Das Wichtigste in Kürze
- Wer die Termine festlegt: je nach Land die untere Fischereibehörde des Kreises oder der Stadt, der Landesfischereiverband oder der Veranstalter des Vorbereitungskurses.
- Wie oft geprüft wird: von mindestens einmal im Jahr (Vorgabe für jeden Kreis in NRW) über viermal im Jahr (Rheinland-Pfalz, landesweit am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember) bis zu laufenden Terminen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
- Anmeldeschluss: meist vier Wochen vor der Prüfung, beim Anglerverband Niedersachsen 21 Tage, in Hamburg zwei Wochen, in Mecklenburg-Vorpommern eine Woche.
- Wo die Termine stehen: im Amtsblatt oder auf der Website des Kreises, im Prüfungsportal in Bayern, in der LALLF-Liste in Mecklenburg-Vorpommern und auf den Verbandsseiten in Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
- Planung: Den Termin vor dem Kursstart heraussuchen. Wer erst danach schaut, wartet in Ländern mit wenigen Terminen schnell drei Monate und mehr.
Wer die Prüfungstermine festlegt
Die Fischerprüfung ist eine staatliche Prüfung, abgenommen wird sie aber von unterschiedlichen Stellen. Daraus ergeben sich drei Modelle, und jedes hat seinen eigenen Takt.
- Behördentermine: Die untere Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt setzt die Termine an und nimmt die Anträge entgegen. So läuft es in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und teilweise in Brandenburg. In Mecklenburg-Vorpommern prüfen Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden.
- Verbandstermine: Ein vom Land beauftragter Verband prüft und veröffentlicht die Termine. Das gilt in Baden-Württemberg (Landesfischereiverband), Bayern (Landesfischereiverband im Auftrag der Landesanstalt für Landwirtschaft), Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und im Saarland.
- Kurstermine: Die Prüfung hängt direkt am Lehrgang. Beim Landesanglerverband Berlin ist sie der letzte Kurstag, im Saarland der Samstag der Kurswoche, in Sachsen meldet der Lehrgangsleiter an und die Behörde lädt zu Termin und Ort ein.
Prüfungstermine in allen 16 Bundesländern
Die Tabelle zeigt, wer in deinem Land die Termine setzt, wie oft geprüft wird und wie du dich anmeldest.
| Bundesland | Termine setzt | Rhythmus | Anmeldung |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesfischereiverband | wenige Sammeltermine: 21.11.2026, 24.04.2027, 17.07.2027 | beim Verband, mit Lehrgangsnachweis |
| Bayern | Landesfischereiverband über das Online-Portal | mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten | im Portal, erst nach Lehrgang und Gebühr; nur ein Termin zur Zeit |
| Berlin | Landesanglerverband, VDSF-Landesverband | am Ende jedes Lehrgangs, für 2027 sind zehn Lehrgänge geplant | zum Lehrgang persönlich in der Geschäftsstelle |
| Brandenburg | untere Fischereibehörden oder anerkannte Anglerprüfer | veröffentlichen die zuständigen Stellen | schriftlich bei der jeweiligen Stelle |
| Bremen | Landesfischereiverband | nach dessen Pflichtlehrgang | beim Verband |
| Hamburg | beliehene Verbände | „in ausreichender Anzahl“ auf den Verbandsseiten | in der Regel bis 2 Wochen vorher, frühestens 14 Tage nach Kursende |
| Hessen | Kreise und kreisfreie Städte | je Kreis, Main-Taunus-Kreis 2026 im Februar, Juni und September | beim Kreis, 4 Wochen vorher |
| Mecklenburg-Vorpommern | Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden | viele Termine, Liste beim LALLF, Bekanntgabe mind. 1 Monat vorher | bei der Prüfungsbehörde, bis 1 Woche vorher |
| Niedersachsen | Anglerverband Niedersachsen, LFV Weser-Ems | Ort und Termin frei wählbar, Vereinskurse mit eigener Prüfung | mind. 21 Tage vorher, Gebühr bis 2 Wochen vorher |
| Nordrhein-Westfalen | Kreise und kreisfreie Städte | mind. einmal im Jahr, Bekanntgabe 2 Monate vorher | beim Kreis am Wohnsitz, 4 Wochen vorher |
| Rheinland-Pfalz | Kreise, landeseinheitlich | erster Freitag im März, Juni, September und Dezember | beim Kreis, 4 Wochen vorher |
| Saarland | Fischereiverband Saar | Samstag am Ende der Kurswoche | über den Verband oder den Kursanbieter |
| Sachsen | LfULG, Prüfung bei der DEKRA | keine öffentlichen Sammeltermine, Einladung nach Anmeldung | über den Lehrgangsleiter |
| Sachsen-Anhalt | Landkreise und kreisfreie Städte | je Kreis, Landkreis Börde am 17.10.2026 mit 60 Plätzen | persönlich beim Kreis, 4 Wochen vorher |
| Schleswig-Holstein | Anglerverband und anerkannte Ausbildungsstellen | Termine auf der Verbandsseite, im Herbst 2026 fast wöchentlich | bei der Ausbildungsstelle, Praxistag vorher |
| Thüringen | Kreise und kreisfreie Städte | je Kreis, Bekanntgabe mind. 3 Monate vorher | beim Kreis, 4 Wochen vorher |
Die Angaben stammen aus den Prüfungsordnungen und Bekanntmachungen der Länder, Kreise und Verbände, etwa der Fischerprüfungsordnung NRW, der Terminliste des LALLF, der Anmeldeseite des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg, der Anmeldung beim Anglerverband Niedersachsen, der Terminübersicht des Anglerverbands Schleswig-Holstein und der Brandenburger Anglerprüfungsseite. Konkrete Daten verschieben sich von Jahr zu Jahr, verbindlich ist immer die aktuelle Bekanntmachung deiner Prüfungsstelle.
Feste Termine: Rheinland-Pfalz als Ausnahme
Nur ein Land legt seine Termine dauerhaft fest. Die Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz findet laut Landesfischereiordnung landeseinheitlich am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember statt, und zwar bei allen unteren Fischereibehörden zur selben Uhrzeit. Die Uhrzeit legt das Ministerium spätestens einen Monat vorher fest. Zusätzliche Termine kann es nach Abstimmung mit den Verbänden zulassen.
| Prüfungstag | Anmeldeschluss (4 Wochen vorher) |
|---|---|
| Freitag, 4. Dezember 2026 | 6. November 2026 |
| Freitag, 5. März 2027 | 5. Februar 2027 |
| Freitag, 4. Juni 2027 | 7. Mai 2027 |
| Freitag, 3. September 2027 | 6. August 2027 |
| Freitag, 3. Dezember 2027 | 5. November 2027 |
Zwischen zwei Terminen liegen damit drei Monate. Wer im Juni ans Wasser will, muss den Märztermin erreichen und sich dafür Anfang Februar angemeldet haben.
Bis wann die Anmeldung stehen muss
Die häufigste Frist sind vier Wochen. Sie gilt in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen per Verordnung und wird auch in Kreisen in Hessen und Sachsen-Anhalt so gehandhabt. Kürzer geht es in Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Wie die Fristen in der Praxis aussehen, zeigen drei Bekanntmachungen aus 2026:
- Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt): Prüfung am 17.10.2026 mit höchstens 60 Teilnehmern. Anträge ab dem 18.08. nach telefonischer Reservierung, persönlich bis zum 18.09.2026, spätere Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.
- Altenburger Land (Thüringen): erste Prüfung des Jahres am 11.04.2026, öffentlich bekanntgemacht bis zum 12.01., Antragsschluss am 13.03.2026, Gebühr 35 Euro.
- Main-Taunus-Kreis (Hessen): drei Termine im Jahr, am 27. Februar, 19. Juni und 18. September 2026, Anträge jeweils vier Wochen vorher.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Dichte am höchsten. Die Terminliste des LALLF nannte im Oktober 2026 zwölf Prüfungen zwischen Mitte Oktober und Anfang Dezember, verteilt von Grimmen bis Feldberg, dazu acht bereits geplante Termine bis Dezember 2027. Angemeldet wird bei der jeweiligen Prüfungsbehörde, meist bis eine Woche vorher.
Was du zur Anmeldung brauchst
Die Unterlagen sind in allen Ländern ähnlich. Unvollständige Anträge führen regelmäßig dazu, dass die Zulassung nicht rechtzeitig erteilt wird, warnt etwa das Landratsamt Altenburger Land.
- Nachweis über den Vorbereitungslehrgang, wo er Pflicht ist, etwa in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland. In Schleswig-Holstein ist der Nachweis über den Praxistag Voraussetzung, ein Lehrgang wird dort empfohlen.
- Bezahlte Prüfungsgebühr, meist schon mit dem Antrag. In Bayern schaltet das Portal die Terminwahl erst nach Zahlungseingang frei, beim Anglerverband Niedersachsen ist der Platz erst mit der Zahlung verbindlich.
- Ausweis am Prüfungstag, Minderjährige zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Eltern.
- Wohnsitz im Land, wo die Prüfung daran hängt. In Nordrhein-Westfalen ist der Kreis am ständigen Wohnsitz zuständig, Ausnahmen sind möglich.
Wie viel Vorlauf du einplanen solltest
Vom Entschluss bis zum Prüfungstag vergehen realistisch zwei bis drei Monate. Den Takt geben drei Bausteine vor:
- Lehrgang. Pflichtlehrgänge umfassen meist 30 Stunden, in Baden-Württemberg 32. Präsenzkurse laufen über ein bis zwei Wochenenden oder eine Woche mit Abendterminen, Onlinekurse schaffen die meisten in zwei bis vier Wochen.
- Anmeldefrist. Vier Wochen in den meisten Ländern, dazu kommt in Hamburg der Abstand von 14 Tagen nach Kursende.
- Nächster freier Termin. Bei vier Terminen im Jahr wartest du im ungünstigsten Fall drei Monate, in Kreisen mit ein oder zwei Terminen noch länger.
Am schnellsten geht es dort, wo Prüfung und Kurs zusammenhängen oder viele Termine angeboten werden, etwa in Berlin, im Saarland, in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Wer den Termin vor dem Kursstart festlegt, kann den Kurs passend dazu legen und die Anmeldefrist nicht mehr verpassen. Die Zeit zwischen Kurs und Prüfung nutzt du am besten für Probetests, welche Länder sie kostenlos anbieten, zeigt der Ratgeber zum Angelschein-Test. Was am Prüfungstag selbst drankommt und wo ein praktischer Teil folgt, beschreibt der Ratgeber zur Theorieprüfung.
Termin verpasst oder durchgefallen
Eine verpasste Prüfung kostet in der Regel die Gebühr. Beim Anglerverband Niedersachsen gilt Nichterscheinen als nicht bestanden, eine Absage innerhalb der letzten zwei Wochen kostet 35 Euro Bearbeitungsgebühr. In Hamburg muss die Gebühr bei einem versäumten Termin neu bezahlt werden.
Wer durchfällt, kann die Prüfung überall wiederholen. Die Regeln unterscheiden sich im Detail:
| Land | Wiederholung |
|---|---|
| Bayern | beliebig oft, jede Anmeldung kostet die volle Prüfungsgebühr |
| Hamburg | frühestens nach vier Wochen; ist nur Theorie oder Praxis gescheitert, wird innerhalb eines Jahres nur dieser Teil wiederholt |
| Mecklenburg-Vorpommern | nur zu öffentlich bekanntgegebenen Terminen, mit neuer Anmeldung und voller Gebühr |
| Nordrhein-Westfalen | im neuen Verfahren nur der nicht bestandene Teil, Theorie oder Praxis |
| Niedersachsen (Anglerverband) | ein einzelner Teil innerhalb eines Jahres, volle Gebühr |
| Bremen | eine zweite Wiederholung frühestens nach einem halben Jahr |
| Rheinland-Pfalz | bei genau einem verfehlten Fach mündliche Nachprüfung am selben Tag |
Bei knappen Terminen lohnt der Blick über die Kreisgrenze. In Ländern ohne Wohnsitzbindung darfst du laut Deutschem Angelfischerverband auch in einem anderen Bundesland antreten, das gilt für Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Fazit: zuerst den Termin, dann den Kurs
Prüfungstermine sind in Deutschland Sache der Kreise und Verbände, und ihr Takt reicht von einem Termin im Jahr bis zu mehreren pro Woche. Fest planbar ist nur Rheinland-Pfalz mit seinen vier Freitagen. Überall sonst suchst du den nächsten Termin bei deiner Prüfungsstelle heraus, trägst die Anmeldefrist ein und legst den Kurs davor. Mit vier Wochen Frist und zwei bis drei Monaten Vorlauf bist du in jedem Land auf der sicheren Seite. Was nach dem bestandenen Prüfungstag kommt, vom Fischereischein bis zur Angelkarte, steht im Ratgeber Fischerprüfung bestanden: Was jetzt?.
Häufige Fragen
Wann sind die nächsten Prüfungstermine für den Angelschein?
Das hängt vom Bundesland und oft vom Kreis ab. Fest im Kalender stehen nur die Termine in Rheinland-Pfalz, dort wird landesweit am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember geprüft. In Bayern zeigt das Online-Prüfungsportal die freien Termine, in Mecklenburg-Vorpommern sammelt das LALLF alle Termine der Prüfungsbehörden in einer Liste. In den übrigen Ländern veröffentlichen Kreise oder Landesverbände ihre Termine auf der eigenen Website oder im Amtsblatt.
Wie oft im Jahr findet die Fischerprüfung statt?
Zwischen einmal und vielen Dutzend Malen. Nordrhein-Westfalen schreibt jeder unteren Fischereibehörde mindestens einen Termin im Jahr vor, Rheinland-Pfalz prüft viermal landesweit, und der Landesfischereiverband Baden-Württemberg setzt drei Sammeltermine zwischen Herbst 2026 und Sommer 2027 an. Wo Verbände oder viele kleine Behörden prüfen, etwa in Schleswig-Holstein, Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern, gibt es übers Jahr verteilt deutlich mehr Termine.
Wie lange vorher muss ich mich zur Fischerprüfung anmelden?
In den meisten Ländern spätestens vier Wochen vor der Prüfung, so in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und in vielen Kreisen in Hessen und Sachsen-Anhalt. Beim Anglerverband Niedersachsen sind es 21 Tage, in Hamburg in der Regel zwei Wochen und in Mecklenburg-Vorpommern eine Woche. Bei begrenzten Plätzen lohnt eine frühere Anmeldung, der Landkreis Börde etwa nimmt höchstens 60 Prüflinge an.
Kann ich die Prüfung in einem anderen Kreis oder Bundesland ablegen?
In Nordrhein-Westfalen ist die Behörde am ständigen Wohnsitz zuständig, Ausnahmen kann sie zulassen. Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt wohnt, legt die Prüfung in diesem Land ab. Mit Erstwohnsitz in den übrigen Ländern ist eine Prüfung anderswo laut Deutschem Angelfischerverband möglich, was bei knappen Terminen eine echte Alternative sein kann.
Was passiert, wenn ich den Prüfungstermin verpasse?
Meist ist die Gebühr dann weg. Beim Anglerverband Niedersachsen gilt die Prüfung bei Nichterscheinen als nicht bestanden, die Gebühr wird nicht erstattet, und eine Absage innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin kostet 35 Euro Bearbeitungsgebühr. In Hamburg muss die Prüfungsgebühr bei einem versäumten Termin erneut gezahlt werden. Früh absagen und neu anmelden ist deshalb immer günstiger als einfach fernzubleiben.
Kann ich direkt nach dem Vorbereitungskurs zur Prüfung?
In manchen Ländern ist die Prüfung Teil des Kurses. Beim Landesanglerverband Berlin findet sie am letzten Sonntag des Lehrgangs statt, im Saarland am Samstag der Kurswoche. Hamburg verlangt dagegen 14 Tage Abstand zwischen Kursende und Prüfung und höchstens ein Jahr. In Bayern schaltet das Portal die Terminwahl erst frei, wenn alle Lehrgangsstunden eingetragen und die Gebühr bezahlt ist.
Wie schnell kann ich die Prüfung wiederholen, wenn ich durchfalle?
In Bayern meldest du dich erneut im Portal an und zahlst die Gebühr noch einmal, eine Wartefrist nennt die Landesanstalt nicht. In Hamburg frühestens nach vier Wochen, in Mecklenburg-Vorpommern nur zu öffentlich bekanntgegebenen Terminen mit neuer Anmeldung. In Bremen ist eine zweite Wiederholung frühestens nach einem halben Jahr möglich. Wo nur wenige Termine im Jahr stattfinden, bestimmt der nächste Termin die Wartezeit.