Angelschein neu beantragen: wann nötig und wie es geht

Abgelaufen, verloren, umgezogen oder alter Papierschein: wann du den Angelschein neu beantragen musst, welche Stelle zuständig ist und was du mitbringst.

Grundlagen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. In welchen Fällen brauchst du einen neuen Schein?
  2. Abgelaufener Schein: Verlängerung ohne neue Prüfung
  3. Verloren, gestohlen oder unbrauchbar: die Zweitschrift
  4. Neue Anschrift oder neuer Name im selben Land
  5. Umzug in ein anderes Bundesland
  6. Alte Papierscheine umtauschen
  7. Jugendschein läuft aus
  8. Wo du den neuen Schein beantragst
  9. Was es kostet
  10. Nach einer Verurteilung: Wiedererteilung erst nach Fristablauf
  11. Fazit: erst den Anlass klären, dann die Unterlagen packen
  12. Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzantwort: Den Angelschein neu beantragen musst du, wenn ein befristeter Schein abläuft, der Schein verloren oder unbrauchbar ist, sich Name oder Wohnland ändern oder ein alter Papierschein umgetauscht wird. Die Prüfung wiederholst du in keinem dieser Fälle.
  • Zuständig: die Stelle an deinem aktuellen Hauptwohnsitz, meist Stadt oder Gemeinde. In Sachsen das Landesamt LfULG, in Berlin das Fischereiamt.
  • Mitbringen: Personalausweis, bei Papier- und Kartenscheinen mit Foto ein Passbild, dazu der alte Schein oder das Prüfungszeugnis.
  • Umzug: Baden-Württemberg verlangt den neuen Schein bis Ende des Folgejahres, Nordrhein-Westfalen erkennt Scheine anderer Länder ohne vergleichbare Sicherheitsmerkmale bis Ende 2031 an, Sachsen lässt den alten Schein weiterlaufen.
  • Kosten: Änderung oder Zweitschrift etwa 7 bis 40 €, ein neuer Schein zum Beispiel 15 € in Hamburg bis 42 € in Sachsen, plus Abgabe, wo sie gilt.

In welchen Fällen brauchst du einen neuen Schein?

Hinter „neu beantragen“ stecken sechs verschiedene Anträge. Welcher passt, hängt am Anlass.

Entscheidungsbaum mit sechs Anlässen für einen neuen Angelschein und dem jeweils passenden Antrag: befristeter Schein abgelaufen führt zu Verlängerung oder Neuausstellung, Verlust oder Beschädigung zur Zweitschrift, Umzug in ein anderes Bundesland zum Schein des neuen Landes je nach Frist, Änderung von Name oder Anschrift zur Änderung der Angaben, alter Papierschein zum Umtausch und auslaufender Jugendschein zum regulären Fischereischein. Nur im letzten Fall ist eine Fischerprüfung nötig.
Fünf der sechs Anlässe erledigst du mit dem alten Schein oder dem Prüfungszeugnis. Nur wer aus dem Jugendschein herauswächst, braucht die Prüfung.
AnlassAntragWas du vorlegst
befristeter Schein abgelaufenVerlängerung oder Neuausstellungalter Schein oder Prüfungszeugnis
verloren, gestohlen, unbrauchbarZweitschrift bzw. DuplikatAusweis, Verlusterklärung, je nach Behörde Passbild
Umzug in ein anderes BundeslandSchein des neuen Landes, je nach Landesrechtalter Schein oder Prüfungszeugnis
neuer Name oder neue AnschriftÄnderung der Angaben bzw. Zweitschriftalter Schein im Original
alter PapierscheinUmtausch in das neue Formatalter Schein, Ausweis
Jugendfischereischein läuft ausregulärer FischereischeinPrüfungszeugnis der Fischerprüfung

Die Prüfung selbst verfällt nie. Ein Zeugnis von 1995 öffnet heute genauso den Weg zum Schein wie eines vom letzten Monat.

Abgelaufener Schein: Verlängerung ohne neue Prüfung

Ein befristeter Fischereischein läuft vor allem in Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ab, die nur Scheine mit fester Laufzeit von einem bis zehn Jahren ausstellen. In Sachsen-Anhalt und Thüringen hängt es daran, ob du dich beim letzten Mal für einen befristeten oder einen lebenslangen Schein entschieden hast. Die Laufzeiten aller Länder zeigt die Übersicht Angelschein: wie lange gültig?.

Für die Verlängerung legst du den alten Schein oder das Prüfungszeugnis vor und zahlst die Gebühr. Berlin lässt die Verlängerung zu einer ermäßigten Gebühr im Fenster von sechs Monaten vor bis sechs Monaten nach dem Ablauf zu. Wer diese Frist verpasst, beantragt einen neuen Schein, die Prüfung bleibt trotzdem gültig.

Einen Sonderfall bildet Nordrhein-Westfalen. Scheine, die vor dem 1. Juli 2026 erteilt wurden, gelten nach § 59 des Landesfischereigesetzes bis zum Ende ihrer Laufzeit weiter. Läuft ein alter Jahres- oder Fünfjahresschein ab, stellst du bei der Gemeinde deines Wohnsitzes den Antrag auf den neuen Schein auf Lebenszeit.

In Baden-Württemberg, wo der Schein in der Regel auf Lebenszeit gilt, bedeutet „Verlängerung“ etwas anderes. Dort ist der Schein nur mit der bezahlten Fischereiabgabe für das laufende Jahr gültig. Die Stadt Karlsruhe führt die Entrichtung der Abgabe deshalb als Verlängerung und berechnet dafür 16 Euro Gebühr plus 12 Euro Abgabe je Jahr.

Verloren, gestohlen oder unbrauchbar: die Zweitschrift

Ist der Schein weg, durchnässt oder unleserlich, beantragst du eine Zweitschrift. Zuständig ist die Stelle am aktuellen Wohnsitz, auch wenn der Schein woanders ausgestellt wurde. Die Behörde braucht in der Regel deinen Ausweis, eine Verlusterklärung und je nach Schein ein Passbild. Bei Diebstahl hilft die Bestätigung der Anzeige.

Die Zweitschrift ersetzt den alten Schein vollständig. Taucht das Original wieder auf, ist es ungültig. Wie du vorgehst, wenn auch das Prüfungszeugnis fehlt, beschreibt der Ratgeber Angelschein verloren: Was tun?.

Neue Anschrift oder neuer Name im selben Land

Ein Umzug innerhalb desselben Landes macht den Schein nicht ungültig. Die Prüfung, der Schein und eine bereits bezahlte Abgabe bleiben, wie sie sind. Ob du die neue Anschrift eintragen lassen kannst oder solltest, hängt am Format.

  • Digitale Scheine in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen tragen gar keine Anschrift, eine Änderung entfällt.
  • Papierscheine folgen dem Vordruck des jeweiligen Landes. Ob die Anschrift darin steht und wie du sie ändern lässt, klärt die ausstellende Stelle.
  • Sachsen stellt eine neue Karte mit der neuen Anschrift aus, die Änderung kostet 7 Euro. Der alte Schein geht dafür im Original zur Behörde.

Nach einer Heirat oder Namensänderung passt der Name im Schein nicht mehr zum Ausweis. Die Behörde stellt dann eine Zweitschrift oder einen geänderten Schein auf den neuen Namen aus, der alte wird abgegeben. In Sachsen heißt der Antrag „Änderung der Angaben im Fischereischein“, Name und Anschrift lassen sich dabei in einem Zug ändern.

Umzug in ein anderes Bundesland

Der Fischereischein eines Landes wird in den übrigen Ländern anerkannt, solange du dort zu Gast bist. Wer seinen Hauptwohnsitz verlegt, unterliegt dagegen dem Recht des neuen Landes, und das regelt Zugezogene unterschiedlich.

Neues LandWas mit dem alten Schein passiertQuelle
Baden-Württemberggilt längstens bis zum Ende des auf den Umzug folgenden KalenderjahresStadt Karlsruhe
Nordrhein-Westfalengilt weiter, wenn er vergleichbare Sicherheitsmerkmale hat, sonst bis 31.12.2031; NRW-Abgabe ist Pflicht§ 31 Abs. 8 LFischG NRW
Sachsenbleibt im bisherigen Umfang gültig, ein befristeter Schein bis zu seinem Ablauf§ 20 Abs. 1 SächsFischG

Den neuen Schein beantragst du bei der Stelle am neuen Wohnsitz. Als Nachweis dient der bisherige Schein oder das Prüfungszeugnis, eine Prüfung im neuen Land verlangt keins dieser Länder. Sachsen schließt dabei Scheine aus, die ohne Sachkundeprüfung ausgestellt wurden, etwa Touristenscheine. Wer nur einen solchen Schein hat, legt das Prüfungszeugnis vor.

Für die übrigen Länder lohnt ein kurzer Anruf bei der neuen Gemeinde, bevor du in der neuen Heimat ans Wasser gehst. Rechne außerdem mit der Fischereiabgabe des neuen Landes, falls es eine erhebt.

Alte Papierscheine umtauschen

Drei Länder stellen inzwischen neue Formate aus und tauschen alte Papierscheine um.

LandNeues FormatUmtausch
Schleswig-Holsteindigital plus Scheckkarte, ohne Lichtbildalte Dokumente gelten bis 31.12.2030, Umtausch nur bei der örtlichen Ordnungsbehörde
Nordrhein-Westfalendigital plus Scheckkarte mit Chip, ohne Lichtbildalte Scheine gelten bis zum Ende ihrer Laufzeit, danach neuer Schein bei der Gemeinde
SachsenKarte im ID-Format mit LichtbildInhaber alter grüner Papierscheine beantragen die Karte nur per Post

Der Online-Antrag, den Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen für neue Scheine anbieten, gilt für den Umtausch ausdrücklich nicht. Für den Umtausch planst du dort einen Termin bei der Behörde ein. Was online geht und was nicht, sortiert der Ratgeber Fischereischein online beantragen.

Jugendschein läuft aus

Jugendfischereischeine haben eine Altersgrenze. In Sachsen wird der Schein mit dem 16. Geburtstag ungültig, in Baden-Württemberg gilt er bis zum Ende des Jahres, in dem du 16 wirst. Hamburg erneuert den Schein für Minderjährige mit 18.

Für den regulären Fischereischein brauchst du dann in der Regel die bestandene Fischerprüfung. Der Jugendschein zählt in Sachsen ausdrücklich nicht als Sachkundenachweis. Wer die Prüfung schon mit 14 oder 15 ablegt, hat beim 16. Geburtstag den regulären Schein bereits in der Tasche.

Wo du den neuen Schein beantragst

Zuständig ist fast überall die Gemeinde oder Stadt deines Hauptwohnsitzes, je nach Ort das Bürgeramt, das Ordnungsamt oder die Gemeindeverwaltung. Einige Länder weichen davon ab.

LandZuständige Stelle
SachsenFischereibehörde im Landesamt LfULG, per Amt24 oder Post an das Postfach in Königswartha
BerlinFischereiamt in der Havelchaussee, persönlich oder mit schriftlicher Vollmacht
HamburgHamburg Service, persönlich nach Terminbuchung
Nordrhein-WestfalenStadt oder Gemeinde; Fischereischein mit Begleitung für 10- bis 15-Jährige beim Landesamt LAVE
übrige LänderGemeinde, Stadt, Amt oder untere Fischereibehörde des Wohnsitzes

Hast du im Land keinen Wohnsitz, ist in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Gemeinde zuständig, in deren Bezirk du angeln willst.

Was es kostet

Die Gebühren setzen Länder und teils Gemeinden fest. Eine Auswahl amtlicher Beträge:

LandNeuer ScheinÄnderung oder Zweitschrift
Sachsen42 € auf Lebenszeit7 €
Bayern35 € auf Lebenszeitje nach Gemeinde
Nordrhein-Westfalen18 € online, 30 € bei der Gemeindeje nach Gemeinde
Baden-Württemberg (Karlsruhe)32 € auf Lebenszeit, plus 12 € Abgabe je Jahr24 €
Hamburg15 €nicht ausgewiesen
Schleswig-Holsteinje nach Ordnungsbehörde30 €

Wo eine Fischereiabgabe gilt, zahlst du sie zusätzlich. Eine im selben Land bereits bezahlte Abgabe musst du bei einer Zweitschrift in der Regel nicht noch einmal zahlen. Beim Wechsel des Landes richtet sich die Abgabe nach dem neuen Land.

Nach einer Verurteilung: Wiedererteilung erst nach Fristablauf

Wurde dir der Schein entzogen oder versagt, etwa nach einer Verurteilung wegen Fischwilderei, ist ein neuer Antrag erst nach Ablauf einer Sperrfrist aussichtsreich. In Sachsen muss die Behörde den Schein nach § 23 des Fischereigesetzes versagen, solange die Verurteilung weniger als fünf Jahre zurückliegt. Rechtskräftige Bußgelder wegen Verstößen gegen Fischerei-, Wasser-, Naturschutz- oder Tierschutzrecht können ebenfalls zur Versagung führen. Die übrigen Länder regeln die Fristen in ihren eigenen Fischereigesetzen.

Fazit: erst den Anlass klären, dann die Unterlagen packen

Fast jeder Neuantrag lässt sich mit drei Dingen erledigen: Ausweis, Passbild und alter Schein oder Prüfungszeugnis. Ehe du losgehst, kläre nur, welcher der sechs Anlässe auf dich zutrifft, denn danach richtet sich die Bezeichnung des Antrags auf dem Formular.

Wer umzieht, schaut zuerst auf die Frist des neuen Landes und dann auf die dortige Abgabe. Und wer den Schein selten braucht, legt Zeugnis und Scheinnummer als Scan ab. Das spart beim nächsten Neuantrag die meiste Zeit.

Häufige Fragen

Muss ich die Fischerprüfung wiederholen, wenn ich den Angelschein neu beantrage?

Nein. Die bestandene Prüfung gilt lebenslang und in allen Bundesländern. Für den neuen Schein legst du das Prüfungszeugnis oder den bisherigen Fischereischein vor, in Sachsen etwa zählt der alte Schein ausdrücklich als Sachkundenachweis. Eine Prüfung brauchst du nur, wenn du bisher nur einen Jugend- oder Touristenschein ohne Prüfung hattest.

Wo beantrage ich den Angelschein neu, wenn ich umgezogen bin?

Bei der zuständigen Stelle an deinem neuen Hauptwohnsitz, in den meisten Ländern bei der Stadt oder Gemeinde. In Sachsen stellt allein das Landesamt LfULG die Scheine aus, in Berlin das Fischereiamt. Wer im Land keinen Wohnsitz hat, wendet sich in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen an die Gemeinde, in der er angeln will.

Was kostet es, den Angelschein neu zu beantragen?

Eine Zweitschrift oder Änderung kostet je nach Land und Gemeinde etwa 7 bis 40 Euro, in Sachsen 7 Euro, in Karlsruhe 24 Euro. Ein komplett neuer Schein kostet zum Beispiel in Sachsen 42 Euro, in Bayern 35 Euro und in Nordrhein-Westfalen online 18 Euro. Wo eine Fischereiabgabe gilt, kommt sie hinzu.

Muss ich nach einem Umzug in ein anderes Bundesland einen neuen Angelschein beantragen?

Das hängt vom neuen Land ab. Baden-Württemberg lässt Scheine aus anderen Ländern nach dem Umzug längstens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gelten. Nordrhein-Westfalen erkennt Scheine ohne vergleichbare Sicherheitsmerkmale bis Ende 2031 an und verlangt die eigene Abgabe. In Sachsen bleibt der alte Schein im bisherigen Umfang gültig. Frag im Zweifel die Behörde an deinem neuen Wohnort.

Muss ich den Angelschein nach einer Heirat neu beantragen?

Wenn du den neuen Namen im Schein haben willst, ja. Du beantragst eine Änderung oder Zweitschrift und gibst den alten Schein ab. In Sachsen kostet die Änderung der Angaben 7 Euro, der alte Schein geht im Original mit dem Antrag zur Behörde.

Kann ich den Angelschein online neu beantragen?

Teilweise. In Bayern bieten viele Gemeinden die Neuausstellung und Verlängerung über das BayernPortal an, in Sachsen läuft der Antrag über Amt24. Den Umtausch alter Papierscheine erledigst du in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen dagegen nur persönlich bei der Behörde. In vielen anderen Ländern hängt es an der Gemeinde.

Wie lange dauert es, bis der neue Angelschein da ist?

Von sofort bis rund vier Wochen. In Hamburg gibt der Hamburg Service den Schein beim Termin direkt aus, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen steht der digitale Schein nach dem Online-Antrag sofort bereit. In Sachsen nennt die Fischereibehörde rund vier Wochen, weil der Schein erst nach der Zahlung der Rechnung gedruckt und verschickt wird.

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