Das Wichtigste in Kürze
- Freie Gewässer: Weite Teile von Elbe, Hafen, Alster und Bille sind unverpachtet. Dort angelst du ohne Angelkarte, das ist bundesweit einzigartig.
- Pflicht an jedem Gewässer: ein Fischereischein mit Prüfung plus die Hamburger Fischereiabgabe von 10 € pro Kalenderjahr. Prüfungsfreie Scheine gelten nicht.
- Gastkarte nötig: an den Pachtgewässern des Anglerverbands, etwa Obere Tideelbe, Dove-Elbe, Gose-Elbe, Alte Süderelbe. Kosten: 30 € im Jahr oder 20 € für drei Tage.
- Tabu: 26 Schon- und Sperrgebiete, darunter Kleine Alster, Teile der Binnenalster und der Stadtparksee, außerdem jeder Fischweg samt 50 m ober- und unterhalb.
- Vom Boot: nur mit Bootsangelkarte, 15 € online oder 30 € vor Ort.
Warum Hamburg beim Angeln anders ist
In fast allen Bundesländern hängt jede Angelstelle an einem Pächter: einem Verein, einem Verband oder einem Fischer, der dir eine Karte verkauft. Hamburg hat einen großen Teil seiner Gewässer davon ausgenommen. Das Gesetz nennt sie freie Gewässer und definiert sie knapp: öffentliche Gewässer, deren Fischereirechte nicht verpachtet sind.
Die Folge steht in zwei Sätzen des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnG). In freien Gewässern ist der Fischfang erlaubt, sofern die Fischereiabgabe bezahlt ist (§ 6 Abs. 3). Und die Erlaubnis eines Fischereirechtsinhabers, also die klassische Angelkarte, brauchst du ausdrücklich mit Ausnahme der freien Gewässer (§ 7 Abs. 3).
Die Umweltbehörde der Stadt nennt das in dieser Ausprägung einzigartig im Bundesgebiet und Hamburg selbst Deutschlands Hauptstadt des Freizeitangelns. Nach ihren Angaben angeln rund 120.000 Hamburgerinnen und Hamburger, und die Stadt beherbergt die größte Street-Fishing-Szene Europas.

Die zwei Papiere, die überall gelten
Die freien Gewässer ersparen dir die Angelkarte. Zwei Nachweise brauchst du trotzdem an jedem Hamburger Gewässer, und beide musst du beim Angeln mitführen.
| Nachweis | Was er regelt | Kosten und Ausgabe |
|---|---|---|
| Fischereischein | staatliche Berechtigung, setzt eine bestandene Angelprüfung voraus | für Hamburger auf Lebenszeit, über den Hamburg Service vor Ort |
| Fischereiabgabe | Sonderabgabe für jedes Kalenderjahr, in dem du angelst | 10 € pro Jahr, im Angelzentrum, in Angelläden, bei Vereinen oder online |
| Touristenfischereischein | befristeter Schein für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland | 45 €, gültig bis Jahresende, nur im Hamburger Angelzentrum |
Zum Fischereischein. Wer seinen Erstwohnsitz in Hamburg hat, legt die Angelprüfung seit 2020 in Hamburg ab und erhält danach den Schein. Scheine aus anderen Bundesländern erkennt Hamburg an, solange für sie eine gleichwertige Prüfung nötig war. Ausdrücklich nicht anerkannt werden prüfungsfreie Scheine. Die Stadt nennt als Beispiel den Touristenangelschein aus Schleswig-Holstein, der gleich hinter der Stadtgrenze gilt und in Hamburg nicht.
Zur Fischereiabgabe. Die 10 € fallen nach Angabe der Hamburger Umweltbehörde für alle an, auch für Angler aus anderen Bundesländern und beim fischereischeinfreien Angeln. Du kannst sie für bis zu drei Kalenderjahre im Voraus entrichten. Mitzuführen ist das vollständig ausgefüllte Nachweisblatt zusammen mit dem Fischereischein.
Ohne Schein dürfen in Hamburg drei Gruppen angeln:
- Kinder unter 15 Jahren mit einer Handangel, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein.
- Menschen mit Behinderung, die keine Prüfung ablegen können, mit Genehmigung der Behörde und in Begleitung einer volljährigen Person mit Schein.
- Teilnehmende geführter Angeltouren und von Veranstaltungen der Ausbildungsvereine, bis zu drei Personen je betreuender Person mit Schein.
Beide erstgenannten Gruppen dürfen laut Durchführungsverordnung nur eine Handangel mit einer Anbissstelle benutzen. Wie die Regeln für Kinder in den übrigen Bundesländern aussehen, ordnet der Ratgeber Ab wie viel Jahren braucht man einen Angelschein? ein.
Wo die freien Gewässer liegen
Die großen freien Flächen sind die Elbe mit dem Hafen, die Alster und die Bille, jeweils mit ihren Kanälen und Fleeten. Das Gesetz stellt dabei klar, dass Elbe und Hamburger Hafen als Binnengewässer gelten. Dazu kommen die Wilhelmsburger Gewässer, die der Anglerverband Hamburg in seiner Übersicht eigens führt.
Die genauen Grenzen zieht niemand mit einem Satz, dafür ist das Netz aus Hafenbecken, Kanälen und Fleeten zu verzweigt. Die verbindliche Übersicht ist die interaktive Angelkarte des Anglerverbands Hamburg, auf die auch die Behörde verweist. Sie zeigt grün die Bereiche, in denen Angeln erlaubt ist, rot die Abschnitte mit Angelverbot und blau die Uferlinien, an die du nicht herankommst, etwa Privatgrundstücke oder Firmengelände. Dazu kommen Fotos der Stellen, Parkplätze und Angelläden.
Auch an einem freien Gewässer hat das Ufer Grenzen. Drei davon stehen direkt im Gesetz:
- Uferbetretung auf eigene Gefahr. Du darfst Ufer und Anlagen am Wasser betreten, soweit das Angeln es erfordert, solange keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Rechte Dritter entgegenstehen (§ 8 Abs. 1). Schäden an fremden Grundstücken musst du ersetzen.
- Gefährdete Bereiche des Schiffs- und Hafenverkehrs sind von diesem Betretungsrecht ausgenommen (§ 8 Abs. 2). Im aktiven Hafen ist das ein häufiger Grund für Absperrungen.
- Brücken. Angeln auf Brücken ist verboten, wenn wegen der Brückenbreite und eingeschränkter Sicht keine Rücksicht auf Menschen und Tiere möglich ist (§ 5 Abs. 1).
Wo du eine Angelkarte brauchst
Außerhalb der freien Gewässer greift das übliche System: Das Fischereirecht ist verpachtet, und du brauchst die Erlaubnis des Pächters. Die wichtigsten Pachtgewässer in Hamburg gehören dem Anglerverband Hamburg (AV HH). Seine Mitglieder angeln dort mit dem Vereinsausweis, alle anderen mit einer Gastkarte.
| Gewässer (AV HH) | Jahreskarte | 3-Tages-Karte |
|---|---|---|
| Strom-Elbe (Obere Tideelbe) und Alte Süderelbe, Kombikarte | 30 € | 20 € |
| Dove-Elbe und Gose-Elbe, Kombikarte | 30 € | 20 € |
| Hohendeicher See (Oortkatensee) | 30 € | 20 € |
Preise nach der Gastkarten-Übersicht des AV HH. Du bekommst die Karten in der Geschäftsstelle am Entenwerder, in mehreren Hamburger Angelgeschäften oder online über Hejfish. An allen Pachtgewässern des Verbands ist eine Fangstatistik Pflicht, in die du zu Angelbeginn das Datum einträgst.
Für die Elbe ist die Grenze zwischen frei und verpachtet der wichtigste Punkt. Die Pachtstrecke des Verbands an der Oberen Tideelbe reicht nach seinen Angaben vom Fähranleger Zollenspieker über Oortkaten bis zur Feuerwache Spadenland und weiter bis zur Kreuzung Ruschorter Hauptdeich/In der Weide, jeweils rechtsseitig bis zur Strommitte. Am Fähranleger Zollenspieker und 100 m stromab gilt Angelverbot. Weiter stromab, Richtung Stadt und Hafen, beginnen die freien Bereiche.
Verpachten dürfen nach § 7 HmbFAnG grundsätzlich alle Eigentümer eines Gewässers, etwa an einen Angelverein. An solchen Gewässern angelst du nur mit der Erlaubnis des jeweiligen Pächters.
Wo das Angeln ganzjährig verboten ist
Die Durchführungsverordnung zum Gesetz (HmbFAnGDVO) nennt in § 9 zwei Listen mit zusammen 26 Gewässern oder Abschnitten, an denen jede Form des Fischfangs das ganze Jahr verboten ist.
Schon- und Sperrgebiete (§ 9 Abs. 1), elf Einträge, darunter:
- die Kleine Alster,
- die Binnenalster vom Alsterpavillon über den Anleger Jungfernstieg und die Reesendammbrücke bis zum nördlichen Ende der Ballindammpromenade,
- der Eppendorfer Mühlenteich mit dem Unterlauf der Tarpenbek bis zur Rosenbrookbrücke,
- der Stadtparksee mit dem Zulauf vom Goldbekkanal,
- die Dove-Elbe oberhalb des Neuengammer Stichkanals einschließlich Schlenze,
- die Gose-Elbe oberhalb der Brücke Alte Twiete einschließlich Gose-Elbe-Graben,
- Teilflächen des Mühlenberger Lochs und die geschützten Bereiche des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer.
Laich- und Aufwuchsgebiete (§ 9 Abs. 2), 15 Einträge, vor allem kleine Bäche und Zuflüsse: unter anderem Wandse oberhalb der Stein-Hardenberg-Straße, Berner Au, Rahlau, Wedeler Au, Flottbek, Kleine Flottbek, Engelbek und sämtliche Alsterzuflüsse oberhalb der Winterhuder Brücke.
Dazu kommen zwei Verbote, die an vielen Stellen der Stadt greifen:
- Fischwege: In jedem Fischweg sowie 50 m ober- und unterhalb ist der Fischfang verboten. Das betrifft vor allem Wehre und Schleusen.
- Naturschutzgebiete mit eigenen Verordnungen, etwa das NSG „Die Reit” an der Dove-Elbe, in dem der Verband ein ausgewiesenes Angelverbot nennt.
Vorübergehend gesperrt sind außerdem einzelne Strecken bei Gemeinschaftsangeln der Vereine. Der AV HH veröffentlicht diese Streckensperrungen mit Datum, Strecke und Uhrzeit auf seiner Website.
Vom Boot aus angeln
Für das Angeln vom Boot gibt es in Hamburg eine eigene Erlaubnis, die Bootsangelkarte. Die Oberste Fischereibehörde stellt zwei Varianten aus:
| Bootsangelkarte | Wer sie braucht | online | vor Ort |
|---|---|---|---|
| Hamburger Hafen und Bille | jede angelnde Person im Boot | 15 € | 30 € |
| Dove- und Gose-Elbe oberhalb der Tatenberger Schleuse | nur die Bootsführerin oder der Bootsführer | 15 € | 30 € |
Die Karte gilt bis zum Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurde. Beantragt wird sie über den Hamburg Service oder persönlich im Hamburger Angelzentrum; per E-Mail geht es nach Angabe der Behörde nicht mehr. Für Alster, Kanäle und Fleete erteilt die Behörde eine gesonderte Bootsangelkarte. Im Boot mitzuführen sind Bootsangelkarte, Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe.
Die höhere Hürde im Hafen hat einen Grund: Die Behörde verweist auf die Gefahrensituation durch den Schiffsverkehr. Schleppangeln ist Anglern in Hamburg generell untersagt.
Regeln, die an jedem Hamburger Gewässer gelten
Auch an den freien Gewässern gelten feste Regeln. Gesetz und Verordnung setzen einige Vorgaben, die strenger sind als in vielen anderen Bundesländern.
Gerät:
- Zwei Handangeln pro Person, jede mit höchstens zwei Anbissstellen, beide aus unmittelbarer Nähe beaufsichtigt. Wie andere Länder die Rutenzahl regeln, zeigt der Ratgeber Wo darf man mit 3 Ruten angeln?
- Unterfangkescher mit gummiertem Netz und Abhakmatte sind Pflicht, dazu alles zum waidgerechten Töten und Abhaken. An einer Kaimauer heißt das: Spundwandkescher. Die Einordnung über alle Bundesländer steht im Ratgeber Ist eine Abhakmatte Pflicht?
- Hältern ist ausnahmslos verboten. Ein Setzkescher hat am Hamburger Wasser also keinen Platz. Wie das anderswo aussieht, klärt der Ratgeber Setzkescher erlaubt?
- Lebende Köderfische, andere Wirbeltiere und wild lebende Insekten sind als Köder verboten, ebenso künstliches Licht zum Fischfang.
Zanderschonzeit mit Köderverbot: Vom 1. Februar bis 31. Mai sind Zander und Hecht geschont. In dieser Zeit sind tote Köderfische, Fischfetzen und Kunstköder jeder Art grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind nur drei Bereiche: die Bille oberhalb des Bergedorfer Hallenbades, die Alster oberhalb der Ohlsdorfer Schleuse und der unmittelbare Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms. In Hafenbecken, Kanälen und Buhnenfeldern der Elbe gilt das Verbot also weiter. Fliegenfischen ist vom Kunstköderverbot ausgenommen.
Entnahmefenster statt reiner Mindestmaße: Hamburg schützt kleine und große Fische zugleich. Ein Auszug aus Anlage 1 der Verordnung:
| Art | Entnahme erlaubt von … bis | Tageshöchstmenge |
|---|---|---|
| Zander | 45–75 cm | 2 |
| Hecht | 45–75 cm | 2 |
| Aal | 45–75 cm | 3 |
| Rapfen | 50–70 cm | 1 |
| Flussbarsch | 10–35 cm | keine |
| Karpfen | ab 35 cm | keine |
Die Tageshöchstmengen gelten laut Verordnung für Angler in den freien Gewässern. Zwanzig Arten dürfen gar nicht gezielt befischt werden, darunter Lachs, Stör, Zährte, Hasel und Finte. Die Grundlage für all das ist auf der Seite Angelrecht und -grenzen der Stadt verlinkt.
Wie du eine neue Angelstelle prüfst
Bevor du an einem unbekannten Hamburger Ufer auspackst, lohnt sich ein kurzer Ablauf mit vier Schritten:
- Papiere prüfen: Fischereischein mit Prüfung dabei, Nachweisblatt der Fischereiabgabe für das laufende Jahr ausgefüllt.
- Karte öffnen: die Stelle in der interaktiven Angelkarte des AV HH suchen. Grün heißt erlaubt, rot heißt Verbot.
- Status klären: freies Gewässer, dann kannst du loslegen. Pachtgewässer, dann brauchst du Gastkarte oder Vereinsausweis.
- Vor Ort schauen: Schilder an Schleusen, Fischwegen und Anlegern gehen jeder Karte vor, und Hafenbereiche mit Verkehr bleiben tabu.
Zwischen Februar und Mai kommt als fünfter Punkt die Köderfrage dazu. Wer dann mit Gummifisch los will, braucht eine Stelle direkt an der Strömung des Elbe-Hauptstroms.
Fazit: Schein, zehn Euro und ein Blick auf die Karte
Hamburg macht den Zugang zum Wasser so leicht wie kein anderes Bundesland. Mit einem Fischereischein aus bestandener Prüfung und der Abgabe von 10 € pro Jahr stehen dir Elbe, Hafen, Alster und Bille in weiten Teilen offen, ganz ohne Angelkarte.
Die Arbeit liegt im Detail: Sperrgebiete wie Kleine Alster und Stadtparksee, die 50-m-Zonen an Fischwegen und das Köderverbot in der Zanderschonzeit. Wer die interaktive Angelkarte vor dem ersten Ausflug öffnet, hat diese Punkte in wenigen Minuten geklärt. Wenn du den Schein noch machen musst, findest du den Weg dorthin im Ratgeber Braucht man einen Angelschein?, und für den ersten Zielfisch im Hafen den Ratgeber Zander angeln im Fluss.
Häufige Fragen
Braucht man in Hamburg eine Angelkarte?
An den freien Gewässern nicht. Das Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz verlangt eine Fischereierlaubnis ausdrücklich nur außerhalb der freien Gewässer. Weite Teile von Elbe, Hafen, Alster und Bille sind unverpachtet, dort reichen Fischereischein und bezahlte Fischereiabgabe. An Pachtgewässern wie der Dove-Elbe oder der Oberen Tideelbe brauchst du zusätzlich eine Gastkarte oder die Mitgliedschaft im Verein.
Was kostet Angeln in Hamburg?
An den freien Gewässern kostet dich das Angeln nur die Hamburger Fischereiabgabe von 10 € pro Kalenderjahr, dazu kommt einmalig der Weg zum Fischereischein. Für die Pachtgewässer des Anglerverbands Hamburg kostet eine Gastkarte 30 € im Jahr oder 20 € für drei Tage. Wer vom Boot im Hafen angeln will, zahlt für die Bootsangelkarte 15 € online oder 30 € vor Ort.
Gilt mein Angelschein aus einem anderen Bundesland in Hamburg?
Ja, wenn für ihn eine Prüfung nötig war und dein Hauptwohnsitz außerhalb Hamburgs liegt. Fischereischeine ohne Prüfung, etwa der Touristenangelschein aus Schleswig-Holstein, erkennt Hamburg nicht an. Die Hamburger Fischereiabgabe von 10 € zahlst du als Gast trotzdem, sie gilt ausdrücklich auch für Angler aus anderen Bundesländern.
Darf man im Hamburger Hafen angeln?
Ja, der Hafen gehört zu den freien Gewässern und ist das Zentrum der Hamburger Street-Fishing-Szene. Ausgenommen sind gefährdete Bereiche des Schiffs- und Hafenverkehrs, die das Gesetz vom Uferbetretungsrecht ausnimmt. An Kaimauern verlangt die Behörde einen Kescher, der den örtlichen Gegebenheiten entspricht, also einen Spundwandkescher. Vom Boot aus brauchst du im Hafen die Bootsangelkarte, und zwar jede angelnde Person im Boot.
Darf man an der Alster angeln?
An großen Teilen ja, Alster und Bille mit ihren Kanälen und Fleeten zählen zu den klassischen Hamburger Angelflächen. Ganzjährig verboten ist das Angeln aber in der Kleinen Alster, in der Binnenalster vom Alsterpavillon über den Anleger Jungfernstieg und die Reesendammbrücke bis zum nördlichen Ende der Ballindammpromenade sowie in allen Alsterzuflüssen oberhalb der Winterhuder Brücke. Für Boote auf Alster, Kanälen und Fleeten gibt es eine gesonderte Bootsangelkarte.
Dürfen Kinder in Hamburg ohne Angelschein angeln?
Kinder unter 15 Jahren dürfen mit einer Handangel ohne Fischereischein angeln, wenn eine volljährige Person mit Fischereischein die Aufsicht führt. Erlaubt ist dabei eine Handangel mit einer Anbissstelle. Die Hamburger Fischereiabgabe fällt nach Angabe der Behörde auch beim fischereischeinfreien Angeln an.
Ist Nachtangeln in Hamburg erlaubt?
Ein allgemeines Nachtangelverbot enthalten weder das Hamburgische Fischerei- und Angelgesetz noch seine Durchführungsverordnung. Es gelten aber auch nachts dieselben Pflichten: höchstens zwei Handangeln, beide aus unmittelbarer Nähe beaufsichtigt, und kein künstliches Licht zum Anlocken der Fische. An Pachtgewässern können die Kartenbedingungen eigene Zeiten festlegen.