Fischereischein online beantragen: Länder, Ablauf, Kosten

Fischereischein online beantragen geht landesweit in Schleswig-Holstein und NRW, in Bayern bei 726 Behörden. Voraussetzungen, Ablauf und Gebühren je Land.

Grundlagen Aktualisiert am zuerst veröffentlicht am 8 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. In welchen Bundesländern geht der Online-Antrag?
  2. Welcher Weg gilt für dich?
  3. Schleswig-Holstein: digitaler Schein seit 2026
  4. Nordrhein-Westfalen: online günstiger als im Rathaus
  5. Bayern: Online-Antrag bei vielen Gemeinden
  6. Die übrigen Bundesländer
  7. Was du für den Online-Antrag brauchst
  8. Der Ablauf Schritt für Schritt
  9. Den digitalen Schein am Wasser vorzeigen
  10. Fazit: erst den Ausweis freischalten, dann den Antrag stellen
  11. Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzantwort: Den Fischereischein online beantragen kannst du landesweit in Schleswig-Holstein (für Prüfungen ab dem 1. Oktober 2025) und Nordrhein-Westfalen (für Prüfungen ab dem 1. Juli 2026). In Bayern bieten 726 Behörden einen Online-Antrag über das BayernPortal an, in Sachsen läuft er zentral über Amt24, sonst entscheidet die Gemeinde.
  • Voraussetzungen: bestandene Fischerprüfung, Hauptwohnsitz im Land, Personalausweis mit Online-Funktion und PIN, ein Nutzerkonto (Servicekonto Plus bzw. BundID) und eine Kreditkarte.
  • Kosten: in NRW 18 € online statt 30 € am Schalter für den Schein auf Lebenszeit. Die Abgabe kostet in Schleswig-Holstein online 20 € pro Jahr statt 28 € vor Ort.
  • Ergebnis: In beiden Ländern gibt es den Schein als Handy-Zertifikat, Ausdruck oder Scheckkarte, ohne Passbild. Den Personalausweis führst du am Wasser mit.
  • Nur vor Ort: der Umtausch alter Papierscheine in Schleswig-Holstein und NRW.

In welchen Bundesländern geht der Online-Antrag?

Der Fischereischein ist Landessache, und jedes Land organisiert die Ausgabe anders. Zuständig ist in den meisten Ländern die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Ob du online beantragen kannst, hängt deshalb zuerst am Land und dann an der eigenen Kommune.

LandOnline-AntragWieSchein
Schleswig-Holsteinja, landesweit seit 26.01.2026Serviceportal mit Servicekonto Plus und Online-Ausweis, Prüfung ab 01.10.2025digital, dazu Scheckkarte
Nordrhein-Westfalenja, landesweit seit Juli 2026meineverwaltung.nrw mit BundID und Online-Ausweis, Prüfung ab 01.07.2026digital, Scheckkarte mit NFC-Chip
Bayernbei 726 BehördenBayernPortal, auch VerlängerungPapierschein mit Passbild
Hessenje nach Gemeindepersönlich, per Post oder onlinePapierschein
Sachsenja, über Amt24Fischereibehörde des Landesamts LfULG, auch per Post mit PDF-FormularKarte im ID-Format mit Lichtbild
Baden-Württembergpersönlich oder schriftlichbei der Gemeinde, auch mit VollmachtPapierschein
Hamburgnur Terminbuchungpersönlich beim Hamburg Service, Ausgabe sofortPapierschein
Berlinpersönlichbeim Fischereiamt oder mit VollmachtPapierschein
übrige Länderje nach KommuneGemeinde, Amt oder untere FischereibehördePapierschein

Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen nutzen dasselbe Grundverfahren. Beide stellen einen fälschungssicheren Schein ohne Lichtbild aus, der sofort digital vorliegt. Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, dass weitere Länder in den kommenden Jahren folgen sollen.

Welcher Weg gilt für dich?

Zwei Fragen entscheiden, ob du online beantragen kannst. In welchem Land liegt dein Hauptwohnsitz, und wann hast du die Prüfung abgelegt?

Entscheidungsbaum zum Online-Antrag des Fischereischeins in vier Spalten: Schleswig-Holstein mit Online-Antrag bei Prüfung ab 1. Oktober 2025, Nordrhein-Westfalen bei Prüfung ab 1. Juli 2026 für 18 statt 30 Euro, Bayern über das BayernPortal bei 726 Behörden, übrige Länder je nach Kommune. Darunter jeweils der Weg, falls die Bedingung nicht erfüllt ist.
Landesweit digital arbeiten bisher nur Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, und das auch nur für Prüfungen ab dem Stichtag.

Schleswig-Holstein: digitaler Schein seit 2026

Schleswig-Holstein hat als erstes Land auf digitale Fischereidokumente umgestellt. Die Rechtsgrundlage gilt seit dem 1. Oktober 2025, die Onlinedienste laufen seit dem 26. Januar 2026. Laut Landesportal lassen sich drei Dinge online erledigen: der Fischereischein als Erstausstellung, der Urlauberfischereischein und die Fischereiabgabe.

Voraussetzungen: Online beantragen kann, wer die Prüfung ab dem 1. Oktober 2025 bestanden hat. Für die Anmeldung brauchst du ein Servicekonto Plus mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, bezahlt wird per Kreditkarte. Die Ausstellung bei der Behörde bleibt möglich, auch über eine bevollmächtigte Person.

Ergebnis: Der Schein steht nach dem Antrag sofort digital bereit, als Datei für das Smartphone oder zum Ausdrucken. Eine Scheckkarte kommt einige Wochen später per Post. Weil der neue Schein kein Passbild trägt, musst du ab 16 Jahren den Personalausweis beim Angeln dabeihaben.

Gebühren: Laut Land ist der Online-Weg günstiger als der Behördengang, vor Ort fällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr an. Für die Fischereiabgabe nennt das Amt Lauenburgische Seen konkrete Sätze:

Leistungonlinevor Ort
Fischereiabgabe, 1 Jahr20 €28 €
Fischereiabgabe, 5 Jahre100 €108 €
Urlauberfischereischein inkl. Abgabe38 €50 €

Alte Papierscheine gelten in Schleswig-Holstein bis zum 31. Dezember 2030. Den Umtausch in das neue Format erledigst du ausschließlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde, ein Onlinedienst ist dafür ausdrücklich nicht vorgesehen.

Nordrhein-Westfalen: online günstiger als im Rathaus

Nordrhein-Westfalen ist am 3. Juli 2026 als zweites Land auf den digitalen Schein umgestiegen. Laut Landwirtschaftsministerium NRW kannst du nach einer neu bestandenen Prüfung wählen, ob du den Schein online oder bei deiner Stadt bzw. Gemeinde beantragst. Die Onlinedienste laufen über das Portal meineverwaltung.nrw.

Voraussetzungen: ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion, eine bestandene Prüfung ab dem 1. Juli 2026 und eine Kreditkarte. Für Prüfungen ab diesem Datum genügt laut Stadt Köln ein persönlicher Zugangscode als Nachweis, das Prüfungszeugnis im Original brauchst du nur bei älteren Prüfungen und am Schalter.

LeistungonlineStadt bzw. Gemeinde
Fischereischein auf Lebenszeit18 €30 €
Fischereiabgabe, 1 Jahr14 €22 €
Fischereiabgabe, 5 Jahre42 €50 €
Ausländerfischereischein (1 Jahr inkl. Abgabe)20 €32 €

Für die Fischereiabgabe und den Ausländerfischereischein reicht ein einfaches BundID-Konto mit E-Mail und Passwort. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren bekommen den Fischereischein mit Begleitung für 30 Euro ausschließlich über das Landesamt LAVE, online oder per Post.

Scheine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Danach tauschst du sie einmalig bei der Stadt oder Gemeinde gegen das neue Format. Wie es nach der Prüfung bis zum ersten Angeltag weitergeht, fasst der Ratgeber Fischerprüfung bestanden, was jetzt? zusammen.

Bayern: Online-Antrag bei vielen Gemeinden

In Bayern stellt die Wohnortgemeinde den Schein aus. Das BayernPortal listet einen Onlineservice „Fischereischein online beantragen oder verlängern”, den 726 Behörden anbieten. Er umfasst den Schein auf Lebenszeit, den Fünfjahresschein und den Jugendfischereischein. Die Liste der teilnehmenden Behörden steht im Portal.

Bietet deine Gemeinde keinen Onlineservice an, kannst du das Antragsformular laut BayernPortal auch ohne Unterschrift elektronisch einreichen, etwa per E-Mail oder sicherem Kontaktformular. Gefordert sind der Nachweis der bestandenen Prüfung, ein Passbild, Personalausweis oder Reisepass, bei Minderjährigen die Einwilligung der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Führungszeugnis. Der Schein auf Lebenszeit kostet 35 Euro, die Fischereiabgabe kommt hinzu. Ausgestellt wird weiterhin ein Papierschein mit eingeklebtem Passbild.

Die übrigen Bundesländer

In den anderen Ländern gibt es bisher kein landesweites Online-Verfahren für den Schein. Ob ein Online-Formular existiert, entscheidet die zuständige Behörde.

  • Hamburg: Online lässt sich laut Hamburg Service nur der Termin buchen. Den Antrag stellst du persönlich mit ausgedrucktem Passbild, der Schein wird sofort ausgegeben und kostet 15 Euro.
  • Berlin: Zuständig ist das Fischereiamt in der Havelchaussee. Laut Service Berlin stellst du den Antrag persönlich oder schickst eine Person mit schriftlicher Vollmacht.
  • Baden-Württemberg: Antrag persönlich oder schriftlich bei der Gemeinde, auch über eine bevollmächtigte Person.
  • Hessen: Je nach Gemeinde persönlich, per Post oder online beim Gemeindevorstand.
  • Sachsen: Den Schein stellt allein die Fischereibehörde des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aus. Beantragen lässt er sich online über Amt24 oder mit dem PDF-Formular per Post, ausgestellt wird eine Karte im ID-Format mit Lichtbild.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Den regulären Schein stellt die örtliche Behörde aus. Online gibt es den Touristenfischereischein für 28 Tage im Angebot des Landesamts.
  • Niedersachsen: Im Binnenland schreibt das Land keinen Fischereischein vor. Wer einen will, bekommt ihn bei der Gemeinde.
  • Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen: Antrag bei der Gemeinde, Verbandsgemeinde oder unteren Fischereibehörde. Ob es dort ein Online-Formular gibt, steht auf der Seite der jeweiligen Behörde.

Was du für den Online-Antrag brauchst

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion: Die Funktion muss freigeschaltet sein, dazu brauchst du die sechsstellige PIN. Das Auslesen klappt per Smartphone mit NFC und der AusweisApp. Ist die PIN verloren, hilft das Bürgeramt weiter.
  • Nutzerkonto: in Schleswig-Holstein ein Servicekonto Plus, in Nordrhein-Westfalen die BundID.
  • Prüfungsnachweis: In Nordrhein-Westfalen der persönliche Zugangscode aus der Prüfung, sonst das Zeugnis als Scan, wo die Behörde einen Upload vorsieht.
  • Kreditkarte: Beide Landesportale nehmen derzeit nur Kreditkarte. Nordrhein-Westfalen kündigt weitere Zahlungsarten an.
  • Bei Minderjährigen: die Mitwirkung der Sorgeberechtigten.

Ein Passbild brauchst du für den digitalen Schein nicht mehr. Wo weiterhin Papierscheine ausgestellt werden, wie in Bayern, gehört es zum Antrag dazu.

Der Ablauf Schritt für Schritt

So läuft der Antrag in den beiden digitalen Ländern ab:

  1. Prüfung bestehen und den Nachweis bzw. Zugangscode bereitlegen.
  2. Online-Ausweisfunktion prüfen: Ist sie aktiv und die PIN bekannt? Das kostet sonst einen eigenen Behördentermin.
  3. Konto anlegen im Serviceportal (Schleswig-Holstein) oder bei der BundID (Nordrhein-Westfalen) und mit dem Ausweis bestätigen.
  4. Antrag ausfüllen und den Prüfungsnachweis angeben.
  5. Gebühr per Kreditkarte zahlen, am besten gleich zusammen mit der Fischereiabgabe für das laufende Jahr oder mehrere Jahre.
  6. Schein herunterladen und auf dem Smartphone speichern oder ausdrucken. Die Karte folgt per Post.

Danach fehlt nur noch die Erlaubnis für das Gewässer, also Angelkarte oder Vereinsmitgliedschaft. Ohne sie darfst du trotz Fischereischein nirgends angeln.

Den digitalen Schein am Wasser vorzeigen

Bei einer Kontrolle zeigst du den Schein auf dem Handy, als Ausdruck oder als Scheckkarte. Die Fischereiaufsicht prüft die Echtheit über eine eigene Kontroll-App. Weil Foto und Adresse fehlen, gehört der Personalausweis immer dazu. Der Abgabenachweis kommt in beiden Ländern ebenfalls digital, Klebemarken fallen in Schleswig-Holstein ganz weg.

Am Wasser ist der Empfang oft schlecht. Speichere das Zertifikat lokal auf dem Handy oder nimm die Karte mit. Wie Papierschein, Scheckkarte und Handy-Zertifikat im Vergleich aussehen, zeigt der Ratgeber Wie sieht ein Angelschein aus?.

Meinst du mit „Angelschein online” eigentlich die Vorbereitung, hilft ein Onlinekurs. Den Lehrgang kannst du in vielen Ländern online absolvieren, die Prüfung selbst findet überall in Präsenz statt. Die Kursformen vergleicht der Ratgeber Fischereischein-Onlinekurs.

Fazit: erst den Ausweis freischalten, dann den Antrag stellen

Wohnst du in Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen und hast die Prüfung nach dem Stichtag abgelegt, ist der Online-Antrag der schnellste und günstigste Weg zum Schein. Prüf vorher, ob die Online-Funktion deines Ausweises aktiv ist und die PIN vorliegt, dann dauert der Antrag wenige Minuten. In Bayern lohnt ein Blick ins BayernPortal, ob deine Gemeinde mitmacht. In allen anderen Ländern rufst du die Seite deiner Gemeinde auf und buchst im Zweifel gleich einen Termin, denn freie Termine sind in Großstädten oft Wochen entfernt.

Häufige Fragen

Kann man den Fischereischein online beantragen?

In zwei Bundesländern landesweit: in Schleswig-Holstein seit dem 26. Januar 2026 für Prüfungen ab dem 1. Oktober 2025 und in Nordrhein-Westfalen seit Juli 2026 für Prüfungen ab dem 1. Juli 2026. In Bayern bieten 726 Behörden einen Online-Antrag über das BayernPortal an, in Sachsen nimmt die zentrale Fischereibehörde Anträge über Amt24 entgegen. In den übrigen Ländern hängt es an der eigenen Gemeinde, viele verlangen weiterhin einen Termin vor Ort.

Was brauche ich, um den Fischereischein online zu beantragen?

Einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion samt PIN, ein Nutzerkonto (in Schleswig-Holstein das Servicekonto Plus, in Nordrhein-Westfalen die BundID) und eine Kreditkarte für die Gebühr. Dazu kommt der Nachweis der bestandenen Prüfung, in Nordrhein-Westfalen ein persönlicher Zugangscode. Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten mitwirken.

Was kostet der Fischereischein online?

In Nordrhein-Westfalen kostet der Schein auf Lebenszeit online 18 Euro, bei der Stadt 30 Euro. Die Fischereiabgabe kostet dort online 14 Euro für ein Jahr oder 42 Euro für fünf Jahre. In Schleswig-Holstein kostet die Abgabe online 20 Euro pro Jahr und vor Ort 28 Euro, der Online-Antrag des Scheins ist laut Land ebenfalls günstiger als der Behördengang.

Wie schnell habe ich den Fischereischein nach dem Online-Antrag?

In Schleswig-Holstein steht der Schein nach dem Antrag sofort als digitales Dokument zur Verfügung, die Scheckkarte kommt laut Landesportal einige Wochen später per Post. In Nordrhein-Westfalen gibt es ebenfalls ein elektronisches Zertifikat für das Smartphone und eine Karte mit Chip. In Bayern und den übrigen Ländern hängt die Dauer an der Gemeinde, dort wird meist noch ein Papierschein mit Passbild ausgestellt.

Kann ich meinen alten Fischereischein online umtauschen?

In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen nicht. Beide Länder lassen den Umtausch alter Papierscheine nur persönlich bei der örtlichen Behörde zu, unter anderem um gefälschte Scheine aus dem Verkehr zu ziehen. In Schleswig-Holstein gelten die alten Dokumente bis zum 31. Dezember 2030, in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende ihrer jeweiligen Gültigkeit.

Kann ich die Fischereiabgabe online bezahlen?

In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ja, über dieselben Portale wie den Schein. In Nordrhein-Westfalen genügt für die Abgabe ein einfaches BundID-Konto mit E-Mail und Passwort. Der Nachweis kommt digital, Klebemarken entfallen in Schleswig-Holstein ganz. In den anderen Ländern zahlst du die Abgabe meist bei der Gemeinde oder an Ausgabestellen und klebst die Marke in den Schein.

Gilt der digitale Fischereischein auch in anderen Bundesländern?

Ja. Nordrhein-Westfalen gibt an, dass alle Bundesländer den neuen Schein anerkennen. Wer zwischen Ländern umzieht, die das neue Verfahren nutzen, braucht laut beiden Ländern keine Neuausstellung mehr. Am Wasser gehört bei Karte und Handy-Zertifikat immer der Personalausweis dazu, weil der neue Schein kein Lichtbild trägt.

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