischereibehörde deines Kreises.

Beim Kauf der Angelkarte lohnt ein Blick auf den räumlichen Geltungsbereich. Angelkarten sind oft auf einzelne Seen oder Flussabschnitte begrenzt, und eine Karte für den Nachbarsee hilft dir bei der Kontrolle nicht.

Wo die Friedfischangel endet: die entscheidende Grenze

Hier entsteht der häufigste Verstoß, meist ohne böse Absicht. Das Gesetz knüpft die Ausnahme an das Gerät, mit dem du angelst, und lässt den gefangenen Fisch außer Betracht. Ein Hecht, der versehentlich auf den Tauwurm geht, ist unproblematisch. Ein Spinner an der Rute ist es nicht.

Gegenüberstellung zweier Angelmontagen im Schema: Links die erlaubte Friedfischhandangel mit Pose, einem einschenkligen Haken und Made, Teig, Getreide oder Wurm als Köder, ohne Fischereischein zulässig. Rechts die Raubfischangel mit Spinner, Gummifisch am Jigkopf und Drilling sowie Köderfisch, für die in Brandenburg ein Fischereischein nötig ist
Der Köder entscheidet über die Rechtsfolge: Ein Blinker an der Rute macht aus der freien Friedfischangel eine Raubfischangel mit Scheinpflicht.

Eine Friedfischhandangel besteht laut Ministerium aus einer Rute mit oder ohne Rolle und einem einschenkligen Haken, der mit pflanzlichen oder tierischen Ködern oder deren Nachbildungen bestückt ist. Charakteristisch sind Teig, Getreide, Made und Wurm.

Nicht erlaubt ist die Verwendung von:

Der letzte Punkt überrascht viele: Selbst der Kescher zum Fangen von Köderfischen ist ein Merkmal der Raubfischangel und damit tabu. Wer auf Hecht oder Zander angeln will, kommt an der Fischerprüfung nicht vorbei. Wie sich das Spinnfischen von den Friedfischmethoden unterscheidet, erklärt der Ratgeber Spinnfischen: was ist das?.

Diese Angelregeln gelten trotzdem

Auch ohne Fischereischein bist du an den vollen Regelsatz gebunden. Die wichtigsten Punkte:

Wichtig ist außerdem: Die gesetzlichen Bestimmungen sind ein Mindestrahmen. Der Gewässerbewirtschafter darf sie verschärfen, etwa das Mindestmaß erhöhen, die Schonzeit verlängern, das Nachtangeln verbieten oder die Köderauswahl einschränken. Diese Einschränkungen stehen auf der Angelkarte, und sie sind bindend. Lies sie vor dem ersten Wurf.

Was du mit der Friedfischangel realistisch fängst

Weil die Ausnahme am Gerät hängt, ist die Artenliste breiter, als der Name Friedfischangel vermuten lässt. Die amtliche Broschüre des Ministeriums führt genau die Arten auf, mit denen du in Brandenburg in Berührung kommst, und sortiert sie nach fischereirechtlicher Schutzwürdigkeit.

Ohne Schonzeit und ohne Mindestmaß stehen dort unter anderem Plötze, Rotfeder, Blei, Güster, Ukelei, Karausche, Kaulbarsch, Döbel, Graskarpfen und Regenbogenforelle. Das sind die Fische, die am Wurm, an der Made oder am Teig zuverlässig beißen.

Mit Mindestmaß, teils mit Schonzeit folgen die klassischen Zielfische mit Gewicht: Karpfen, Schleie, Aland, Hasel, Zope, Barbe und Aal. Die konkreten Werte stehen im Anhang der Ministeriumsbroschüre und noch einmal auf deiner Angelkarte, denn der Bewirtschafter darf sie verschärfen. Prüfe sie dort, weil Mindestmaße und Schonzeiten fortgeschrieben werden.

Zwei Punkte, die am Wasser regelmäßig für Unsicherheit sorgen:

Wenn du Fische nicht sicher bestimmen kannst, gilt die Grundregel der Broschüre: zurücksetzen. Beim Erkennen hilft der Ratgeber Angeln mit Maden, der die typischen Friedfisch-Situationen beschreibt.

Was Verstöße kosten: Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Die Rechtsfolge hängt daran, welches der Papiere fehlt. Diese Unterscheidung ist der wichtigste Punkt des ganzen Themas.

Fehlender Schein oder fehlender Abgabenachweis: Ordnungswidrigkeit

Wer entgegen § 17 ohne Fischereischein die Fischerei ausübt, wenn er einen bräuchte, handelt nach § 40 des Brandenburgischen Fischereigesetzes ordnungswidrig. Dasselbe gilt, wenn du der Fischereiaufsicht den Abgabenachweis oder die Angelkarte nicht aushändigst (§ 18 Abs. 2).

Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 50.000 €. Eine Staffelung nach Tatbeständen kennt das Gesetz nicht, alle Verstöße stehen unter derselben Obergrenze. Für einen einmaligen Fehler wird dieser Betrag nicht ausgeschöpft, einen amtlichen Katalog mit festen Regelsätzen veröffentlicht das Land jedoch nicht. Die Behörde entscheidet nach Umfang und Ausmaß des Vergehens.

Dazu kommt die Nebenfolge: Gegenstände, die bei der Ordnungswidrigkeit oder ihrer Vorbereitung benutzt wurden, dürfen eingezogen werden. Rute, Rolle und Zubehör sind damit Teil des Risikos.

Fehlende Angelkarte: Fischwilderei nach § 293 StGB

Ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten verlässt du das Ordnungswidrigkeitenrecht. Fischwilderei nach § 293 StGB ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet. Der Versuch ist strafbar, die ins Wasser gehaltene Angel genügt.

Praktisch heißt das: Wer sich für 12,00 € die Abgabemarke spart, riskiert ein Bußgeldverfahren. Wer sich die Angelkarte für ein paar Euro spart, riskiert einen Eintrag im Führungszeugnis.

Kontrollen in Brandenburg: was dich erwartet

Kontrolliert wird durch Fischereiaufseher und Beamte der Polizei. Die Kontrollbefugnis der Fischereiaufseher erkennst du am Dienstausweis, den du dir zeigen lassen darfst.

Auf Verlangen vorzuzeigen sind Fischereiabgabemarke, Angelkarte, Personaldokument sowie Fische und Fanggeräte, ausdrücklich auch in Fahrzeugen und Fischbehältern. Den Anordnungen der Kontrollbefugten ist Folge zu leisten.

Ein Detail, das im Alltag zählt: Nach dem Fischereigesetz hat jeder Angler alle fischerei-, tierschutz- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und sich darüber selbstständig zu informieren. Unkenntnis der Angelkarten-Bedingungen entlastet dich nicht.

Sonderfall kommerzieller Angelteich

An fischereilich bewirtschafteten Angelteichen gelten eigene Regeln. Dort bist du von der Fischereiabgabe befreit, und auch Schonzeiten und Mindestmaße greifen nicht, weil der Bestand vom Betreiber besetzt wird.

Was an Legitimation nötig ist, legt der Betreiber fest, meist eine Tageskarte mit Fangbegrenzung. Frag vorab nach, denn die Hausregeln unterscheiden sich stark: Manche Anlagen erlauben nur eine Rute, andere schreiben den Kescher mit gummiertem Netz vor. Diese Sonderstellung der Anlagen ordnet der Ratgeber Angeln ohne Angelschein am Forellenteich für alle Bundesländer ein.

Fazit: die günstigste Angelfreiheit Deutschlands hat klare Kanten

Brandenburg schenkt dir die Fischerprüfung, und das ist ein echtes Geschenk: Ab acht Jahren, ohne Begleitung, für 12,00 € im Jahr kommst du ans Wasser. Kein anderes Bundesland macht den Einstieg so leicht.

Die Kanten dieser Freiheit sind allerdings scharf. Sie endet am Kunstköder und an der Angelkarte. Wer mit dem Twister auf Barsch probiert, angelt ohne den dafür nötigen Fischereischein. Wer ohne Karte am Wasser sitzt, begeht eine Straftat. Beides passiert am selben Nachmittag, an dem alles ganz harmlos begann.

Wenn dich das Raubfischangeln reizt, führt der Weg über die Anglerprüfung. Danach steht dir mit derselben Abgabemarke das volle Programm offen, vom Gummifisch auf Zander bis zur Posenmontage auf Hecht.

Häufige Fragen

Ist Angeln ohne Angelschein in Brandenburg strafbar?

Beim Friedfischangeln nicht. § 17 Abs. 4 Nr. 4 des Brandenburgischen Fischereigesetzes befreit vom Fischereischein, wer mit der Friedfischhandangel angelt. Strafbar wird es, sobald du auf Raubfischmethoden umsteigst oder eines der drei Pflichtpapiere fehlt.

Wie hoch ist das Bußgeld beim Angeln ohne Fischereischein in Brandenburg?

Das Brandenburgische Fischereigesetz setzt in § 40 einen Bußgeldrahmen bis zu 50.000 €. Dieser Höchstbetrag gilt einheitlich für alle Tatbestände der Vorschrift, vom fehlenden Abgabenachweis bis zu schweren Verstößen. Die konkrete Höhe im Einzelfall setzt die zuständige Fischereibehörde fest.

Welche drei Papiere braucht man in Brandenburg ohne Fischereischein?

Fischereiabgabemarke in der grünen Nachweiskarte, Angelkarte für das jeweilige Gewässer und ein Personaldokument. Alle drei musst du beim Angeln mitführen und der Fischereiaufsicht auf Verlangen aushändigen. Fehlt eines davon, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 40.

Was kostet die Fischereiabgabe in Brandenburg?

Für Erwachsene 12,00 € pro Kalenderjahr. Alternativ kannst du bei den unteren Fischereibehörden 40,00 € für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entrichten und sparst damit 20,00 €. Kinder unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit.

Welche Köder sind beim Friedfischangeln in Brandenburg erlaubt?

Pflanzliche und tierische Köder sowie deren Nachbildungen, typisch sind Teig, Getreide, Made und Wurm. Verboten sind Köderfische, andere Wirbeltierköder, Zehnfußkrebse und deren künstliche Nachbildungen, also Blinker, Spinner und Twister. Ebenfalls unzulässig sind mehrere Haken, Mehrfachhaken und Köderfischsenken.

Ab welchem Alter darf man in Brandenburg ohne Angelschein angeln?

Ab dem vollendeten achten Lebensjahr, und zwar ohne Begleitung eines Erwachsenen. Damit hat Brandenburg die niedrigste Altersgrenze aller Bundesländer. Kinder unter 14 Jahren brauchen nur die Angelkarte, die Fischereiabgabe entfällt für sie.

Was passiert, wenn ich in Brandenburg ohne Angelkarte angle?

Dann greift Bundesrecht. Angeln ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten ist Fischwilderei nach § 293 StGB und damit eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Der Versuch ist strafbar, die ausgeworfene Angel genügt bereits.

Brauche ich am kommerziellen Angelteich in Brandenburg eine Fischereiabgabemarke?

Nein. An fischereilich bewirtschafteten Angelteichen bist du von der Fischereiabgabe befreit. Welche Erlaubnis der Betreiber verlangt und welche Hausregeln gelten, klärst du direkt mit ihm. Auch Schonzeiten und Mindestmaße greifen dort nicht.

Wie viele Ruten darf ich in Brandenburg gleichzeitig benutzen?

Höchstens zwei Handangeln gleichzeitig, und beide müssen ständig beaufsichtigt sein. Dazu kommt ein Mindestabstand von 50 Metern zu stehenden Fanggeräten der Erwerbsfischerei und zu ständigen Fischereivorrichtungen wie Fischhältern.

Das könnte dich auch interessieren