Schonzeiten in Sachsen: alle Fische und Mindestmaße

Hecht 1.2. bis 30.4., Zander 1.2. bis 31.5., beide 50 cm: alle Schonzeiten und Mindestmaße der Sächsischen Fischereiverordnung plus Raubfischköderverbot.

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Inhalt
  1. Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen
  2. Hecht und Zander: das sächsische Frühjahr
  3. Das Raubfischköderverbot vom 1. Februar bis 30. April
  4. Forellen, Saiblinge und Äsche
  5. Arten mit regionaler Schonzeit
  6. Ganzjährig geschonte Arten
  7. Fische ohne Schonzeit und Mindestmaß
  8. Weitere Regeln der Fischereiverordnung
  9. Vereinsregeln und Angelatlas
  10. Was ein Verstoß kostet
  11. Fazit: Februar bis April ist Friedfischzeit
  12. Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Hecht: Schonzeit 1. Februar bis 30. April, Mindestmaß 50 cm.
  • Zander: Schonzeit 1. Februar bis 31. Mai, Mindestmaß 50 cm. Er bleibt einen Monat länger geschont als der Hecht.
  • Raubfischköderverbot: Vom 1. Februar bis 30. April sind alle Köder verboten, die zum Fang von Raubfischen geeignet sind.
  • Ohne Schonzeit, mit Mindestmaß: Aal 50 cm, Karpfen 40 cm, Schleie 25 cm, Aland und Rotfeder 20 cm.
  • Gar nicht geregelt: Barsch, Wels, Brassen und Rotauge haben weder Schonzeit noch Mindestmaß.
  • Ganzjährig geschont sind unter anderem Zope, Zährte, Bitterling, Schlammpeitzger, Stör sowie Edel- und Steinkrebs.

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen

Jahres-Zeitleiste der Schonzeiten nach der Sächsischen Fischereiverordnung: Rapfen, Äsche, Nase und Quappe ab 1. Januar, Hecht vom 1. Februar bis 30. April und Zander vom 1. Februar bis 31. Mai orange hervorgehoben, darüber eine Klammer für das Raubfischköderverbot vom 1. Februar bis 30. April, dazu Karausche, Barbe, Bachforelle, Saiblinge, Lachs, Meer- und Seeforelle sowie Große Maräne; darunter gestrichelt Aal 50, Karpfen 40, Schleie 25, Aland und Rotfeder 20 Zentimeter ohne Schonzeit
Hecht und Zander starten gemeinsam am 1. Februar. Das Köderverbot endet mit der Hechtschonzeit, der Zander bleibt bis Ende Mai geschont.

Verbindlich ist die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22. April 2022, konkret ihre Anlage zu § 2 Abs. 1. Die Tabelle nennt alle Fischarten mit zeitlicher Schonzeit oder Mindestmaß:

ArtSchonzeitMindestmaß
Aalkeine50 cm
Alandkeine20 cm
Äsche1. Jan. bis 15. Juni35 cm
Bachforelle1. Okt. bis 30. Apr.28 cm
Bachsaibling1. Okt. bis 30. Apr.25 cm
Barbe15. Apr. bis 30. Juni50 cm
Große Maräne1. Okt. bis 31. Dez.30 cm
Hecht1. Feb. bis 30. Apr.50 cm
Karausche1. Feb. bis 30. Juni15 cm
Karpfenkeine40 cm
Lachs1. Okt. bis 30. Apr.60 cm
Meerforelle1. Okt. bis 30. Apr.60 cm
Nasein der Elbe 1. Jan. bis 15. Juni, sonst ganzjährig40 cm
Quappein Elbe, Vereinigter Mulde und Weißer Elster 1. Jan. bis 31. März, sonst ganzjährig30 cm
Rapfen1. Jan. bis 31. Mai40 cm
Regenbogenforelle1. Okt. bis 30. Apr., nur in Fließgewässern25 cm
Rotfederkeine20 cm, nur in Fließgewässern
Schleiekeine25 cm
Seeforelle1. Okt. bis 30. Apr.60 cm
Seesaibling1. Okt. bis 30. Apr.28 cm
Zander1. Feb. bis 31. Mai50 cm

Gemessen wird nach § 2 Abs. 2 von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Die Flosse wird also nicht zusammengedrückt. Liegt ein Fisch knapp am Maß, setzt du ihn zurück.

Hecht und Zander: das sächsische Frühjahr

Sachsen schont beide großen Raubfische ab demselben Tag, dem 1. Februar. Danach trennen sich die Wege. Der Hecht ist ab dem 1. Mai wieder frei, der Zander erst ab dem 1. Juni. Beide haben mit 50 cm ein höheres Mindestmaß als in vielen anderen Ländern. Niedersachsen etwa schreibt beim Hecht 40 cm und beim Zander 35 cm vor.

Der Mai ist deshalb der heikle Monat. Das Raubfischköderverbot ist vorbei, Wobbler und Gummifisch dürfen wieder ans Wasser. Wer damit aber an Buhnenköpfen, Steinpackungen oder Hafeneinfahrten fischt, wo typischerweise Zander stehen, stellt dem geschonten Zander nach. Ein gehakter Zander geht im Mai sofort zurück. Wie das an Sachsens wichtigstem Zanderfluss aussieht, beschreibt der Ratgeber Zander angeln an der Elbe.

Beim Zander gehört Sachsen zu den strengsten Ländern. Nur Berlin, Hamburg, Sachsen und das Saarland schonen ihn von Januar oder Februar bis Ende Mai. Die Werte aller Länder stehen nebeneinander im Ratgeber Schonzeiten der Fische.

Das Raubfischköderverbot vom 1. Februar bis 30. April

Sachsen gehört zu den wenigen Ländern, die in der Raubfischschonzeit gleich die Methode stilllegen. § 4 Abs. 5 der Fischereiverordnung verbietet vom 1. Februar bis 30. April das Fischen mit Ködern, „die zum Fang von Raubfischen geeignet sind”.

Betroffen sind damit alle typischen Raubfischköder:

  • Kunstköder wie Spinner, Blinker, Wobbler und Gummifische
  • Köderfische und Fischfetzen
  • dazu das Senknetz für Köderfische, das nach § 6 Abs. 2 in derselben Zeit ruht

Für dich bleibt in diesen drei Monaten das Friedfischangeln mit Pose, Feeder oder Grundmontage, etwa mit Mais, Teig oder Boilie. Das Verbot gilt landesweit. Auf Barsch mit dem kleinen Gummifisch zu fischen, ist in dieser Zeit also ebenfalls ausgeschlossen.

Forellen, Saiblinge und Äsche

Für alle Forellenartigen gilt in Sachsen ein einheitliches Fenster vom 1. Oktober bis 30. April: Bachforelle, Bachsaibling, Seesaibling, Seeforelle, Meerforelle und Lachs. Die Regenbogenforelle ist nur in Fließgewässern geschont. In Stillgewässern darfst du sie das ganze Jahr fangen, sofern die Angelkarte nichts anderes sagt.

Die Mindestmaße unterscheiden sich deutlich. Die Bachforelle braucht 28 cm, Lachs, Meer- und Seeforelle 60 cm. Die Äsche ist vom 1. Januar bis 15. Juni geschont und hat ein Mindestmaß von 35 cm. Zusätzlich erlaubt § 2 Abs. 6 der Verordnung Schutzmaßnahmen für die Äsche per Allgemeinverfügung, an einzelnen Strecken kann sie also noch strenger geschützt sein.

Arten mit regionaler Schonzeit

Zwei Arten haben in Sachsen nur in bestimmten Flüssen eine normale Schonzeit und sind sonst ganzjährig geschützt:

  • Nase: In der Elbe vom 1. Januar bis 15. Juni geschont, Mindestmaß 40 cm. In allen anderen Gewässern darf sie gar nicht entnommen werden.
  • Quappe: In der Elbe, der Vereinigten Mulde und der Weißen Elster vom 1. Januar bis 31. März geschont, Mindestmaß 30 cm. Überall sonst ist sie ganzjährig geschützt.

Wer im Winter an der Elbe gezielt auf Quappe ansitzt, muss also bis April warten. An einem Nebenfluss wie der Zwickauer Mulde bleibt die Quappe das ganze Jahr tabu.

Ganzjährig geschonte Arten

Die Anlage führt eine lange Liste von Arten, die du in Sachsen nie entnehmen darfst. Bei den Fischen sind das:

  • Bitterling, Elritze, Groppe, Schlammpeitzger, Schmerle, Schneider, Steinbeißer, Stromgründling und Neunstachliger Stichling
  • Maifisch, Nordseeschnäpel, Stör, Zährte und Zope
  • alle Neunaugen

Dazu kommen Edelkrebs und Steinkrebs sowie alle heimischen Großmuscheln, etwa Flussperlmuschel und Bachmuschel. Die Zope ist dabei der Stolperstein für Friedfischangler. Sie ähnelt einem schlanken Brassen und beißt auf dieselben Köder. In Brandenburg darf sie außerhalb ihrer Schonzeit mitgenommen werden, in Sachsen gar nicht.

Fische ohne Schonzeit und Mindestmaß

Was nicht in der Anlage steht, ist landesrechtlich frei. Das betrifft vor allem:

  • Barsch: keine Schonzeit, kein Mindestmaß
  • Wels: keine Schonzeit, kein Mindestmaß
  • Brassen, Rotauge, Güster, Döbel und die meisten übrigen Weißfische

Beim Karpfen liegt Sachsen mit 40 cm über dem Wert der meisten Länder. Für den Aal gelten 50 cm, zusätzlich kann die Fischereibehörde nach § 2 Abs. 4 per Allgemeinverfügung den Aalfang an einzelnen Gewässern einschränken oder untersagen, um die Aalbewirtschaftungspläne umzusetzen.

Weitere Regeln der Fischereiverordnung

Neben Schonzeit und Maß regelt die Verordnung, wie du angelst. Die wichtigsten Punkte für den Alltag:

RegelVorgabeFundstelle
Anzahl der Angelnhöchstens zwei Handangeln, beim Spinn- oder Flugangeln nur eine§ 4 Abs. 3
Anbissstelleneine je Handangel, ein Spinnsystem zählt als eine§ 4 Abs. 1
Hegenebis 5 Anbissstellen, nur in Coregonengewässern außerhalb deren Schonzeit§ 4 Abs. 2
Aufsichtständig, ein elektronischer Bissanzeiger ersetzt sie nicht§ 4 Abs. 4
Abstand50 m zu Netzen, Reusen und festen Fischereivorrichtungen§ 4 Abs. 4
Schleppangelnur mit Genehmigung§ 4 Abs. 6
Köderfischvor dem Anködern waidgerecht töten§ 6 Abs. 1
Senknetzbis 150 cm Seitenlänge, nicht vom 1. Februar bis 30. April§ 6 Abs. 2
Zurücksetzennur in das Gewässer, in dem der Fisch gefangen wurde§ 12 Abs. 3
Hälternohne vermeidbare Beeinträchtigung, ausreichend Sauerstoff, nur so lange wie nötig§ 16

Lebende Köderfische sind damit in Sachsen ausgeschlossen. Ein Setzkescher ist nicht verboten, er muss aber so beschaffen und eingesetzt sein, dass der Fisch keinen vermeidbaren Schaden nimmt.

Vereinsregeln und Angelatlas

Das Landesrecht ist die Untergrenze. Vereine und Verbände dürfen in ihren Gewässerordnungen Schonzeiten verlängern, Mindestmaße anheben und Tagesfangmengen festlegen, und diese Regeln gelten für dich wie das Gesetz. Welcher Verband ein Gewässer bewirtschaftet, zeigt der Angelatlas Sachsen mit Gewässernummer und Bewirtschafter. Die konkreten Zusatzregeln stehen dann in der Gewässerordnung, die zu deinem Erlaubnisschein gehört.

Was ein Verstoß kostet

Wer einem geschonten oder untermaßigen Fisch nachstellt, ihn entnimmt oder mit einem verbotenen Raubfischköder fischt, handelt ordnungswidrig. § 38 der Fischereiverordnung listet die Tatbestände, das Sächsische Fischereigesetz sieht in § 35 Geldbußen bis 5.000 € vor. Dazu kommen die Folgen beim Verein, bis zum Entzug des Erlaubnisscheins. Welche Strafen beim Angeln ganz ohne gültige Papiere drohen, erklärt der Ratgeber Angeln ohne Angelschein in Sachsen.

Fazit: Februar bis April ist Friedfischzeit

In Sachsen liegt die Raubfischsaison eng getaktet. Vom 1. Februar bis 30. April ruhen Hecht, Zander und alle Raubfischköder, im Mai ist nur der Hecht wieder frei, ab Juni auch der Zander. Plane die Monate Februar bis April für Karpfen, Schleie und Weißfisch mit Pose oder Feeder ein und lies vor dem ersten Ausflug die Gewässerordnung deines Erlaubnisscheins. Wer dann im Mai an die Elbe geht, wählt Platz und Köder für den Hecht und lässt die Zanderkanten bis Juni in Ruhe.

Häufige Fragen

Wann ist Schonzeit für Hecht in Sachsen?

Vom 1. Februar bis 30. April, das Mindestmaß liegt bei 50 cm. So steht es in der Anlage zur Sächsischen Fischereiverordnung. In derselben Zeit sind in ganz Sachsen auch alle Köder verboten, die zum Fang von Raubfischen geeignet sind. Ab dem 1. Mai darfst du wieder gezielt auf Hecht angeln.

Wann ist Schonzeit für Zander in Sachsen?

Vom 1. Februar bis 31. Mai, das Mindestmaß liegt bei 50 cm. Die Zanderschonzeit beginnt gleichzeitig mit der des Hechts, endet aber einen Monat später. Im Mai sind Kunstköder schon wieder erlaubt, dem Zander darf in dieser Zeit trotzdem niemand gezielt nachstellen.

Darf man in Sachsen im April mit Kunstködern angeln?

Nein. Nach § 4 Abs. 5 der Sächsischen Fischereiverordnung darf vom 1. Februar bis 30. April nicht mit Ködern gefischt werden, die zum Fang von Raubfischen geeignet sind. Spinner, Wobbler, Gummifische und Köderfische fallen darunter. Auch das Senknetz für Köderfische ist in dieser Zeit verboten.

Hat der Barsch in Sachsen eine Schonzeit?

Nein. Der Barsch steht nicht in der Anlage zur Fischereiverordnung, er hat also weder eine Schonzeit noch ein gesetzliches Mindestmaß. Dasselbe gilt für Wels, Brassen und Rotauge. Wegen des Raubfischköderverbots kannst du von Februar bis April trotzdem nicht mit Kunstködern auf Barsch angeln.

Welches Mindestmaß hat der Karpfen in Sachsen?

40 cm, eine Schonzeit hat der Karpfen nicht. Damit liegt Sachsen über den meisten Bundesländern, die beim Karpfen 35 cm vorschreiben. Die Schleie hat 25 cm, der Aal 50 cm, beide ebenfalls ohne Schonzeit.

Wann ist Schonzeit für Forellen in Sachsen?

Für Bachforelle, Bachsaibling, Seesaibling, Seeforelle, Meerforelle und Lachs gilt einheitlich der 1. Oktober bis 30. April. Die Mindestmaße liegen bei 28 cm für Bachforelle und Seesaibling, 25 cm für den Bachsaibling und 60 cm für Lachs, Meer- und Seeforelle. Die Regenbogenforelle ist nur in Fließgewässern geschont, ab 25 cm.

Wie viele Angeln darf man in Sachsen gleichzeitig benutzen?

Höchstens zwei Handangeln, jede mit nur einer Anbissstelle. Beim Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel erlaubt. Die Angeln müssen ständig beaufsichtigt werden, ein elektronischer Bissanzeiger ersetzt die Aufsicht nicht. So regelt es § 4 der Sächsischen Fischereiverordnung.

Darf man in Sachsen mit lebendem Köderfisch angeln?

Nein. Köderfische müssen nach § 6 der Sächsischen Fischereiverordnung vor dem Anködern waidgerecht getötet werden. Das Senknetz für Köderfische darf höchstens 150 cm Seitenlänge haben und ist vom 1. Februar bis 30. April verboten. Untermaßige Fische geschonter Arten sind als Köder tabu.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit in Sachsen?

Verstöße gegen die Fischereiverordnung sind Ordnungswidrigkeiten. Das Sächsische Fischereigesetz sieht dafür in § 35 Geldbußen bis 5.000 € vor. Dazu kann der Erlaubnisschein des Vereins verloren gehen, und Fanggeräte können eingezogen werden.

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