Sachsen-Anhalt geht bei der Fischereischeinpflicht einen eigenen Weg. Statt einer einzigen Hürde gibt es zwei Stufen, und die untere beginnt im Grundschulalter. Seit der Gesetzesänderung im Frühjahr 2026 haben sich beide Altersgrenzen nach unten verschoben. Dieser Ratgeber zeigt, welcher Schein wann greift, was ohne Papiere droht und wie viel der Weg ans Wasser kostet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Schein geht es nicht: § 28 FischG LSA verlangt für die Ausübung der Fischerei eine behördliche Erlaubnis in Form des Fischereischeins.
- Bußgeldrahmen: bis zu 5.000 € nach § 53 Abs. 3 FischG LSA; ohne Erlaubnis des Berechtigten greift § 293 StGB.
- Friedfischfischereischein ab 8 Jahren, voller Fischereischein ab 12 Jahren (vorher 14).
- Der Jugendfischereischein ist entfallen. Bis zum 31.03.2026 ausgestellte Scheine bleiben gültig.
- Kosten: 60 € Prüfungsgebühr ab 18 Jahren, dazu 10 € Ausstellung pro Jahr und 6 € Fischereiabgabe pro Jahr.
Die Grundregel: der Schein ist die behördliche Erlaubnis
§ 28 Abs. 1 des Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt formuliert die Pflicht ungewöhnlich direkt: Wer die Fischerei ausübt, bedarf der behördlichen Erlaubnis, und diese wird durch den Fischereischein erteilt. Der Schein ist beim Fischen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Damit stehen wie überall zwei Papiere nebeneinander, die gern verwechselt werden. Der Fischereischein ist die staatliche Erlaubnis, überhaupt zu angeln. Der Fischereierlaubnisschein, umgangssprachlich die Angelkarte, kommt vom Fischereiberechtigten und gilt für ein bestimmtes Gewässer. Ohne den ersten droht ein Bußgeld, ohne den zweiten das Strafrecht.
Zuständig für den Fischereischein sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Fischereibehörde, maßgeblich ist der Hauptwohnsitz.
Drei Scheine, zwei Altersstufen
Sachsen-Anhalt unterscheidet aktuell drei Arten von Fischereischeinen. Der frühere Jugendfischereischein ist zum 31.03.2026 entfallen; bis dahin ausgestellte Scheine behalten ihre Gültigkeit.

Der Fischereischein nach § 28
Der reguläre Schein berechtigt zu allen zulässigen Angelmethoden, die entsprechende Angelerlaubnis vorausgesetzt. Er wird für ein bis fünf Jahre oder auf Lebenszeit erteilt. Voraussetzung ist die bestandene Fischerprüfung, und seit der Änderung von 2026 ist er ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erreichbar.
Der Friedfischfischereischein
Diese Variante gibt es so nur in Sachsen-Anhalt. Sie berechtigt ausschließlich zum Friedfischfang und setzt die bestandene Friedfischfischerprüfung voraus, die zahlreiche Angelvereine in Form eines Prüfungsgesprächs abnehmen.
Zwei Gruppen kommen dafür infrage:
- Kinder vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr können ausschließlich diesen Schein erwerben.
- Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren bleiben beim Friedfischfischereischein, sofern sie nur die Friedfischfischerprüfung abgelegt haben.
Erwachsene, die dauerhaft auf Friedfisch angeln wollen, können ebenfalls bei dieser Variante bleiben. Wer Hecht, Zander oder Barsch nachstellen will, braucht den vollen Schein, weil das Raubfischangeln über die Berechtigung des Friedfischscheins hinausgeht.
Der Sonderfischereischein nach § 29
Für Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung ablegen können, sieht § 29 FischG LSA den Sonderfischereischein vor. Er berechtigt zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Friedfischfischereischein oder Fischereischein besitzt.
Was ohne Schein passiert
§ 53 Abs. 1 Nr. 7 FischG LSA erfasst denjenigen, der die Fischerei ausübt, ohne die vorgeschriebenen Berechtigungsdokumente bei sich zu führen. Die Geldbuße kann nach § 53 Abs. 3 bis zu 5.000 € betragen. Der Rahmen entspricht damit dem in Niedersachsen und Sachsen und liegt unter dem bayerischen von 7.500 €.
Dazu kommt § 54: Bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten können Gegenstände eingezogen werden, auf die sich der Verstoß bezieht oder die zu seiner Begehung oder Vorbereitung gebraucht wurden.
Die eigentliche Grenze verläuft aber woanders. Fischwilderei nach § 293 StGB trifft, wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt. Die Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, der Versuch ist strafbar. Damit sind zwei Situationen sauber getrennt:
| Situation | Rechtsfolge |
|---|---|
| Angelkarte vorhanden, Fischereischein vergessen | Ordnungswidrigkeit, § 53 Abs. 1 Nr. 7, bis 5.000 € |
| Fischereischein vorhanden, keine Angelkarte fürs Gewässer | Straftat, § 293 StGB, bis 2 Jahre Freiheitsstrafe |
Was die Papiere kosten
Sachsen-Anhalt erhebt neben der Verwaltungsgebühr eine Fischereiabgabe, die das Land für Fischereischutz, Fischartenschutz, Fischereiforschung und Hege verwendet. Beide Posten fallen zusammen an.
| Posten | ab 18 Jahren | bis 18 Jahren |
|---|---|---|
| Fischerprüfung | 60 € | 30 € |
| Friedfischfischerprüfung | 55 € | 25 € |
| Ausstellung, 1 bis 4 Jahre | 10 € pro Jahr | 4 € pro Jahr |
| Ausstellung, 5 Jahre | 40 € | 4 € pro Jahr |
| Ausstellung auf Lebenszeit | 150 € | |
| Fischereiabgabe, 1 bis 5 Jahre | 6 € pro Jahr | 1 € pro Jahr |
| Fischereiabgabe auf Lebenszeit | 125 € |
Der Sonderfischereischein liegt darunter: 4 € pro Jahr oder 65 € auf Lebenszeit, dazu 1 € Fischereiabgabe pro Jahr oder 20 € auf Lebenszeit.
Rechnet man den Einstieg für einen Erwachsenen zusammen, ergeben sich für das erste Jahr 76 € an Gebühren und Abgabe plus die Kosten des Vorbereitungslehrgangs, den die Angelvereine und Bildungsträger je nach Anbieter unterschiedlich ansetzen. Wer sich für den Schein auf Lebenszeit entscheidet, zahlt einmalig 150 € Gebühr und 125 € Abgabe und ist damit dauerhaft versorgt. Wie sich das zu anderen Ländern verhält, zeigen die Ratgeber Was kostet ein Angelschein in Niedersachsen? und Was kostet ein Angelschein in Baden-Württemberg?.
Die Fischerprüfung: Ablauf und Anmeldung
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Besuch eines 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs, den viele Angelvereine und andere Bildungsträger anbieten. Geprüft werden ausreichende Kenntnisse über
- die Fischarten,
- die Hege der Fischbestände und die Gewässerpflege,
- die Fanggeräte und deren Gebrauch,
- die Behandlung gefangener Fische,
- die für die Fischerei bedeutsamen Vorschriften des Tier-, Wasser-, Naturschutz- und Tierseuchenrechts.
Gegenstand der mündlich-praktischen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten, Fragen zum Fischereirecht und zu angrenzenden Rechtsgebieten sowie das Versorgen gefangener Fische.
Abgelegt wird sie bei der für den Wohnsitz zuständigen Fischereibehörde, meist beim Ordnungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen, und Prüfungen finden mindestens einmal jährlich statt. Zur Vorbereitung stellt das Land unter fischerpruefung.sachsen-anhalt.de eine Online-Anwendung mit simulierter Prüfung bereit; sie umfasst 60 Fragen mit je 15 aus Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Gesetzeskunde.
Eine nicht bestandene Fischerprüfung muss vollständig wiederholt werden, frühestens zum nächsten behördlich festgesetzten Termin. Ein Nachholen einzelner Teile sieht das Verfahren nicht vor.
Was sich 2026 geändert hat
Die Novelle des Fischereigesetzes hat drei Punkte verschoben, die für Familien den Unterschied machen:
- Der Friedfischfischereischein ist ab dem vollendeten 8. Lebensjahr erreichbar.
- Die Altersgrenze für den vollen Fischereischein sank von 14 auf 12 Jahre.
- Der Jugendfischereischein entfiel zum 31.03.2026. Bereits ausgestellte Scheine behalten ihre Gültigkeit.
Für Kinder, die bisher mit dem Jugendfischereischein unterwegs waren, ändert sich damit die Bezeichnung, nicht aber der Umfang: Beide Papiere berechtigen zum Friedfischfang.
Fazit: niedrige Einstiegshürde, klarer Rahmen
Sachsen-Anhalt macht Einsteigern und Familien den Zugang leichter als die meisten Bundesländer. Ein Kind darf mit acht Jahren den eigenen Schein erwerben, und wer nur auf Friedfisch angeln will, kommt über das Prüfungsgespräch beim Verein dauerhaft mit dem kleineren Papier aus.
Diese Offenheit endet an derselben Stelle wie überall. Ohne Berechtigungsdokumente bleibt es bei einem Bußgeldrahmen von 5.000 €, und ohne Angelkarte des Berechtigten führt der Weg über § 293 StGB ins Strafrecht. Wer den Einstieg plant, findet die Grundlagen im Ratgeber Braucht man einen Angelschein? und die Frage nach der Laufzeit im Ratgeber Angelschein: wie lange gültig?.
Häufige Fragen
Darf man in Sachsen-Anhalt ohne Angelschein angeln?
Nein. § 28 des Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verlangt für die Ausübung der Fischerei eine behördliche Erlaubnis, die durch den Fischereischein erteilt wird. Sachsen-Anhalt senkt die Hürde allerdings stärker als die meisten Länder: Den Friedfischfischereischein gibt es ab dem vollendeten 8. Lebensjahr, und die Friedfischfischerprüfung nehmen Angelvereine als Prüfungsgespräch ab.
Wie hoch ist die Strafe fürs Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt?
Wer die Fischerei ohne die vorgeschriebenen Berechtigungsdokumente ausübt, handelt nach § 53 Abs. 1 Nr. 7 FischG LSA ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 € betragen. Fehlt zusätzlich die private Fischereierlaubnis des Berechtigten, liegt Fischwilderei nach § 293 StGB vor, also eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Was ist der Friedfischfischereischein?
Ein eingeschränkter Fischereischein, den es so nur in Sachsen-Anhalt gibt. Er berechtigt ausschließlich zum Friedfischfang und setzt die bestandene Friedfischfischerprüfung voraus. Erwerben können ihn Kinder ab dem vollendeten 8. Lebensjahr sowie alle, die nur auf Friedfisch angeln wollen. Die Prüfungsgebühr beträgt 55 € ab 18 Jahren und 25 € für Jüngere.
Ab welchem Alter bekommt man in Sachsen-Anhalt den vollen Fischereischein?
Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Die Gesetzesänderung von 2026 hat die Altersgrenze von 14 auf 12 Jahre gesenkt. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die nur eine Friedfischfischerprüfung abgelegt haben, bleiben beim Friedfischfischereischein. Der Fischereischein nach § 28 FischG LSA berechtigt zu allen zulässigen Angelmethoden.
Gibt es in Sachsen-Anhalt noch den Jugendfischereischein?
Nein, er ist entfallen. Bis zum 31.03.2026 ausgestellte Jugendfischereischeine behalten ihre Gültigkeit, neue werden nicht mehr erteilt. An seine Stelle tritt der Friedfischfischereischein, den Kinder bereits ab 8 Jahren erwerben können. Der Jugendfischereischein berechtigte ebenfalls nur zum Friedfischfang.
Was kostet der Angelschein in Sachsen-Anhalt?
Die Prüfungsgebühr beträgt 60 € ab 18 Jahren und 30 € darunter. Die Ausstellung kostet 10 € pro Jahr bei einer Laufzeit von einem bis vier Jahren, 40 € für fünf Jahre und 150 € auf Lebenszeit; bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind es 4 € pro Jahr. Dazu kommt die Fischereiabgabe mit 6 € pro Jahr, 1 € für Jugendliche und 125 € bei einem Schein auf Lebenszeit.
Welche Behörde stellt den Fischereischein in Sachsen-Anhalt aus?
Die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Fischereibehörde, zuständig ist die Behörde am Hauptwohnsitz. Dort wird auch die Fischerprüfung abgelegt, meist beim Ordnungsamt. Zur Prüfung muss man sich spätestens vier Wochen vor dem Termin anmelden; Prüfungen finden mindestens einmal jährlich statt.
Wie läuft die Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt ab?
Voraussetzung für die Zulassung ist ein 30-stündiger Vorbereitungslehrgang. Gegenstand der mündlich-praktischen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten, Fragen zum Fischereirecht und angrenzenden Rechtsgebieten sowie das Versorgen gefangener Fische. Wer durchfällt, muss die Prüfung vollständig wiederholen, frühestens zum nächsten behördlich festgesetzten Termin.
Was gilt für Menschen mit Behinderung?
Für sie sieht § 29 FischG LSA den Sonderfischereischein vor, wenn sie aufgrund einer Behinderung keine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung ablegen können. Er berechtigt zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Friedfischfischereischein oder Fischereischein besitzt. Die Ausstellung kostet 4 € pro Jahr oder 65 € auf Lebenszeit.