Fischerprüfung: Wie viele Fragen und wie viele Fehler?

60 Fragen, 45 müssen richtig sein: die Fischerprüfung im Bundesland-Vergleich mit der Fehlergrenze je Sachgebiet, Bearbeitungszeit und der Ausnahme Rheinland-Pfalz.

Grundlagen Veröffentlicht am 10 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Die kurze Antwort: 60 Fragen, 45 müssen sitzen
  2. Die zweite Hürde: Mindestzahl je Sachgebiet
  3. Alle 16 Bundesländer im Vergleich
  4. Die Ausnahme: Rheinland-Pfalz prüft anders
  5. Bearbeitungszeit: zwischen einer und zwei Stunden
  6. Woher die Fragen kommen: der Katalog ist öffentlich
  7. Die Bildfragen zum Fischeerkennen
  8. Was passiert bei Nichtbestehen?
  9. So planst du die Vorbereitung an den Zahlen entlang
  10. Fazit: 15 Fehler, aber nicht alle an einer Stelle
  11. Häufige Fragen

Vor der Anmeldung zur Fischerprüfung stellen sich fast alle dieselben zwei Fragen: Wie viele Fragen kommen dran, und wie viele darf ich danebenhauen? Die erste Zahl ist schnell beantwortet, die zweite hat einen Haken, an dem jedes Jahr Prüflinge scheitern, die eigentlich genug gewusst haben. Dieser Ratgeber zeigt beide Zahlen für alle 16 Bundesländer und erklärt, warum die Verteilung der Fehler wichtiger ist als ihre Summe.

Das Wichtigste in Kürze

  • 60 Fragen stellt die Fischerprüfung in 15 von 16 Bundesländern, jede mit drei Antwortmöglichkeiten und einer richtigen Lösung.
  • 15 Fehler sind erlaubt: bestanden ist ab 45 richtigen Antworten, also 75 Prozent.
  • Zweite Hürde: In jedem Sachgebiet muss eine Mindestzahl stimmen, meist 6 von 12, in Sachsen 8, in Hessen 9.
  • Ausnahme Rheinland-Pfalz: nur 50 Fragen, dafür müssen in jedem der fünf Fächer 7 von 10 richtig sein.
  • Zeit: 60 bis 120 Minuten je nach Land, das sind mindestens 60 Sekunden pro Frage.
  • Der Katalog ist öffentlich: Die Prüfungsfragen stammen wörtlich aus dem veröffentlichten Fragenkatalog des Landes.

Die kurze Antwort: 60 Fragen, 45 müssen sitzen

Die staatliche Fischerprüfung ist bundesweit eine schriftliche Auswahlprüfung. Du bekommst 60 Fragen, zu jeder drei Antwortmöglichkeiten, und genau eine davon ist richtig. Bestanden hast du mit 45 richtigen Antworten. Damit bleiben dir rechnerisch 15 Fehler.

Diese Zahlen sind in 15 Bundesländern identisch. Der Grund liegt im bundeseinheitlichen Fragenkatalog, auf den sich die Länder verständigt haben und den jedes Land um landesspezifische Fragen zum eigenen Fischereirecht ergänzt. Die Prüfung ist damit überall vergleichbar aufgebaut, auch wenn Lehrgangsdauer, Gebühren und Behördenweg sich deutlich unterscheiden.

Die 60 Fragen sind dabei fest auf Sachgebiete verteilt. Zwei Muster haben sich durchgesetzt:

  • 5 Sachgebiete mit je 12 Fragen: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde. So prüfen unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen, Brandenburg und Berlin.
  • 6 Sachgebiete mit je 10 Fragen: Dieselben fünf Gebiete plus Tier-, Natur- und Umweltschutz als eigenes Fach. So prüfen unter anderem Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen.

Fachlich ist der Stoff in beiden Mustern derselbe. Der Unterschied betrifft die zweite Hürde, um die es gleich geht.

Die zweite Hürde: Mindestzahl je Sachgebiet

Fast jedes Bundesland verlangt neben den 45 richtigen Antworten eine Mindestzahl richtiger Antworten in jedem einzelnen Sachgebiet. Diese Regel ist der eigentliche Stolperstein, weil sie die Gesamtquote aushebeln kann.

Ein Rechenbeispiel aus einem Land mit fünf Sachgebieten à 12 Fragen: Du hast 48 von 60 Fragen richtig, das sind 80 Prozent und damit drei Antworten mehr als nötig. Alle 12 Fehler stammen allerdings aus der Gerätekunde, dort stehen also 0 von 12 richtigen Antworten. Damit verfehlst du die Mindestzahl in diesem Gebiet, und die Prüfung gilt als nicht bestanden, obwohl die Gesamtsumme locker reicht.

Schema der Bestehensregel der Fischerprüfung mit zwei Prüflingen: Ein Raster aus 60 Kästchen in fünf Sachgebieten zeigt links einen Kandidaten mit 48 richtigen Antworten, dessen 12 Fehler alle in der Gerätekunde liegen und der deshalb durchfällt, und rechts einen Kandidaten mit 45 richtigen Antworten, dessen 15 Fehler gleichmäßig verteilt sind und der besteht
Über das Bestehen entscheidet auch, wie sich die Fehler über die Sachgebiete verteilen.

Umgekehrt gilt genauso: Wer exakt 45 richtige Antworten hat und seine 15 Fehler gleichmäßig über die fünf Gebiete streut, also drei Fehler je Gebiet, besteht in jedem Bundesland mit der üblichen 6er-Hürde problemlos.

Wie hoch die Hürde liegt, entscheidet jedes Land selbst:

Mindestzahl je SachgebietBundesländerBedeutung
die Hälfte (6 von 12 bzw. 5 von 10)Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarlandin einem Gebiet darf maximal die Hälfte falsch sein
6 von 10Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Thüringenbei 10 Fragen je Gebiet sind 4 Fehler erlaubt
8 von 12Sachsenhöchstens 4 Fehler je Sachgebiet
9 von 12Hessenhöchstens 3 Fehler je Sachgebiet, die strengste Fachhürde
7 von 10Rheinland-Pfalzeinzige Hürde, dafür keine Gesamtgrenze

Für die Vorbereitung folgt daraus eine klare Konsequenz: Alle Sachgebiete gleichmäßig lernen. Wer die Fischkunde perfekt beherrscht und die Gesetzeskunde liegen lässt, sammelt seine Fehler genau dort, wo sie am teuersten sind.

Alle 16 Bundesländer im Vergleich

Die Tabelle fasst zusammen, was in deinem Bundesland gilt. Die Bearbeitungszeit ist der Wert für den schriftlichen Teil.

BundeslandFragenAufbauBestanden abJe SachgebietZeit
Baden-Württemberg605 × 1245 richtigmind. die Hälfte120 min
Bayern605 × 1245 richtigmax. 6 Fehler60 min
Berlin605 × 1245 richtigmind. 660 min
Brandenburg605 × 1245 richtigmind. die Hälfte120 min
Bremen606 × 1045 richtigmind. 690 min
Hamburg60Auswahlverfahren45 richtigAngabe beim LAV erfragen90 min
Hessen605 × 1245 richtigmind. 9120 min
Mecklenburg-Vorpommern605 × 1245 richtigmind. die Hälfte90 min
Niedersachsen606 × 1045 richtigmind. 660 min
Nordrhein-Westfalen606 × 1045 richtigmind. 690 min
Rheinland-Pfalz505 × 10Fachregelmind. 7120 min
Saarland605 × 1245 richtigmind. die Hälfte120 min
Sachsen605 × 1245 richtigmind. 890 min
Sachsen-Anhalt604 × 1545 richtigAngabe beim LVwA erfragen90 min
Schleswig-Holstein606 × 1045 richtigmind. 690 min
Thüringen606 × 1045 richtigmind. 690 min

Die Werte stammen aus den amtlichen Quellen der Länder, soweit sie diese veröffentlichen: der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, dem Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, dem LALLF Mecklenburg-Vorpommern, der sächsischen Fischereibehörde LfULG, dem hessischen Landwirtschaftsministerium, der Verwaltungsauskunft zum Ablauf der Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz sowie den Prüfungsordnungen der beauftragten Verbände, etwa der Anglerverband Niedersachsen, der Anglerverband Schleswig-Holstein und der Landesfischereiverband Baden-Württemberg. Für Hamburg und Sachsen-Anhalt weisen die Behörden die Mindestzahl je Sachgebiet öffentlich nicht aus; dort gibt die Ladung zur Prüfung Auskunft. Verbindlich ist immer die Prüfungsverordnung deines Landes.

Die Ausnahme: Rheinland-Pfalz prüft anders

Rheinland-Pfalz weicht als einziges Land vom Muster ab. Der Fragebogen enthält 50 Fragen, verteilt auf fünf Fächer zu je 10: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gesetzeskunde mit Tier- und Naturschutz sowie Gerätekunde. Dafür gibt es zwei Stunden Zeit.

Die Bestehensregel kommt ohne Gesamtgrenze aus: Bestanden hat, wer in jedem Prüfungsfach mindestens sieben Fragen richtig beantwortet. Rechnerisch sind das 35 von 50 und damit dieselben 70 Prozent, die anderswo als Gesamtquote gelten. Praktisch ist die Regel strenger, weil ein schwaches Fach nicht durch ein starkes ausgeglichen werden kann.

Als Ausgleich gibt es in Rheinland-Pfalz eine Besonderheit: Wer nur in einem einzigen Fach die sieben richtigen Antworten verfehlt, kann noch am selben Prüfungstag eine mündliche Nachprüfung in diesem Fach ablegen. Zwei verpatzte Fächer schließen diesen Weg aus.

Bearbeitungszeit: zwischen einer und zwei Stunden

Die Zeitvorgabe reicht von 60 Minuten in Bayern und Berlin bis zu 120 Minuten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und im Saarland. Selbst die knappste Vorgabe bedeutet eine Minute pro Frage, und Auswahlfragen aus einem gelernten Katalog beantwortet man normalerweise in 15 bis 30 Sekunden.

In der Praxis ist die Zeit deshalb selten das Problem. Nützlich ist sie am Ende: Eine vollständige zweite Runde über alle 60 Fragen kostet wenige Minuten und fängt die typischen Flüchtigkeitsfehler ab, etwa eine versehentlich nicht markierte Antwort oder eine falsch verstandene Verneinung in der Fragestellung.

Zwei praktische Punkte zur Zeit:

  • Unbeantwortet zählt wie falsch. Beim Auswahlverfahren mit drei Optionen liegt die Trefferquote beim Raten bei einem Drittel. Jede Frage bekommt also eine Markierung, auch wenn du unsicher bist.
  • Nachteilsausgleich: Wer ein Attest über eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vorlegt, bekommt in mehreren Ländern zusätzliche Zeit, in Bayern zum Beispiel 15 Minuten.

Woher die Fragen kommen: der Katalog ist öffentlich

Die Prüfungsfragen sind kein Geheimnis. Jedes Bundesland veröffentlicht den Katalog, aus dem die 60 Fragen wörtlich gezogen werden. Das verändert die Vorbereitung grundlegend, denn du lernst am Original.

BundeslandUmfang des KatalogsQuelle
Sachsen1.027 FragenLfULG, fünf PDF-Dateien nach Sachgebiet
Hessenrund 560 FragenLandwirtschaftsministerium, bundeseinheitlicher Teil plus Landesfragen
Nordrhein-Westfalen359 FragenFischereiprüfungsverordnung, Anhang
Niedersachsen360 FragenAnglerverband Niedersachsen
Bayernrund 1.000 Text- und 50 BildfragenLandesanstalt für Landwirtschaft

Mehrere Länder stellen zusätzlich eine offizielle Übungsprüfung ins Netz, die den Ernstfall mit zufällig gezogenen Fragen und der echten Auswertung simuliert. Sachsen und Bayern tun das, Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls. Diese Probeläufe sind der ehrlichste Maßstab für den eigenen Lernstand, weil sie die Fachhürde mitrechnen. Wie das in Sachsen konkret aussieht, zeigt der Ratgeber zu den Prüfungsfragen für den Angelschein in Sachsen; den bayerischen Ablauf samt Online-Prüfung beschreibt der Ratgeber zur Fischerprüfung in Bayern.

Die Bildfragen zum Fischeerkennen

In mehreren Ländern enthält der Katalog Bildfragen, bei denen eine Fischart auf einer Zeichnung oder einem Foto bestimmt werden soll. Sie zählen wie jede andere Frage und fallen meist ins Sachgebiet Spezielle Fischkunde.

Bei den Bildfragen holen sich Prüflinge unnötig Fehler, weil sie Arten über Gesamteindruck und Farbe bestimmen. Verlässlich sind die Zahl und Form der Rückenflossen, die Lage des Mauls, die Bartelzahl und der Schwanzflossenschnitt. Welche Merkmale bei den prüfungsrelevanten Arten den Ausschlag geben, steht im Ratgeber Fische erkennen für die Fischerprüfung.

Was passiert bei Nichtbestehen?

Die Fischerprüfung lässt sich wiederholen, in den meisten Ländern ohne Begrenzung der Versuche. Dabei gilt:

  1. Die Prüfungsgebühr wird erneut fällig. Sie liegt je nach Land bei etwa 25 bis 50 Euro.
  2. Der Vorbereitungslehrgang muss in der Regel nicht wiederholt werden. Die Zulassung zur Prüfung bleibt bestehen, der Lehrgangsnachweis behält seine Gültigkeit.
  3. Der Termin hängt vom Land ab. Wo die Prüfung online am Rechner läuft, kann sie oft schon wenige Wochen später wiederholt werden. Wo Verbände zu festen Terminen prüfen, wartet man auf den nächsten Durchgang.
  4. Rheinland-Pfalz bietet die beschriebene mündliche Nachprüfung an, wenn nur ein Fach gefehlt hat.

Die Durchfallquoten liegen niedrig, weil der Fragenkatalog offen ist und die Vorbereitungslehrgänge auf genau diese Fragen zugeschnitten sind. Wer den Katalog seines Landes einmal komplett durchgearbeitet hat und in den Probeläufen stabil über 50 richtige Antworten kommt, hat die nötige Reserve.

So planst du die Vorbereitung an den Zahlen entlang

Aus den beiden Hürden lässt sich eine einfache Lernstrategie ableiten:

  • Zielmarke 50 richtige Antworten. Wer im Probelauf auf 45 kommt, liegt exakt auf der Grenze. Fünf Antworten Puffer fangen Tagesform, missverständliche Formulierungen und Flüchtigkeit ab.
  • Schwächstes Sachgebiet zuerst. Die Fachhürde greift dort, wo du am wenigsten weißt. Die Gesetzeskunde ist bei vielen der wunde Punkt, weil sie konkrete Zahlen und Landesrecht abfragt.
  • In Gebietsblöcken üben. Einen kompletten Sachgebiets-Block aus dem Katalog am Stück zu lernen bringt mehr als quer gemischte Fragen, weil sich verwandte Fragen gegenseitig erklären.
  • Am Ende im Prüfungsmodus üben. Vollständige Probeläufe mit 60 Fragen unter Zeit zeigen, ob die Verteilung stimmt. Genau das prüft die amtliche Übungsprüfung mit.

Wenn du den Lehrgang noch vor dir hast: Den Unterschied zwischen Präsenzkurs, Wochenendlehrgang und Online-Vorbereitung erklärt der Ratgeber zum Fischereischein per Online-Kurs. Ob du in deinem Fall überhaupt eine Prüfung brauchst, klärt der Ratgeber Braucht man einen Angelschein?, und ab welchem Alter du antreten darfst, steht in der Übersicht Ab wie viel Jahren braucht man einen Angelschein?.

Fazit: 15 Fehler, aber nicht alle an einer Stelle

60 Fragen, 45 müssen richtig sein: Diese Zahl gilt in fast ganz Deutschland, und mit 15 erlaubten Fehlern ist die Fischerprüfung komfortabler bemessen als ihr Ruf. Die Prüfung wird dort unangenehm, wo die Fehler sich häufen. Eine Mindestzahl je Sachgebiet steht in fast jeder Prüfungsordnung, in Hessen mit 9 von 12 besonders streng, und sie schickt auch Prüflinge mit 48 richtigen Antworten nach Hause.

Die Vorbereitung folgt daraus fast von selbst: den veröffentlichten Fragenkatalog deines Landes besorgen, alle Sachgebiete gleichmäßig durchgehen, das schwächste zuerst, und am Ende zwei bis drei vollständige Probeläufe machen. Wer dabei stabil bei 50 richtigen Antworten landet, geht mit Puffer in beide Hürden. Was nach dem bestandenen Prüfungstag an Behördengängen folgt, steht im Ratgeber Fischerprüfung bestanden: Was jetzt?.

Häufige Fragen

Wie viele Fragen hat die Fischerprüfung?

In 15 von 16 Bundesländern sind es 60 Fragen im Auswahlverfahren mit je drei Antwortmöglichkeiten, von denen eine richtig ist. Die 60 Fragen verteilen sich je nach Land auf fünf Sachgebiete mit je 12 Fragen oder auf sechs Sachgebiete mit je 10 Fragen. Rheinland-Pfalz ist die Ausnahme mit 50 Fragen aus fünf Fächern zu je 10.

Wie viele Fehler darf man bei der Fischerprüfung machen?

15 Fehler bei 60 Fragen, das entspricht 45 richtigen Antworten und damit 75 Prozent. Diese Zahl gilt in allen Ländern mit 60 Fragen. Entscheidend ist zusätzlich, wie sich die Fehler verteilen: In den meisten Ländern darf in keinem Sachgebiet mehr als die Hälfte falsch sein, in Hessen sind je Sachgebiet höchstens 3 Fehler erlaubt.

Gilt die Bestehensgrenze in jedem Bundesland gleich?

Die 45 von 60 sind bundesweit der Normalfall, die zweite Hürde ist es nicht. Hessen verlangt 9 richtige Antworten je Sachgebiet, Sachsen 8, die meisten übrigen Länder 6. Rheinland-Pfalz verzichtet auf eine Gesamtgrenze und prüft nur fachweise: dort müssen in jedem der fünf Fächer mindestens 7 von 10 Fragen sitzen.

Wie lange dauert die schriftliche Fischerprüfung?

Zwischen 60 und 120 Minuten, je nach Bundesland. Bayern und Berlin geben 60 Minuten, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern 90 Minuten, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und das Saarland 120 Minuten. Selbst die knappste Vorgabe lässt eine Minute pro Frage, und die meisten Prüflinge geben deutlich früher ab.

Warum kann man mit 48 richtigen Antworten durchfallen?

Weil die Gesamtzahl nur die erste Hürde ist. Wer 48 Fragen richtig hat, aber alle 12 Fehler in einem einzigen Sachgebiet sammelt, hat dort 0 von 12 richtig und verfehlt die Mindestzahl je Gebiet. Die Prüfung ist damit trotz 80 Prozent Gesamtquote nicht bestanden. Genau davor schützt gleichmäßiges Lernen.

Aus welchen Sachgebieten kommen die Fragen?

Der bundeseinheitliche Rahmen umfasst Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Manche Länder führen Tier-, Natur- und Umweltschutz als sechstes eigenes Sachgebiet, andere verteilen diese Fragen auf die übrigen Gebiete. Daraus ergeben sich die beiden Muster 5 × 12 und 6 × 10.

Sind die Prüfungsfragen vorher bekannt?

Ja. Die Länder veröffentlichen ihre Fragenkataloge, aus denen die Prüfungsfragen wörtlich gezogen werden. Die Kataloge umfassen je nach Land 350 bis über 1.000 Fragen, in Sachsen zum Beispiel 1.027, in Nordrhein-Westfalen 359. Wer den Katalog seines Landes durcharbeitet, kennt jede Frage, die kommen kann.

Wie oft darf man die Fischerprüfung wiederholen?

In den meisten Ländern beliebig oft, jeweils gegen erneute Prüfungsgebühr. Der Vorbereitungslehrgang muss dafür in der Regel nicht wiederholt werden. Manche Länder setzen die Wiederholung erst zum nächsten regulären Prüfungstermin an, andere prüfen laufend. Rheinland-Pfalz bietet bei nur einem verfehlten Fach zusätzlich eine mündliche Nachprüfung am selben Tag an.

Gibt es neben dem schriftlichen Teil eine praktische Prüfung?

In den meisten Ländern beschränkt sich die staatliche Prüfung auf den schriftlichen Teil. Einzelne Länder ergänzen eine praktische Aufgabe, etwa das Zusammenstellen eines Angelgeräts oder das Erkennen von Fischarten. Der Vorbereitungslehrgang enthält diese Inhalte ohnehin, geprüft wird das Fischeerkennen meist als Bildfrage im schriftlichen Teil.

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