Das Wichtigste in Kürze
- Grundregel: Am Bodensee brauchst du immer Fischereischein plus Angelerlaubnis für den Seeabschnitt. Wer die Erlaubnis ausstellt, hängt am Ufer: ForstBW, Lindau oder das Landratsamt Konstanz.
- Die 25-m-Linie: Ufer und Halde bis 25 m Wassertiefe gehören zum Anrainerland. Dahinter liegt die Hohe See, die du mit einer Boot-Erlaubnis im gesamten Obersee befischen darfst.
- Baden-Württemberg (Obersee): Uferkarte 40 € im Jahr oder 20 € im Monat, Boot und Ufer 80 € oder 40 €.
- Bayern (18 km, Lindau bis Nonnenhorn): 75 € im Jahr, 40 € im Monat, 15 € am Tag.
- Tabu: Naturschutzgebiete, Konstanzer Trichter, Mainau, Uferstrecken bei Litzelstetten, Nußdorf und Hagnau und seit 2026 der Fährhafen Friedrichshafen.
Die Grundregel: Schein und Erlaubnis für den Abschnitt
Der Bodensee kennt keine Stelle, an der du einfach mit dem Fischereischein losangeln kannst. Das Landratsamt Bodenseekreis formuliert es für den Obersee von Kressbronn bis Konstanz knapp: Du brauchst einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis, die für den jeweiligen Gewässerabschnitt gilt.
Welche Stelle die Erlaubnis ausgibt, hängt am Ufer:
| Seeabschnitt | Ausgabestelle der Erlaubnis | Regelwerk |
|---|---|---|
| Obersee und Überlinger See, baden-württembergisches Ufer | ForstBW (Webshop, Tourist-Infos, Vermögen und Bau Konstanz) | Bodenseefischereiverordnung BW, Bestimmungen von ForstBW |
| Obersee, bayerisches Ufer zwischen Lindau und Nonnenhorn | Tourist-Information Lindau, Park-Camping Lindau | bayerische Bodenseeregeln |
| Untersee | Landratsamt Konstanz, Fischereiwesen | Unterseefischereiordnung |
| Ufer in Österreich und der Schweiz | Vorarlberg, Kantone Thurgau und St. Gallen | eigene Regelungen der Anrainer |
Die Landes-Schonzeiten aus dem Binnenland helfen dir am See wenig. Für den Bodensee gelten eigene Schonzeiten und Schonmaße, die sich die Anrainer über die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei abstimmen. Wer sonst in Bayern angelt und die Übersicht Schonzeiten in Bayern im Kopf hat, sollte am See die Bestimmungen seiner Karte lesen.
Ufer, Halde, Hohe See: die 25-Meter-Linie
Die wichtigste Grenze am Bodensee verläuft unter Wasser. Vom Ufer fällt der Grund zunächst flach ab, dann folgt die Halde mit dem steilen Übergang ins Tiefe. Die Anrainer ziehen ihre Grenze bei 25 m Wassertiefe.
- Ufer und Halde bis 25 m gehören zum jeweiligen Anrainerland. Hier gilt nur die Erlaubnis dieses Landes.
- Jenseits der 25-m-Linie beginnt die Hohe See. Die amtliche Fischereikarte von ForstBW nennt sie internationales Gewässer, in dem du im gesamten Obersee fischen darfst.

Für dich als Angler heißt das:
- Vom Ufer angelst du immer auf dem Gebiet des Landes, an dessen Ufer du stehst. Du brauchst also dessen Karte.
- Vom Boot vor dem eigenen Ufer darfst du mit der Boot-Erlaubnis Halde und Hohe See befischen. Mit dem bayerischen Erlaubnisschein etwa fischst du vor Bayern bis 25 m Wassertiefe und darüber hinaus im ganzen Obersee.
- Vom Boot vor einem fremden Ufer gilt die deutsche Boot-Erlaubnis nur dort, wo die Wassertiefe 25 m übersteigt. So steht es wörtlich in den Bestimmungen von ForstBW für die Ufer Bayerns, Österreichs und der Schweiz.
Die 25-m-Linie siehst du auf der Seekarte und auf jedem Echolot. Wer mit dem Boot entlang der Halde fischt, sollte die Tiefe im Blick behalten. Wie du Tiefenlinien am Display liest, erklärt der Ratgeber Fische auf dem Echolot erkennen.
Baden-Württemberg: Obersee und Überlinger See
Für das baden-württembergische Ufer von Kressbronn bis Konstanz, einschließlich des Überlinger Sees, ist ForstBW zuständig, der Forstbetrieb des Landes. Die Erlaubnis gibt es in zwei Stufen:
| Karte | Geltung | Monat | Jahr |
|---|---|---|---|
| Ufer | frei zugängliches baden-württembergisches Ufer | 20 € (ermäßigt 10 €) | 40 € (ermäßigt 20 €) |
| Boot/Ufer | Ufer plus freies Gewässer vom Boot | 40 € (ermäßigt 20 €) | 80 € (ermäßigt 40 €) |
Preise laut Webshop von ForstBW. Beantragt wird digital: Du legst ein Konto an, lädst einen gültigen deutschen Fischereischein hoch und beantragst die Karte. Dafür musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Die Karte für das Folgejahr kannst du ab Oktober beantragen, die Bearbeitung dauert nach Angabe von ForstBW bis zu zwei Wochen, die Erlaubnis kommt per Post.
Schneller geht es vor Ort. Die Tourist-Informationen in Kressbronn und Langenargen verkaufen Monatskarten für das Ufer gegen Barzahlung zum Mitnehmen. Das Amt Konstanz von Vermögen und Bau Baden-Württemberg in der Mainaustraße 211 bietet das volle Sortiment des Webshops.
Drei Punkte aus den Bestimmungen solltest du kennen, bevor du die Karte kaufst:
- Fangstatistik: Jede Erlaubnis kommt mit einem Statistikheft. Barsche trägst du mit einem Strich pro Fisch ein, jeden anderen Fisch mit Datum, Art, Länge und Gewicht. Das Heft geht bis zum 31. Januar des Folgejahres zurück, sonst gibt es keine neue Karte. Die Fänge lassen sich auch online im Webshop melden.
- Jugendliche zwischen 8 und 15 Jahren erhalten einen eigenen Erlaubnisschein und angeln nur unter Aufsicht einer mindestens 18 Jahre alten Person mit Fischereischein.
- Verkauf verboten: Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch getauscht werden.
Den Weg zum Fischereischein in Baden-Württemberg samt Kosten findest du im Ratgeber Was kostet ein Angelschein in Baden-Württemberg?
Wo am baden-württembergischen Ufer Verbot gilt
Die Uferkarte gilt für das der Allgemeinheit frei zugängliche Ufer. Privatgrundstücke und Stege fallen damit heraus, Stege betrittst du nur mit Zustimmung des Eigentümers. Dazu nimmt die Fischereikarte Obersee 2026 von ForstBW ausdrücklich diese Bereiche aus:
| Ausgenommener Bereich | Lage |
|---|---|
| Konstanzer Trichter | westlich des Landvorsprungs zwischen Rosenau und Seeheim, markiert durch Grenzpfähle |
| Rosenau bis Litzelstetten-Henkerhölzle | Uferstrecke samt Halde bis 25 m |
| Fischereigrenzpfahl Nußdorf bis Seefelder Aach | Uferstrecke samt Halde bis 25 m |
| Strandbad Hagnau bis Mühlbach im Kirchberger Wäldle | Uferstrecke samt Halde bis 25 m |
| Mainau, Obere und Untere Güll | beiderseits, etwa 1.500 m lang und 150 m breit |
| Rotachmündung | Friedrichshafen |
| Fährhafen Friedrichshafen | seit 01.01.2026 ganzjährig gesperrt, die Molen seewärts bleiben befischbar |
Außerdem gilt: In Naturschutzgebieten ist das Angeln verboten. Am Obersee betrifft das unter anderem das Eriskircher Ried (die Grillstelle ist ausgenommen), die Lipbachmündung und das NSG Bodenseeufer zwischen Bodman und Ludwigshafen. Im Hafenbereich hat die Schifffahrt Vorrang.
Einen Sonderfall bilden die Fischschonbezirke Rotach, Schussengrund sowie Argen und Mühlbach vor Friedrichshafen, Eriskirch und Langenargen. Dort sind vom 1. Oktober bis 31. Januar Schleppangeln und Spinnfischen mit Blinker, Wobbler oder Spinner verboten, für Seeforellen gilt in diesem Zeitraum ein generelles Fang- und Anlandeverbot. In den Mündungsbereichen von Rotach, Schussen und Argen gilt im selben Zeitraum ein generelles Fang- und Anlandeverbot.
Bayern: 18 Kilometer zwischen Lindau und Nonnenhorn
Das bayerische Ufer ist kurz. Nach Angabe der Gemeinde Wasserburg reicht es rund 18 km von Lindau-Zech an der Leiblachmündung bis Nonnenhorn. Die Erlaubnis dafür verkauft die Stadt Lindau:
| Karte | Preis inklusive Fangbuch |
|---|---|
| Tageskarte | 15 € |
| Monatskarte | 40 € |
| Jahreskarte | 75 € |
Die Karten gibt es laut Stadt Lindau gegen Vorlage des Fischereischeins bei der Tourist-Information am Alfred-Nobel-Platz 1 und auf dem Park-Camping Lindau in der Fraunhoferstraße 20. Vom Boot aus darfst du damit ganzjährig vom bayerischen Ufer aus, auf der bayerischen Halde und auf der Hohen See angeln, die Hohe See schließt dabei den Überlinger See ein.
Die Stadt nennt einige Regeln, die du kennen solltest:
- Nicht vom Ufer in Naturschutzgebieten und an Schiffsanlegestellen. Auf der bayerischen Seite liegen unter anderem die Naturschutzgebiete Wasserburger Bucht und Reutiner Bucht.
- Schilder beachten: Auch wo das Ufer zugänglich ist, kann das Angeln verboten sein.
- Jugendfischer angeln im deutschen Teil nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein.
- Zwei Ruten mit je höchstens zwei Haken pro Person.
Beliebt ist in Lindau der Kleine See zwischen Insel und Festland. Er hat nach der Fischereikarte ein eigenes Fischereirecht der Stadt Lindau, welche Karte dort gilt, klärst du am einfachsten direkt bei der Tourist-Information. In der Leiblach darfst du ab der Mündung 200 m flussaufwärts bis zum Schild „Fischereigrenze” angeln. Wie die Fischerprüfung in Bayern abläuft, steht im Ratgeber Fischerprüfung Bayern.
Der Untersee: eigene Ordnung, eigene Karte
Westlich von Konstanz beginnt mit dem Untersee ein eigenes Fischereigebiet. Es wird nach der Unterseefischereiordnung bewirtschaftet, einem Vertrag zwischen Baden-Württemberg und der Schweiz, der den ganzen Untersee und den Seerhein ab der alten Konstanzer Rheinbrücke umfasst. Die Erlaubnis für die deutsche Seite heißt Sportfischerkarte und kommt vom Landratsamt Konstanz.
Anders als am Obersee ist die Jahreskarte an den Wohnort gebunden:
- Sportfischer-Jahreskarte: nur für Einwohner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Allensbach, Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolfzell oder Reichenau, dazu Dauercamper mit Mietvertrag.
- Sportfischer-Monatskarte für Gäste: einmalig, gegen Fischereischein und einen Nachweis über den Aufenthalt, etwa eine Hotelrechnung oder einen Campingvertrag.
Die Karten für das Folgejahr gibt das Landratsamt ab Oktober aus, für 2027 ab dem 1. Oktober 2026. Bargeld nimmt das Ordnungsamt nicht, gezahlt wird mit EC-Karte oder auf Rechnung. Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche, von Dezember bis März bis zu drei Wochen. Einwohner der Thurgauer Ufergemeinden beantragen ihre Jahreskarte bei der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons. Eine Besonderheit kennt der Vertrag für das Schweizer Ufer: Wer von dort mit einer Rute mit festem Schwimmer und einfachem Haken fischt, braucht nach § 3 keine Fischerkarte.
Österreich und die Schweiz
Am österreichischen Ufer in Vorarlberg und am Schweizer Ufer der Kantone Thurgau und St. Gallen gelten eigene Erlaubnisse und Regeln. Deine deutsche Karte deckt dort nur die Hohe See jenseits der 25-m-Linie.
Die Fischereikarte von ForstBW nennt für diese Ufer einige Sonderregeln, etwa ein Schleppangelverbot in der Fußacher Bucht vom 1. November bis 30. April, Einschränkungen an der Bregenzerachmündung und ein Fangverbot in den Mündungsbereichen von Goldach, Steinach, Wilerbach, Aach und Hornbach vom 1. November bis 31. Januar. Für einen Angeltag am anderen Ufer führt kein Weg an der jeweiligen Landeskarte vorbei. Wie Österreich das Angeln generell regelt, ordnet der Ratgeber Braucht man einen Angelschein in Österreich? ein.
Regeln, die am deutschen Obersee gelten
Die Bestimmungen von ForstBW, die jeder Karte beiliegen, regeln Zeiten, Gerät und Fangmengen genau.
Angelzeiten: täglich eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Vom 1. September bis zur Umstellung auf die Winterzeit beginnt die Fischerei frühestens um 5.40 Uhr. Aal und Wels darfst du vom Ufer bis 1 Uhr nachts befischen.
Gerät:
- höchstens zwei Angelgeräte gleichzeitig, jedes mit höchstens zwei Haken, ständig beaufsichtigt,
- die Hegene mit höchstens fünf Haken, dann aber ohne weiteres Angelgerät. Das Werfen mit der Hegene und das Reißen sind verboten,
- Schleppfischerei mit insgesamt höchstens acht Anbissstellen pro Erlaubnisschein und Boot, verboten vom 1. November bis 10. Januar,
- lebende Köderfische sind verboten. Als tote Köderfische erlaubt sind nur Weißfische und Kaulbarsche aus dem Bodensee, für die weder Schonmaß noch Schonzeit gilt,
- zu Netzen, Reusen und Legschnüren der Berufsfischer hältst du mindestens 50 m Abstand.
Die Hegene ist die klassische Methode auf Barsch und Felchen, gefischt wird sie senkrecht unter dem Boot. Das Prinzip erklärt der Ratgeber Was ist Vertikalangeln?
Fangmengen: höchstens 30 Barsche und 5 Saiblinge pro Tag. Maßige Fische außerhalb der Schonzeit sind anzulanden, sofort zu töten und einzutragen. Für Barsche gilt vom 10. Mai bis 15. September die Anlandepflicht ab 13 cm, in der übrigen Zeit für alle Barsche.
Schonzeiten und Schonmaße laut ForstBW-Bestimmungen:
| Art | Schonzeit | Schonmaß |
|---|---|---|
| Felchen | ganzjährig | – |
| Äsche | 01.02.–30.04. | 35 cm |
| Seeforelle | 01.11.–10.01. | 60 cm |
| Seesaibling | 01.11.–31.12. | – |
| Zander | 01.04.–31.05. | 40 cm |
| Barsch | 20.04.–10.05. | – |
| Karpfen | – | 25 cm |
| Schleie | – | 20 cm |
| Aal | – | 50 cm |
Die Schonzeiten beginnen und enden jeweils um 12 Uhr. Die ganzjährige Schonung der Felchen geht auf eine dreijährige Fangpause ab 2024 zurück, mit der sich der Bestand erholen soll. Nach Angaben der Gemeinde Wasserburg fiel der Felchenertrag der Berufsfischer von einst 800 Tonnen auf 21 Tonnen im Jahr 2022.
Fazit: erst die Tiefe, dann die Karte
Am Bodensee beginnt die Frage nach dem Angelplatz beim Ufer, an dem du stehst, und bei der Wassertiefe, über der du fischst. Vom Ufer brauchst du die Karte dieses Ufers. Vom Boot öffnet dir die Boot-Erlaubnis aus Baden-Württemberg oder Bayern jenseits der 25-m-Linie den ganzen Obersee.
Für den Einstieg reicht am baden-württembergischen Ufer die Uferkarte für 40 € im Jahr, in Lindau die Tageskarte für 15 €. Lies vor dem ersten Wurf die Liste der gesperrten Uferstrecken und die Schonzeiten auf der Karte, denn sie weichen vom Binnenland ab. Wer noch keinen Schein hat, startet mit dem Ratgeber Braucht man einen Angelschein?
Häufige Fragen
Was brauche ich, um am Bodensee zu angeln?
Einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis für den Seeabschnitt, an dem du angelst. Am baden-württembergischen Obersee stellt ForstBW die Erlaubnis aus, am bayerischen Ufer gibt es sie in Lindau, am Untersee beim Landratsamt Konstanz. Die Erlaubnis und die Fangstatistik musst du beim Angeln zusammen mit dem Fischereischein mitführen.
Was kostet eine Angelkarte für den Bodensee?
Für das baden-württembergische Ufer am Obersee verlangt ForstBW 20 € für den Monat und 40 € für das Jahr, mit Boot 40 € und 80 €. Ermäßigt kosten die Karten die Hälfte. Am bayerischen Ufer kostet die Karte in Lindau 15 € am Tag, 40 € im Monat und 75 € im Jahr, jeweils mit Fangbuch.
Darf man am Bodensee überall vom Ufer angeln?
Nein. Die baden-württembergische Uferkarte gilt nur für das frei zugängliche Ufer und nimmt mehrere Strecken aus: den Konstanzer Trichter, die Mainau mit Oberer und Unterer Güll, die Ufer von der Rosenau bis Litzelstetten, von Nußdorf bis zur Seefelder Aach und von Hagnau bis zum Kirchberger Wäldle, die Rotachmündung und seit 2026 den Fährhafen Friedrichshafen. In Naturschutzgebieten ist das Angeln verboten, Stege sind Privateigentum.
Was ist die Hohe See am Bodensee?
Der Teil des Obersees mit mehr als 25 m Wassertiefe. Bis zur 25-m-Linie reicht die Halde, die dem jeweiligen Anrainerland zugeordnet ist. Jenseits davon liegt internationales Gewässer, das du mit einer Boot-Erlaubnis aus Baden-Württemberg oder Bayern im gesamten Obersee befischen darfst, also auch vor dem österreichischen und schweizerischen Ufer.
Wann darf man am Bodensee angeln?
Nach den Bestimmungen von ForstBW täglich von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Vom 1. September bis zur Umstellung auf die Winterzeit beginnt die Angelzeit frühestens um 5.40 Uhr. Aal und Wels darfst du vom Ufer aus bis 1 Uhr nachts befischen.
Darf man am Bodensee Felchen angeln?
Derzeit nicht. In den Bestimmungen von ForstBW steht der Felchen mit einer ganzjährigen Schonzeit. Hintergrund ist eine dreijährige Schonzeit ab 2024, mit der sich der stark eingebrochene Felchenbestand erholen soll. Wer mit der Hegene angelt, muss einen gehakten Felchen also sorgfältig lösen und zurücksetzen.
Wie viele Ruten darf man am Bodensee benutzen?
Höchstens zwei Angelgeräte gleichzeitig, jedes mit höchstens zwei Haken. Die Hegene darf fünf Haken haben, neben ihr ist aber kein weiteres Angelgerät erlaubt. Bei der Schleppfischerei gelten pro Erlaubnisschein und Boot insgesamt höchstens acht Anbissstellen.
Brauche ich für den Untersee eine andere Karte?
Ja. Der Untersee hat eine eigene Fischereiordnung und eine eigene Sportfischerkarte vom Landratsamt Konstanz. Die Jahreskarte bekommen nur Einwohner von Allensbach, Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolfzell und Reichenau sowie Dauercamper mit Mietvertrag. Gäste erhalten einmalig eine Monatskarte gegen Fischereischein und Aufenthaltsnachweis.