Das Wichtigste in Kürze
- Kurzantwort: Den Fischereischein in Sachsen beantragst du beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), online über Amt24 oder mit dem PDF-Formular per Post. Die Gemeinde ist dafür in Sachsen nicht zuständig.
- Nach der Prüfung: Wer den Schein schon bei der Prüfungsanmeldung über den Lehrgangsleiter mitbestellt hat, bekommt die Rechnung automatisch und braucht keinen eigenen Antrag.
- Kosten: 42 € für den Schein auf Lebenszeit, 9 € für den Jugendfischereischein, 7 € für Änderung oder Duplikat. Eine Fischereiabgabe gibt es in Sachsen nicht.
- Unterlagen: farbiges Passbild 45 × 35 mm, Kopie des Personalausweises (beide Seiten), bei der Erstausstellung das Prüfungszeugnis im Original oder beglaubigt.
- Dauer: rund vier Wochen. Die Rechnung zahlst du innerhalb von 30 Tagen, danach kommt der Schein als Karte im ID-Format per Post.
Wer stellt den Fischereischein in Sachsen aus?
Jeder Fischereischein im Freistaat kommt von einer einzigen Stelle, der Fischereibehörde im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Laut Fischereibehörde Sachsen erfordert die Erteilung einen formgebundenen Antrag und erfolgt ausschließlich durch diese Behörde. Bürgeramt, Ordnungsamt und Landratsamt, die in anderen Ländern den Schein ausgeben, spielen in Sachsen keine Rolle.
Das LfULG arbeitet mit drei Fischereischeinstellen. Alle Anträge laufen über dieselbe Postanschrift.
| Stelle | Kontakt | Hinweis |
|---|---|---|
| Königswartha, Zentrale | Postfach 1140, 02697 Königswartha, Tel. 035931 296-70 oder 296-34 | wegen Sanierung geschlossen, Öffnung voraussichtlich ab Ende 2026 |
| Nossen-Deutschenbora | Straße des Fortschritts 9a, 01683 Nossen, Tel. 035242 631-8907 | Mo, Di, Do 9–11:30 und 13–15 Uhr, Mi 9–11:30 Uhr, Termin vorher anrufen |
| Arzberg-Köllitsch | Tel. 034222 46-2011 | Anträge nur per Post |
Per E-Mail erreichst du die Fischereibehörde unter fischerei@lfulg.sachsen.de. Wer eine Frage zum eigenen Antrag hat, ruft am besten direkt bei der Fischereischeinstelle an.
Welche Wege zum Antrag gibt es?
Wie du beantragst, hängt vor allem davon ab, ob du gerade erst die Prüfung machst oder den Schein später bestellst.

Weg 1: mit der Prüfungsanmeldung. In Sachsen meldest du dich über deinen Lehrgangsleiter zur Fischereiprüfung an, meist über den örtlichen Angelverein. Laut Fragenkatalog der Fischereibehörde erfasst er deinen Antrag online, einschließlich Passbild und Fischereischeinwunsch. Das Prüfungsergebnis bearbeitet die Behörde am folgenden Werktag. Bei bestandener Prüfung kommt eine Rechnung über Prüfungsgebühr und Schein, nach dem Zahlungseingang wird der Fischereischein gedruckt und verschickt. Einen zweiten Antrag stellst du in diesem Fall nicht.
Weg 2: online über Amt24. Hast du den Schein bei der Prüfung nicht mitbestellt oder liegt sie Jahre zurück, beantragst du ihn über den Dienst „Fischereischein beantragen“ im Serviceportal Amt24. Dort gibt es auch den Antrag für den besonderen Fischereischein.
Weg 3: per Post mit dem PDF-Formular. Das Antragsformular (Stand 12.08.2026) steht auf der Antragsseite des LfULG zum Download. Du kreuzt die Antragsart an, legst Passbild und Unterlagen bei und schickst alles an das Postfach in Königswartha. Inhaber eines alten neobond-grünen Papierscheins können den neuen Schein im ID-Card-Format nur auf diesem Postweg beantragen.
Welche Unterlagen brauchst du?
Das Formular verlangt bei jedem Antrag ein aktuelles farbiges Lichtbild und zur Identifikation die Kopie eines amtlichen Personaldokuments. Daten des Ausweises, die für den Schein nicht gebraucht werden, darfst du laut Formular schwärzen. Was darüber hinaus dazugehört, hängt am Anlass.
| Anlass | zusätzlich einreichen |
|---|---|
| Erstausstellung nach der Prüfung | Prüfungszeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie |
| Zuzug aus einem anderen Bundesland | bisheriger Fischereischein als Sachkundenachweis |
| Jugendfischereischein | Unterschrift der gesetzlichen Vertretung, Angaben zum Kind |
| Änderung von Name oder Anschrift | bisheriger Fischereischein im Original |
| Duplikat nach Verlust | keine weiteren Unterlagen genannt |
| Besonderer Fischereischein | Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H“ oder Nachweis einer geistigen Behinderung mit einem Grad von mindestens 50 |
Das Passbild misst 45 × 35 mm im Hochformat, farbig und ohne Rand. Auf Seite 2 des Antrags erklärst du mit deiner Unterschrift, dass keiner der gesetzlichen Versagungsgründe vorliegt.
Was kostet der Fischereischein in Sachsen?
Die Gebühren regelt das sächsische Kostenverzeichnis, das LfULG führt sie in seinem Gebührenblatt auf. Das aktuelle Antragsformular nennt dieselben Beträge.
| Schein | Laufzeit | Gebühr |
|---|---|---|
| Fischereischein | auf Lebenszeit | 42 € |
| Jugendfischereischein | 9. bis 16. Lebensjahr | 9 € |
| Besonderer Fischereischein (Behinderung) | auf Lebenszeit | 7 € |
| Änderung der Angaben oder Duplikat | auf Lebenszeit | 7 € |
| Gastfischereischein | 1 Monat | 15 € |
| Gastfischereischein | 6 Monate | 75 € |
Eine laufende Fischereiabgabe erhebt Sachsen seit 2012 nicht mehr. Mit den 42 Euro ist der Schein also dauerhaft bezahlt. Dazu kommen beim ersten Schein die Prüfungsgebühr und der Pflichtlehrgang mit 30 Stunden, deren Kosten der Ratgeber Angelschein Sachsen: Prüfungsfragen und Prüfung aufschlüsselt.
Rechnung, Zahlung und Bearbeitungszeit
Der Fischereischein wird im Voraus bezahlt. Nach dem Antrag schickt dir die Behörde eine Rechnung, die Gesamtkosten überweist du innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto. Ist das Geld nicht rechtzeitig gebucht, behandelt die Behörde den Antrag nach § 15 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes als zurückgenommen. Dann beginnt alles von vorn.
Für die Bearbeitung nennt das LfULG rund vier Wochen. Die Laufzeit des Scheins beginnt am Ausstellungstag. Wer an einem bestimmten Tag ans Wasser will, plant mindestens fünf Wochen Vorlauf ein und überweist gleich nach Erhalt der Rechnung.
Jugendfischereischein: ab 9 Jahren ohne Prüfung
Kinder bekommen in Sachsen ab dem 9. Geburtstag einen Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung. Er kostet 9 Euro und wird nach § 20 des Sächsischen Fischereigesetzes mit dem 16. Geburtstag ungültig. Den Antrag stellt die gesetzliche Vertretung auf demselben Formular, im rechten Feld stehen die Daten des Kindes.
Mit dem Jugendschein darf das Kind nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln. Die Begleitpflicht entfällt, wenn es seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein ist. Ab 14 Jahren kann es die Fischereiprüfung ablegen und den regulären Schein bekommen. Wer seit mindestens zwei Jahren als Inhaber eines Jugendscheins im Verein ist, wird laut Fischereibehörde ohne Vorbereitungslehrgang zur Prüfung zugelassen.
Kinder unter 9 Jahren bekommen keinen Schein. Sie dürfen die Angel eines volljährigen Anglers auswerfen und unter Aufsicht drillen, eine eigene Angel führen sie nicht.
Zuzug nach Sachsen mit einem Schein aus einem anderen Land
Wer seinen Hauptwohnsitz in Sachsen hat, braucht nach § 20 Absatz 1 des Fischereigesetzes einen Fischereischein der sächsischen Fischereibehörde. Für Zugezogene gibt es eine Übergangsregel. Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Schein bleibt im bisherigen Umfang gültig. Ein hessischer Fünfjahresschein läuft also bis zu seinem Ablaufdatum weiter, ein lebenslanger Schein aus Bayern behält seine Gültigkeit.
Den sächsischen Schein beantragst du, sobald der alte abläuft oder wenn du ihn vorher haben willst. Auf dem Formular gehört das zur Antragsart „Erwerb des Fischereischeins auf Lebenszeit“, die ausdrücklich auch den Bundeslandwechsel nennt. Als Sachkundenachweis gilt nach § 21 der bisherige Fischereischein, eine neue Prüfung entfällt. Ausgenommen sind Scheine, die ein anderes Land ohne Sachkundeprüfung ausgestellt hat, etwa Touristenscheine, sowie Jugendfischereischeine. In diesen Fällen brauchst du das Prüfungszeugnis.
Wer innerhalb von Sachsen umzieht, behält seinen Schein und kann die neue Anschrift für 7 Euro eintragen lassen. Wie das geht und was in der Zwischenzeit gilt, steht im Ratgeber Fischereischein in Sachsen: Adresse ändern.
Besonderer Fischereischein und Gastfischereischein
Besonderer Fischereischein: Menschen, die wegen einer nachgewiesenen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können, bekommen nach § 22 des Fischereigesetzes einen Schein ohne Prüfung. Die Fischereiverordnung nennt zwei Voraussetzungen, einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H“ oder einen Grad der Behinderung von mindestens 50 allein wegen einer Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung. Der Schein kostet 7 Euro und gilt auf Lebenszeit. Angeln darf der Inhaber nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein. Beantragen lässt er sich über Amt24 oder ein eigenes PDF-Formular.
Gastfischereischein: Ihn bekommen nur Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands. Er gilt einen Monat für 15 Euro, in begründeten Einzelfällen sechs Monate für 75 Euro, und nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Ausgeben dürfen ihn neben der Fischereibehörde auch die Anglerverbände. Für den Antrag brauchst du eine Kopie des Fischereischeins oder der Angellizenz deines Heimatlands und eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises. Urlauber aus anderen Bundesländern angeln in Sachsen mit dem Schein ihres Heimatlands.
Wann die Behörde den Schein verweigert
Nach § 23 des Fischereigesetzes muss die Behörde den Schein versagen, wenn du in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurdest wegen
- Fischwilderei,
- vorsätzlicher Beschädigung von Fischereianlagen, Fischereigeräten oder Wasserbauten,
- Fälschung eines Fischereischeins oder einer ähnlichen Bescheinigung,
- eines Straftatbestands im Fischerei-, Wasser-, Naturschutz- oder Tierschutzrecht.
Ein rechtskräftiges Bußgeld wegen Verstößen in diesen Rechtsgebieten kann ebenfalls zur Versagung führen. Läuft gegen dich ein entsprechendes Straf- oder Bußgeldverfahren, setzt die Behörde den Antrag bis zum Abschluss aus. Auch offene Forderungen gegenüber der Fischereibehörde können eine Wiedererteilung verzögern. Welche Bußgelder für das Angeln ohne gültigen Schein drohen, zeigt der Ratgeber Angeln ohne Angelschein in Sachsen.
Fazit: früh bestellen, Rechnung sofort zahlen
Wer in Sachsen vor der Prüfung steht, kreuzt den Fischereischein am besten schon bei der Anmeldung über den Lehrgangsleiter an. Dann reicht nach dem Bestehen eine Überweisung, und der Schein kommt ohne weiteren Antrag ins Haus.
Alle anderen stellen den Antrag über Amt24 oder per Post und rechnen mit rund vier Wochen. Den größten Zeitverlust verursacht eine liegengebliebene Rechnung, denn nach 30 Tagen ohne Zahlung verfällt der Antrag. Danach fehlt nur noch der Erlaubnisschein für das Gewässer, den der Angelverein oder der Pächter ausgibt.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich den Fischereischein in Sachsen?
Bei der Fischereibehörde im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Sie stellt alle Fischereischeine im Freistaat aus, Gemeinden und Landratsämter sind daran nicht beteiligt. Den Antrag stellst du online über Amt24 oder mit dem PDF-Formular per Post an das Postfach 1140 in 02697 Königswartha. Persönlich geht es in der Fischereischeinstelle in Nossen-Deutschenbora.
Muss ich nach der Fischerprüfung in Sachsen noch einen Antrag stellen?
Meist nicht. Der Lehrgangsleiter erfasst bei der Anmeldung zur Prüfung schon deinen Fischereischeinwunsch samt Passbild. Bestehst du, schickt dir die Fischereibehörde eine Rechnung über Prüfungsgebühr und Schein, nach dem Zahlungseingang kommt der Fischereischein per Post. Einen eigenen Antrag brauchst du nur, wenn du den Schein bei der Anmeldung nicht mitbestellt hast.
Was kostet der Fischereischein in Sachsen?
Der Fischereischein auf Lebenszeit kostet 42 Euro, der Jugendfischereischein für 9- bis 15-Jährige 9 Euro. Eine Änderung der Angaben oder ein Duplikat nach Verlust kostet 7 Euro, ebenso der besondere Fischereischein für Menschen mit Behinderung. Eine Fischereiabgabe kommt in Sachsen nicht dazu.
Wie lange dauert es, bis der Fischereischein in Sachsen da ist?
Das LfULG nennt eine Bearbeitungszeit von rund vier Wochen. Die Behörde schickt zuerst eine Rechnung, die du innerhalb von 30 Tagen bezahlen musst. Erst nach dem Zahlungseingang wird der Schein gedruckt und verschickt. Geht das Geld nicht fristgerecht ein, gilt der Antrag als zurückgenommen.
Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland, wenn ich nach Sachsen ziehe?
Ja, nach § 20 des Sächsischen Fischereigesetzes bleibt er im bisherigen Umfang gültig. Ein befristeter Schein läuft also bis zu seinem Ablaufdatum weiter. Danach oder auf Wunsch schon vorher beantragst du einen sächsischen Schein auf Lebenszeit für 42 Euro. Der alte Schein dient dabei als Sachkundenachweis, eine neue Prüfung brauchst du nicht.
Muss ich den Fischereischein in Sachsen verlängern?
Nein. Sachsen erteilt Fischereischeine nach § 20 des Fischereigesetzes unbefristet, eine Verlängerung oder eine jährliche Abgabe gibt es nicht. Nur der Jugendfischereischein endet mit dem 16. Geburtstag, danach brauchst du die bestandene Prüfung und den regulären Schein. Wer noch einen alten grünen Papierschein hat, kann ihn per Post gegen die Karte im ID-Format tauschen.
Ab welchem Alter bekommt man in Sachsen einen Fischereischein?
Den Jugendfischereischein gibt es ab dem 9. Geburtstag ohne Prüfung, er gilt bis zum 16. Geburtstag. Den regulären Fischereischein erteilt die Behörde ab 14 Jahren, sobald die Fischereiprüfung bestanden ist. Mit ihm darfst du ohne Aufsicht angeln, wenn du einen Erlaubnisschein für das Gewässer hast.
Kann ich den Fischereischein in Sachsen online beantragen?
Ja, über den Dienst Fischereischein beantragen im Serviceportal Amt24. Dort gibt es auch den Antrag für den besonderen Fischereischein. Eine Ausnahme gilt für Inhaber eines alten grünen Papierscheins, sie können den neuen Schein im ID-Card-Format nur per Post mit dem PDF-Formular beantragen. Bezahlt wird in jedem Fall per Überweisung nach Rechnung.