In Berlin scheitern Angler seltener am Fischereischein selbst als an einem Aufkleber, der jedes Jahr neu hineingehört. Die Hauptstadt koppelt die Gültigkeit des Scheins direkt an die Jahresmarke der Fischereiabgabe, und wer sie vergisst, steht rechtlich wie jemand ohne Schein da. Dieser Ratgeber sortiert, welches Papier welche Rolle spielt und wo die Grenze zwischen Bußgeld und Straftat verläuft.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne gültigen Fischereischein: Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 5.000 € nach Angabe des Fischereiamts Berlin.
- Ohne gültige Angelerlaubnis: Fischwilderei nach § 293 StGB, also eine Straftat.
- Die Jahresmarke entscheidet: Die Fischereiabgabe wird in den Schein geklebt, ohne sie ist der Schein ungültig.
- Kein prüfungsfreier Schein für Erwachsene: Ohne Anglerprüfung gibt es allein den Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige.
- Kosten 2026: Fischereischein A 27,00 € für fünf Jahre plus 21,00 € Fischereiabgabe pro Kalenderjahr.
Drei Papiere, und eines davon ist ein Aufkleber
Berlin verlangt für das Angeln eine Kombination aus drei Dingen, die einzeln wenig nützen.
| Papier | Funktion | Ausgabestelle |
|---|---|---|
| Fischereischein A | staatliche Berechtigung zum Angeln | Fischereiamt Berlin |
| Jahresmarke der Fischereiabgabe | macht den Schein für das Kalenderjahr gültig | Fischereiamt, Fischereiorganisationen, Angelgerätehändler |
| Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) | Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer | Fischereiamt, Ausgabestellen, Vereine |
Der entscheidende Satz steht auf der Seite des Fischereiamts Berlin: Die Fischereiabgabe wird als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt, und ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig.
Damit hat Berlin eine Fehlerquelle, die andere Bundesländer so nicht kennen. Der Fischereischein A läuft fünf Jahre, die Marke gilt ein Kalenderjahr. Wer im Januar ans Wasser geht und die neue Marke noch nicht geholt hat, hält ein Dokument in der Hand, das rechtlich leer ist.

Der Fischereischein A und der Weg dorthin
Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in Berliner Gewässern angeln will, braucht den Berliner Fischereischein A. Voraussetzung ist grundsätzlich das erfolgreiche Ablegen einer Anglerprüfung.
Das Fischereiamt erkennt daneben mehrere Altfälle an:
- Wer vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits eine Sportfischerprüfung bestanden oder die Raubfisch- oder Salmonidenqualifikation erlangt hat und dies nachweisen kann.
- Sportfischer-, Fischer- und Anglerprüfungen aus anderen Bundesländern, die dort nach den geltenden Vorschriften abgelegt wurden, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung.
- Seit dem 8. Juni 2000 erhält den Schein außerdem, wer einen Fischereischein mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 besitzt oder aus dieser Zeit einen Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes vorlegen kann.
Ausgegeben wird der Schein im Fischereiamt in der Havelchaussee 149/151 in Berlin-Charlottenburg. Wer verlängern will, bringt seinen Berliner Schein ohne Auflagen innerhalb eines Zeitfensters von sechs Monaten vor bis sechs Monate nach Ablauf mit; die einmalige Verlängerung kostet die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung. Wurde bereits einmal verlängert, wird ein neues Dokument ausgestellt.
Was der Zugang kostet
Die Gebühren und die Abgabe stehen getrennt nebeneinander. Beide Beträge fallen an, und die Abgabe wiederholt sich jedes Kalenderjahr.
| Schein | Geltungsdauer | Gebühr | Fischereiabgabe 2026 |
|---|---|---|---|
| Fischereischein A | 5 Jahre | 27,00 € | 21,00 € |
| Fischereischein A | 1 Jahr | 18,00 € | 21,00 € |
| Fischereischein B (Berufsfischer) | 5 Jahre | 27,00 € | 135,00 € |
| Jugendfischereischein | 1 Jahr | 10,00 € | 4,00 € |
Für Angler bedeutet das über fünf Jahre gerechnet: 27,00 € einmalig plus fünfmal 21,00 €, zusammen 132,00 €, dazu die Angelkarte für das jeweilige Gewässer.
Eine Erleichterung gibt es für Gäste: Wer seinen Hauptwohnsitz nicht in Berlin hat und den Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt, ist von der Berliner Fischereiabgabe befreit. Die Angelkarte bleibt trotzdem Pflicht.
Die Angelkarte: hier wird es strafrechtlich
Die Angelkarte ist in Berlin ein Fischereierlaubnisvertrag mit Auflagen, die auf das jeweilige Gewässer zugeschnitten sind. Sie legt fest, welche Fanggeräte in welcher Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung erlaubt sind, wo die Gewässergrenze verläuft und welche Angelzeiten gelten.
Das Fischereiamt zieht daraus eine bemerkenswert weite Konsequenz: Fischwilderei begeht danach, wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt. Wer also mit drei Ruten am Wasser sitzt, obwohl die Karte zwei Handangeln nennt, bewegt sich nach dieser Lesart im Bereich des § 293 StGB.
Dazu kommt ein Satz, der schon das Mitführen erfasst: Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Die montierte Rute auf dem Weg zum Steg genügt damit für einen eigenen Vorwurf.
Die Preise der Karten setzt das Fischereiamt je Gewässer fest. Ein Auszug für 2026:
| Gewässer und Berechtigung | Karte | Entgelt |
|---|---|---|
| Oberhavel und Tegeler See, 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel | Jahreskarte | 60,00 € |
| Oberhavel und Tegeler See, dieselbe Berechtigung | Wochenkarte | 20,00 € |
| Oberhavel und Tegeler See, 2 Friedfischruten mit einfachem Haken | Jahreskarte | 40,00 € |
| Spree von der Mühlendammschleuse bis zur Havel | Jahreskarte | 46,00 € |
| Grunewaldsee, 2 Handangeln bzw. 1 Spinn- oder Flugangel | Jahreskarte | 38,00 € |
| Tageskarte mit Raubfischberechtigung, bestimmte Bereiche | Tageskarte | 13,00 € |
| Angelkarte-Jugend, 1 Friedfischangel | Jahreskarte | 12,00 € |
Der Jugendfischereischein
Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Er gilt ein Jahr und erlaubt das Fischen mit der Friedfischangel.
Das Fischereiamt knüpft daran drei zusätzliche Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen:
- eine Angelkarte für das Gewässer,
- eine Mitgliedschaft im Angelverein,
- ein Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Inhaber des Fischereischeins A oder B.
Damit ist der Berliner Weg für Jugendliche enger geführt als in vielen Flächenländern, wo die Begleitung durch einen erwachsenen Scheininhaber genügt. Wie das Nachbarland dieselbe Frage löst, zeigt der Ratgeber Angeln ohne Angelschein in Brandenburg, wo es einen Friedfischangelschein auch für Erwachsene ohne Prüfung gibt.
Auflagen, die regelmäßig übersehen werden
Neben den Papieren kennt Berlin einige Regeln, die auf der Angelkarte stehen oder aus der Landesfischereiordnung folgen:
- Kunstköder über 2 cm Gesamtlänge sind vom 1. Januar bis 30. April verboten. Sie zählen neben Köderfischen sowie Wirbel- und Krebsködern zu den Raubfischködern. Mit Kunstködern bis 2 cm darf ganzjährig mit der Friedfischangel geangelt werden, etwa auf Barsch.
- Lebende Köderfische verstoßen gegen das Landesfischereigesetz und das Tierschutzgesetz.
- Fangverbot für gefährdete Kleinfischarten: Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Unabsichtliche Fänge gehören unverzüglich zurück ins Wasser.
- Mindestmaße richten sich nach Anlage 1 der Berliner Landesfischereiordnung; die Angelkarte kann strengere Maße festlegen.
- Röhricht betreten ist verboten. Vom Boot aus gilt ein Mindestabstand von 10 m zu Röhricht- und Seerosenbereichen.
Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind dabei auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Der Begriff reicht also deutlich weiter als der Fang mit der Rute.
Die zwei Fehler und ihre Folgen
Am Ende laufen alle Konstellationen auf zwei Fragen hinaus, und die Antworten liegen rechtlich weit auseinander.
Fehler 1: Der Schein ist ungültig. Marke fehlt, Marke abgelaufen oder Schein abgelaufen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Rahmen bis 5.000 €, wie ihn auch Sachsen und Sachsen-Anhalt kennen. Der Betrag ist die Obergrenze, die konkrete Höhe setzt die Behörde fest.
Fehler 2: Die Angelerlaubnis fehlt oder die Auflagen werden verletzt. Das ist nach der Darstellung des Fischereiamts Fischwilderei nach § 293 StGB und damit eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Der Versuch ist strafbar.
Der praktische Rat daraus ist unspektakulär und wirksam: Kaufe die Marke im Januar zusammen mit der ersten Karte des Jahres, und lies die Auflagen deiner Angelkarte einmal vollständig, bevor du montierst. Wie lange Fischereischeine grundsätzlich laufen, ordnet der Ratgeber Angelschein: wie lange gültig? ein.
Fazit: die Marke ist das schwächste Glied
Berlin macht den Einstieg vergleichsweise günstig. Mit 27,00 € für fünf Jahre und 21,00 € Abgabe pro Jahr liegt die Hauptstadt im unteren Bereich, und Gäste aus anderen Bundesländern sparen die Abgabe ganz.
Die Aufmerksamkeit gehört dafür einem Detail, das kein anderes Bundesland in dieser Form kennt. Der Schein lebt von der eingeklebten Jahresmarke, und ohne sie ist er nach Aussage des Fischereiamts ungültig. Wer neu anfängt, findet den Überblick über die Scheinarten im Ratgeber Braucht man einen Angelschein? und die Rutenfrage im Ratgeber Wo darf man mit 3 Ruten angeln?.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Strafe fürs Angeln ohne Angelschein in Berlin?
Das Fischereiamt Berlin nennt den Rahmen ausdrücklich: Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, begeht dagegen Fischwilderei und damit eine Straftat nach § 293 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Warum ist mein Berliner Fischereischein ohne Marke ungültig?
Weil die Fischereiabgabe in Berlin als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt wird. Das Fischereiamt formuliert es eindeutig: Ohne diese Abgabe ist der Schein ungültig. Ein Schein mit abgelaufener Marke steht damit rechtlich einem fehlenden Schein gleich, auch wenn das Dokument selbst noch Jahre läuft.
Gibt es in Berlin einen Angelschein ohne Prüfung?
Für Erwachsene nicht. Der Fischereischein A setzt grundsätzlich die bestandene Anglerprüfung voraus. Ohne Prüfung gibt es allein den Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige, gültig ein Jahr und nur für die Friedfischangel. Anders als im benachbarten Brandenburg kennt Berlin keinen Friedfischangelschein für Erwachsene ohne Prüfung.
Was kostet der Fischereischein in Berlin?
Der Fischereischein A kostet 27,00 € für fünf Jahre oder 18,00 € für ein Jahr, dazu kommt die Fischereiabgabe von 21,00 € pro Kalenderjahr (Stand 2026). Der Jugendfischereischein liegt bei 10,00 € plus 4,00 € Abgabe. Eine einmalige Verlängerung kostet die Hälfte der Gebühr einer Neuausstellung.
Brauche ich als Angler aus einem anderen Bundesland einen Berliner Schein?
Den Fischereischein deines Bundeslandes kannst du weiter nutzen, und du bist zusätzlich von der Berliner Fischereiabgabe befreit, solange dein Hauptwohnsitz außerhalb Berlins liegt. Eine Berliner Angelkarte für das jeweilige Gewässer brauchst du trotzdem, sonst fehlt dir die Fischereierlaubnis.
Gilt das Nichteinhalten der Angelkarten-Auflagen schon als Straftat?
Nach der Darstellung des Fischereiamts Berlin ja. Es formuliert, dass Fischwilderei begeht, wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt. Damit können auch das Überschreiten der erlaubten Rutenzahl oder das Angeln außerhalb der Gewässergrenze der Karte in den strafrechtlichen Bereich fallen.
Ab welchem Alter darf man in Berlin angeln?
Ab 12 Jahren. Wer 12 Jahre alt geworden und noch nicht 18 ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben, der ein Jahr gilt. Zusätzlich verlangt das Fischereiamt eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Inhaber des Fischereischeins A oder B.
Welche Auflagen gelten in Berlin für Köder?
Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm sind vom 1. Januar bis zum 30. April jedes Jahres verboten; sie gelten neben Köderfischen sowie Wirbel- und Krebsködern als Raubfischköder. Mit Kunstködern bis 2 cm darf ganzjährig mit der Friedfischangel geangelt werden. Lebende Köderfische verstoßen gegen das Landesfischereigesetz und das Tierschutzgesetz.
Was kostet eine Angelkarte in Berlin?
Das hängt vom Gewässer ab. Beim Fischereiamt kostet die Jahreskarte für Oberhavel und Tegeler See 60,00 €, die Monatskarte 30,00 € und die Wochenkarte 20,00 €; für die Spree zwischen Mühlendammschleuse und Havel sind es 46,00 € im Jahr. Eine Tageskarte mit Raubfischberechtigung liegt bei 13,00 €, die Jugend-Angelkarte bei 12,00 € (Stand 2026).