Das Wichtigste in Kürze
- Gästeschein nötig: In Deutschland brauchst du einen deutschen Fischereischein, die österreichische Fischerkarte allein reicht nur in Berlin. Mit Wohnsitz in Österreich bekommst du in neun Bundesländern einen befristeten Gästeschein ohne deutsche Prüfung.
- Bayern: Volljährige ohne Wohnsitz in Deutschland erhalten den Jahresfischereischein für bis zu drei Monate im Jahr, in Nürnberg für 22,50 Euro samt Abgabe.
- Baden-Württemberg: Urlauber aus dem Ausland bekommen einen Touristenschein für vier Wochen im Kalenderjahr, ohne Sachkundenachweis.
- Ganz ohne deutschen Schein: in Berlin mit der ausländischen Lizenz, in Brandenburg bei kurzen Aufenthalten und in Niedersachsen, das keine allgemeine Scheinpflicht kennt.
- Immer dazu: die Angelkarte des Vereins oder Pächters für das Gewässer.
Was in Deutschland für Angler aus Österreich gilt
Fischerei ist in Deutschland wie in Österreich Ländersache, und die Länder verlangen grundsätzlich einen deutschen Fischereischein. Eine Regel, nach der die österreichische Fischerkarte einem deutschen Schein gleichsteht, gibt es nirgends. Am nächsten kommt Berlin, wo Gästen aus dem Ausland die heimische Lizenz genügt.
Für Angler mit Wohnsitz in Österreich haben die meisten Länder trotzdem einen Weg geschaffen. Sie stellen einen befristeten Gästeschein aus, für den du keine deutsche Prüfung brauchst. Mal genügt der Antrag, mal musst du belegen, dass du zu Hause angeln darfst. Genau dort kommt die Fischerkarte ins Spiel. In Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist sie der Nachweis, der den Gästeschein öffnet.
Neben dem Schein brauchst du überall die Angelkarte für das konkrete Gewässer. Sie entspricht der österreichischen Lizenz und kommt vom Verein, vom Pächter oder von einer Ausgabestelle vor Ort. Ohne sie ist das Angeln auch mit Gästeschein Fischwilderei.

Bayern: der Jahresfischereischein für Gäste
Für Angler aus Salzburg, Tirol oder Oberösterreich ist Bayern das naheliegende Ziel, und die Regel dort ist klar. Nach § 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes erhalten volljährige Personen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz haben, einen Fischereischein ohne Fischerprüfung.
- Laufzeit: Der Schein heißt Jahresfischereischein und gilt ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei Monate. Die Zeiträume legst du beim Antrag selbst fest.
- Kosten: Die Gebühr liegt bei 7,50 Euro, mit Fischereiabgabe kostet der Schein in Nürnberg 22,50 Euro.
- Nachweis: Das Gesetz verlangt keinen. Die Landeshauptstadt München lässt sich aber glaubhaft machen, dass du im Herkunftsland zum Fischen berechtigt bist. Die Fischerkarte oder das Prüfungszeugnis gehören deshalb zum Antrag.
- Antrag: persönlich bei der Gemeinde, in Nürnberg mit vorher gebuchtem Termin. Online geht es dort nicht.
Unter 18 Jahren gibt es diesen Weg nicht. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen in Bayern nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins fischen.
Baden-Württemberg und der Bodensee
Baden-Württemberg gibt Urlaubern aus dem Ausland einen Touristenschein ohne Sachkundenachweis, gültig vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres. Zuständig ist die Gemeinde, in deren Gebiet du angeln willst, und sie legt auch die Gebühr fest. Dazu kommt die Angelkarte des Gewässers.
Am Bodensee gilt ein eigenes System aus Uferkarten, Bootskarten und Zonen. Welche Karte an welchem Ufer gilt und wo die Hohe See beginnt, erklärt der Ratgeber Wo darf man am Bodensee angeln?.
Alle 16 Bundesländer im Überblick
| Bundesland | Weg für Angler mit Wohnsitz in Österreich | Gültigkeit | Kosten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Touristenschein ohne Sachkundenachweis | 4 Wochen je Kalenderjahr | Gebühr der Gemeinde |
| Bayern | Jahresfischereischein ab 18 Jahren | bis 3 Monate im Jahr | 22,50 € mit Abgabe (Nürnberg) |
| Berlin | kein deutscher Schein nötig, ausländische Lizenz oder Vereinsausweis plus Angelkarte | für Gäste | Angelkarte |
| Brandenburg | bei kurzen Aufenthalten kein Schein nötig | kurze Zeiträume im Jahr | 12 € Abgabe plus Angelkarte |
| Bremen | Fischereischeine aus EU-Staaten laut DAFV anerkannt | – | – |
| Hamburg | Fischereischein für ausländische Touristen, nur mit Heimatschein | Kalenderjahr | 35 € plus 10 € Abgabe |
| Hessen | Ausländerfischereischein mit Sachkundenachweis, ab 14 | 3 Monate, verlängerbar | 12,50 € mit Abgabe |
| Mecklenburg-Vorpommern | Touristenfischereischein ohne Prüfung | 28 Tage, mehrmals im Jahr | 23 € online mit Abgabe |
| Niedersachsen | keine Scheinpflicht, der Gewässerinhaber entscheidet | – | Angelkarte |
| Nordrhein-Westfalen | Ausländerfischereischein mit Kenntnisnachweis | 1 Jahr | 20 € online plus Abgabe |
| Rheinland-Pfalz | keine Gästeregel veröffentlicht | – | – |
| Saarland | Ausnahme für volljährige Touristen laut DAFV möglich | – | – |
| Sachsen | Gastfischereischein ohne Prüfung | 1 oder 6 Monate | 15 € bzw. 75 € |
| Sachsen-Anhalt | Entscheidung im Einzelfall | – | – |
| Schleswig-Holstein | Urlauberfischereischein | 28 Tage, einmal verlängerbar | 38 € online mit Abgabe |
| Thüringen | Vierteljahresfischereischein, ab 14 | 3 Monate, einmal im Jahr | 25 € mit Abgabe |
Die Angaben stammen aus den Landesfischereigesetzen und von den zuständigen Behörden und Städten. Für Bremen, das Saarland und Sachsen-Anhalt gibt es nur die Übersicht des Deutschen Angelfischerverbands, die er mit den Fischereireferenten der Länder abgestimmt hat. Sie gibt den Stand von 2021 wieder, frag dort vor der Anreise bei der Fischereibehörde nach.
Wo die Fischerkarte den Gästeschein öffnet
In drei Ländern ist ein Nachweis aus der Heimat Bedingung, in Berlin ersetzt er den deutschen Schein ganz.
Hamburg. Die Umweltbehörde BUKEA stellt Touristen aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland einen Fischereischein aus, wenn sie einen gültigen Fischereischein ihres Heimatlandes vorlegen. Er gilt ein Kalenderjahr und kostet 35 Euro plus 10 Euro Abgabe. Bar zahlen geht nicht, dafür wird der Schein sofort ausgestellt. Den Antrag stellst du persönlich in Entenwerder oder per E-Mail.
Hessen. Wer keinen Wohnsitz im Inland hat und seine Sachkunde nachweist, bekommt beim Gemeindevorstand einen Ausländerfischereischein. Als Nachweis nennt das Land ausdrücklich einen ausländischen Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein. Er gilt drei aufeinanderfolgende Monate, lässt sich verlängern und kostet 12,50 Euro, davon 7,50 Euro Fischereiabgabe. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
Nordrhein-Westfalen. Das neue Landesfischereigesetz hat den Ausländerfischereischein behalten. Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Deutschland gemeldet sind, bekommen ihn als Jahresschein, wenn sie die nötigen Kenntnisse auf andere Weise nachweisen, etwa mit der Fischerkarte. Die Stadt Köln nimmt online 20 Euro, am Schalter 32 Euro. Gültig wird er erst mit bezahlter NRW-Abgabe.
Berlin. Hier brauchen Gastangler aus dem Ausland laut Fischereiamt Berlin keinen deutschen Schein. Es genügt eine ausländische Fischereilegitimation, etwa die Fischerkarte, oder die Mitgliedschaft in einem ausländischen Angelverein. Dazu kommt die Angelkarte für das Gewässer, die es auch online gibt.
Ohne Nachweis aus der Heimat: die übrigen Wege
Mehrere Länder fragen gar nicht nach einer Berechtigung aus der Heimat. Ihre Touristenscheine stehen allen offen, die keine Prüfung haben, also auch Gästen aus Österreich.
Sachsen stellt Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands einen Gastfischereischein ohne Prüfung aus. Er gilt einen Monat für 15 Euro oder sechs Monate für 75 Euro, ausgestellt vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Thüringen bietet den Vierteljahresfischereischein für drei Monate, einmal pro Kalenderjahr und ab 14 Jahren. Er kostet 25 Euro samt Abgabe und erlaubt nur das Angeln mit der Handangel.
Mecklenburg-Vorpommern verkauft den Touristenfischereischein für 28 Tage digital für 23 Euro samt Abgabe, auch mehrmals im Jahr. An der Küste kommt die Angelerlaubnis des Landes dazu.
Schleswig-Holstein gibt den Urlauberfischereischein für 28 Tage aus, einmal im Jahr verlängerbar. Online kostet er seit 2026 38 Euro inklusive Abgabe, die Verlängerung 18 Euro.
Brandenburg geht am weitesten. Nach § 17 Abs. 4 Nr. 5 des Brandenburgischen Fischereigesetzes braucht keinen Fischereischein, wer mit der Angel fischt, keinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und sich nur für kurze Zeiträume im Land aufhält. Die Fischereiabgabe von 12 Euro pro Jahr bleibt trotzdem fällig, denn die Befreiung davon gilt nur für Gäste, die schon in einem anderen Bundesland gezahlt haben.
Niedersachsen kennt keine allgemeine Fischereischeinpflicht. Wer angeln will, braucht nur die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, und der entscheidet selbst, welchen Sachkundenachweis er verlangt. Ob er die österreichische Fischerkarte gelten lässt, klärst du vorab mit dem Verein oder Pächter.
Wer nach Deutschland zieht: wird die Prüfung anerkannt?
Mit dem Umzug fallen die meisten Gästescheine weg, weil sie einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands voraussetzen. Dann brauchst du einen regulären Fischereischein, und dafür zählt, ob das Land deine österreichische Prüfung anerkennt. Laut der DAFV-Übersicht sieht es so aus:
- Baden-Württemberg: erkennt den Vorarlberger Fischerausweis an, weitere Staaten im Einzelfall.
- Bayern: erkennt die Fischerprüfung Vorarlberg an und die Salzburger Prüfung für den Fischereischutzdienst mit Fortbildungskurs. Verlangt wird zusätzlich ein Nachweis über die bayerischen Rechtsvorschriften aus einem Vorbereitungslehrgang.
- Brandenburg: hat Anglerprüfungen aus Österreich bereits anerkannt, ebenso aus Kroatien, Polen, der Schweiz und Tschechien.
- Bremen: erkennt Fischereischeine aus EU-Staaten grundsätzlich an.
- Schleswig-Holstein: erkennt Prüfungen aus EU-Staaten an, wenn sie vergleichbar sind.
- Sachsen und Sachsen-Anhalt: Die obere Fischereibehörde entscheidet im Einzelfall.
Für die übrigen Länder ist keine Anerkennung bekannt, dort führt der Weg über die deutsche Prüfung. Wie sie abläuft und was sie kostet, steht im Ratgeber Was kostet der Angelschein?. Hinter einer Kärntner Fischerkarte steht keine Prüfung, die sich anerkennen ließe, denn Kärnten stellt sie nach einer Unterweisung aus.
Was am Wasser dabei sein muss
Kontrolliert wird in Deutschland von Fischereiaufsehern und der Polizei. Am Wasser gehören in die Tasche:
- der Gästeschein des Landes, in Berlin die ausländische Lizenz oder der Vereinsausweis,
- der Nachweis über die Fischereiabgabe, wo sie nicht im Schein enthalten ist,
- die Angelkarte für genau dieses Gewässer,
- ein amtlicher Lichtbildausweis.
Schonzeiten, Mindestmaße und Köderregeln richten sich nach dem Recht des Landes, in dem du angelst, und dazu nach den Bedingungen auf der Angelkarte. Sie weichen teils deutlich von den österreichischen Regeln ab. Wer umgekehrt in Österreich angeln will, findet die Gastkarten aller neun Länder im Ratgeber Braucht man in Österreich einen Angelschein?.
Fazit: Gästeschein beantragen, Fischerkarte mitnehmen
Mit Wohnsitz in Österreich kommst du in Deutschland fast überall ohne deutsche Prüfung ans Wasser. In Bayern reicht der Jahresfischereischein für drei Monate, in Baden-Württemberg der Touristenschein für vier Wochen. Wer öfter oder länger kommt, ist mit Hamburg, Hessen oder Nordrhein-Westfalen gut bedient, dort öffnet die Fischerkarte den Gästeschein.
Pack die Fischerkarte deshalb immer ein, auch dort, wo sie nicht verlangt wird. Sie ist der schnellste Beleg, dass du angeln darfst, und erspart Rückfragen bei Gemeinden, die einen Nachweis sehen wollen. Und klär die Angelkarte vor der Anreise, denn sie ist in jedem Land Pflicht.
Häufige Fragen
Gilt die österreichische Fischerkarte in Deutschland?
Als Ersatz für den deutschen Fischereischein nur in Berlin, dort genügt die ausländische Lizenz zusammen mit der Angelkarte. In den meisten anderen Bundesländern bekommst du mit Wohnsitz in Österreich einen befristeten Gästeschein ohne deutsche Prüfung. In Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen dient die Fischerkarte dafür als Nachweis.
Brauchen Österreicher in Bayern einen Angelschein?
Ja, einen bayerischen Fischereischein. Volljährige ohne Wohnsitz in Deutschland bekommen dafür ohne Prüfung einen Jahresfischereischein, der ein Jahr gilt und auf höchstens drei selbst gewählte Monate beschränkt ist. In Nürnberg kostet er 22,50 Euro samt Abgabe. Dazu kommt der Erlaubnisschein für das Gewässer.
Kann ich als Österreicher in Deutschland ohne Prüfung angeln?
Ja, über die Gästescheine der Länder. Ohne deutsche Prüfung angelst du zum Beispiel in Baden-Württemberg vier Wochen im Jahr, in Thüringen drei Monate, in Sachsen einen oder sechs Monate und in Nordrhein-Westfalen oder Hamburg ein ganzes Jahr. Brandenburg verlangt bei kurzen Aufenthalten gar keinen Schein, nur Fischereiabgabe und Angelkarte.
Wird die österreichische Fischerprüfung in Deutschland anerkannt?
Teilweise, und das zählt vor allem beim Umzug. Laut einer Übersicht des Deutschen Angelfischerverbands erkennt Baden-Württemberg den Vorarlberger Fischerausweis an, Bayern die Fischerprüfung Vorarlberg, und Brandenburg hat österreichische Prüfungen bereits anerkannt. Sachsen und Sachsen-Anhalt entscheiden im Einzelfall. Die Übersicht gibt den Stand von 2021 wieder, vor einem Umzug lohnt die Nachfrage bei der Fischereibehörde.
Muss ich als Gast aus Österreich die Fischereiabgabe zahlen?
Meist ja. In Bayern, Hessen, Hamburg und Thüringen wird sie zusammen mit dem Gästeschein kassiert, in Nordrhein-Westfalen kommt sie zum Ausländerfischereischein dazu. Brandenburg verlangt sie auch von Gästen ohne Schein, 12 Euro pro Kalenderjahr. Wer in Österreich wohnt, hat keine deutsche Abgabe gezahlt und fällt deshalb unter keine der Befreiungen für Gastangler aus anderen Bundesländern.
Gilt die österreichische Gastfischerkarte in Deutschland?
Nein. Die Gastfischerkarte gilt nur in dem österreichischen Bundesland, das sie ausstellt, und nur zusammen mit der dortigen Lizenz. In Deutschland brauchst du den Gästeschein des jeweiligen Landes. Ob eine Gastkarte dort als Nachweis zählt, entscheidet die Behörde, sicherer sind die Jahresfischerkarte oder das Prüfungszeugnis.
Wo beantrage ich den Gästeschein in Deutschland?
Bei der Gemeinde oder Stadt, in der du angeln willst. In Hessen ist das der Gemeindevorstand, in Hamburg die Umweltbehörde BUKEA, in Sachsen das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. In Nordrhein-Westfalen geht der Antrag für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland auch online, in Nürnberg nur persönlich mit Termin.