Angelschein-Theorieprüfung: Was drankommt und wo Praxis dazukommt

Die Theorieprüfung zum Angelschein: 60 Fragen aus fünf oder sechs Sachgebieten, echte Beispielfragen aus dem Bundeskatalog und die Länder mit Praxisteil.

Grundlagen Veröffentlicht am 8 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. So läuft die Theorieprüfung ab
  2. Woher die Fragen stammen
  3. Die Sachgebiete und was darin gefragt wird
  4. In welchen Ländern ein zweiter Prüfungsteil folgt
  5. So bereitest du dich auf die Theorie vor
  6. Fazit: Katalog lernen, zweiten Teil früh einplanen
  7. Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Form: Die Theorieprüfung ist eine Auswahlprüfung mit 60 Fragen (Rheinland-Pfalz 50) und je drei Antworten, die Bearbeitungszeit liegt bei 60 bis 120 Minuten.
  • Stoff: fünf Kernfächer, nämlich Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Viele Länder führen Tier-, Natur- und Umweltschutz als sechstes Sachgebiet.
  • Bundeskatalog: Die Fragen kommen aus einem zwischen den Ländern abgestimmten Katalog plus Landesfragen, in Hessen sind das zusammen 563 Fragen.
  • Papier oder Computer: Bayern und Sachsen prüfen am PC im Prüfungslokal, Schleswig-Holstein schriftlich oder digital, die übrigen Länder meist mit Fragebogen.
  • Zweiter Prüfungsteil: NRW und Hamburg prüfen zusätzlich praktisch, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mündlich, das Saarland hängt ein Praktikum an.

So läuft die Theorieprüfung ab

Die Theorieprüfung ist überall eine Auswahlprüfung. Zu jeder Frage stehen drei Antworten, du markierst die richtige. Im Katalog aus Baden-Württemberg sind bei einem Teil der Fragen zwei der drei Antworten richtig. Hilfsmittel sind nicht erlaubt, und die Prüfung läuft unter Aufsicht eines Prüfungsausschusses. In Nordrhein-Westfalen besteht er aus einer Vertretung der unteren Fischereibehörde und zwei Beisitzenden, die der Fischereiverband vorschlägt.

Wie der Prüfungstag aussieht, regelt jedes Land selbst:

BundeslandFormZeit
Bayernam PC im Prüfungslokal, 60 Zufallsfragen, Ergebnis sofort am Bildschirm60 Min.
Sachsenam PC in Prüfungslokalen der DEKRA, Ergebnis wird direkt ausgedruckt90 Min.
Schleswig-Holsteinschriftlich oder digital, höchstens 50 Prüflinge je Termin90 Min.
Niedersachsen (Anglerverband)einer von sechs Fragebögen, per Zufall verteilt60 Min.
Nordrhein-WestfalenFragebogen, vom Prüfungsausschuss aus dem Katalog zusammengestellthöchstens 60 Min.
Hamburg60 Fragen aus sechs Sachgebietenhöchstens 90 Min.
Bremen60 Fragen aus sechs Sachgebieten, Bewertung durch zwei Prüferhöchstens 90 Min.
Mecklenburg-Vorpommern60 Fragen in fünf Komplexen90 Min.
Brandenburg60 Fragen aus fünf Prüfungsgebieten120 Min.
Baden-Württemberg60 Fragen, je 12 aus fünf Sachgebieten120 Min.
Rheinland-Pfalzlandeseinheitlicher Fragebogen mit 50 Fragen, landesweit zur selben Uhrzeit120 Min.

Grundlage sind die Prüfungsordnungen der Länder, etwa die Fischerprüfungsordnung NRW, die Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und die Prüfungsordnung des Anglerverbands Schleswig-Holstein. Wie viele Fehler erlaubt sind und welche Mindestzahl je Sachgebiet gilt, vergleicht der Ratgeber Fischerprüfung: Wie viele Fragen und wie viele Fehler? für alle 16 Länder.

Woher die Fragen stammen

Die Länder haben einen bundeseinheitlichen Fragenkatalog abgestimmt und ergänzen ihn um eigene Landesfragen. Hessen veröffentlicht beide Teile zusammen als PDF beim Landwirtschaftsministerium, der Bundesteil trägt den Stand Oktober 2023. Schleswig-Holstein prüft seit dem 1. Januar 2026 ausschließlich mit den neuen, abgestimmten Fragen.

Wie sich der Stoff verteilt, zeigt der hessische Katalog:

Sachgebiet im KatalogFragen
Gewässerökologie (Gewässerkunde)162
Allgemeine Fischkunde156
Gerätekunde115
Rechtskunde (Gesetzeskunde)94
Spezielle Fischkunde36
zusammen563

In der Prüfung zählt jedes Sachgebiet gleich viel, in Hessen mit je 12 Fragen. Aus den 36 Fragen der Speziellen Fischkunde kommen dort also genauso viele Prüfungsfragen wie aus den 162 der Gewässerökologie. Kleine Blöcke zahlen sich beim Lernen deshalb besonders aus.

Die Sachgebiete und was darin gefragt wird

Die Stoffbeschreibungen stammen aus den Prüfungsordnungen der Verbände in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die Beispielfragen wörtlich aus dem bundeseinheitlichen Katalog. Die richtige Antwort ist jeweils genannt.

Allgemeine Fischkunde

Körperbau und Organe der Fische, die Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Alters- und Geschlechtsbestimmung sowie Fischkrankheiten. So sieht eine Katalogfrage vollständig aus:

Warum werden Fische als wechselwarme Tiere bezeichnet?

  • a) Weil sie ihre Körpertemperatur unabhängig von der Wassertemperatur wechseln können.
  • b) Weil ihre Körpertemperatur in den verschiedenen Altersstufen wechselt.
  • c) Weil sich ihre Körpertemperatur der jeweiligen Wassertemperatur angleicht. (richtig)

Ein zweites Beispiel aus demselben Block fragt nach dem Begriff Milchner. Gemeint ist das geschlechtsreife Männchen.

Spezielle Fischkunde

Die Unterscheidung heimischer, gebietsfremder und invasiver Arten, in Küstenländern auch der Meeresfische, mit ihren Merkmalen und ihrer Lebensweise. Typische Fragen sind „Wie viele Bartfäden hat die Schleie?“ (zwei) und „Wann laicht der Zander?“ (von April bis Mai). In mehreren Ländern gehören Bildfragen dazu, Bayern hat 50 davon im Pool.

Gewässerkunde und Fischhege

Wasserqualität, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse in Fließ- und Stillgewässern, die Tier- und Pflanzenwelt, Gewässertypen und Fischregionen. Dazu kommt die Hege, also Besatz, Fangstatistiken, Laich- und Schongebiete und das Verhalten bei Fischsterben oder Verschmutzung. Beispiele aus dem Katalog:

  • „Verändert sich der Sauerstoffgehalt bei steigender Wassertemperatur?“ Richtig ist, dass er sinkt.
  • „Den sich von der Quelle aus der Forellenregion anschließenden Fließgewässerbereich nennt man …?“ Gesucht ist die Äschenregion.

Gerätekunde

Erlaubte und verbotene Fanggeräte und Methoden sowie das waidgerechte Zusammenstellen der Ausrüstung für bestimmte Fischarten im Süß- und Salzwasser. Die Theoriefragen behandeln Rute, Rolle, Schnur, Pose und Haken einzeln:

  • „Wann ist der Einsatz einer Laufpose einer Feststellpose vorzuziehen?“ Richtig ist, wenn in einer Tiefe gefischt wird, welche die Rutenlänge übersteigt.
  • „Was bezeichnet man als Drilling?“ Gemeint ist ein zusammengesetzter Haken mit drei Spitzen.

Tier-, Natur- und Umweltschutz

Schonende Behandlung des Fangs, Betäuben und Töten, die Lebensansprüche der Fische und Störungen ihres Lebensraums. Länder mit sechs Sachgebieten prüfen das als eigenes Fach, im Bundeskatalog steht es bei der Rechtskunde. Ein Beispiel ist die Frage, ob Fische Schmerzen und Leid empfinden können. Richtig ist, dass sie Leid empfinden können und die bewusste Schmerzwahrnehmung wissenschaftlich nicht abschließend geklärt ist.

Gesetzeskunde

Das Fischereirecht mit Eigentum, Pacht und Erlaubnisschein, der staatliche Fischereischein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Nachtangeln, verbotene Methoden, Strafvorschriften, Behörden und Fischereiaufsicht. Hier steckt das meiste Landesrecht. Ein bundesweites Beispiel fragt, welche Fanggeräte nach dem Fischereirecht grundsätzlich verboten sind. Die Antwort nennt Schlingen, Reißangeln und Harpunen. Schonzeiten und Mindestmaße lernst du dagegen immer aus dem Katalog deines Landes, weil jedes Land eigene Werte festlegt.

In welchen Ländern ein zweiter Prüfungsteil folgt

In elf Ländern ist mit der Theorie alles erledigt. Fünf Länder verlangen am Prüfungstag mehr.

Kachelkarte der 16 Bundesländer nach Prüfungsteilen: nur Theorie in 11 Ländern, Theorie plus praktische Prüfung in Nordrhein-Westfalen und Hamburg, Theorie plus mündlicher Teil in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Theorie plus Praktikum im Saarland; Hinweise auf den Pflicht-Praxistag in Schleswig-Holstein und die mündliche Nachprüfung in Rheinland-Pfalz
Elf Länder prüfen nur die Theorie, Nordrhein-Westfalen und Hamburg prüfen zusätzlich praktisch, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mündlich.

Nordrhein-Westfalen: Angelgerät bauen und Fische bestimmen

Die Fischerprüfungsordnung teilt die Prüfung in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im praktischen Teil bestimmt der Ausschuss eine von zehn Aufgaben, und du baust das passende Angelgerät waidgerecht zusammen:

AufgabeAngelgerät für
A1beringte leichte Rute auf Rotaugen, Rotfedern und Brassen
A2Feederrute auf Rotaugen, Rotfedern und Brassen
A3Rute auf Karpfen
A4Grundrute auf Aal
A5Spinnrute auf Hecht
A6Spinnrute auf Barsch
A7Fliegenrute auf Forelle, Trockenfischen
A8Fliegenrute auf Forelle, Nassfischen
A9Rute auf Dorsch
A10Brandungsrute auf Plattfische

Bewertet werden Rute, Rolle, Schnur, Bissanzeiger, Beschwerung, Vorfach, Wirbel, Haken und Köder, dazu das Zubehör vom Kescher über das Maßband und die Betäubungs- und Tötungswerkzeuge bis zum Hakenlöser sowie die Reihenfolge. Von 28 Punkten müssen 25 erreicht werden. Das bloße Zeigen der Teile reicht nicht. Danach legt dir der Ausschuss 6 von 49 Bildtafeln mit Fischen, Neunaugen und Krebsen vor, 4 davon musst du richtig benennen. Der praktische Teil dauert in der Regel höchstens 15 Minuten je Prüfling.

Hamburg: Fisch versorgen, Knoten, Montage

Hamburg prüft nach der Prüfungs- und Ausbildungsordnung des Anglerverbands Hamburg ebenfalls in zwei Teilen. Im praktischen Teil versorgst du einen Fisch nach den Vorgaben der Tierschutz-Schlachtverordnung, bindest zwei von fünf vorgegebenen Angelknoten und stellst eine Montage für eine von vier Angelarten zusammen. Von 30 Punkten sind 24 nötig, die Prüfung dauert in der Regel höchstens 20 Minuten. Theorie und Praxis lassen sich an einem Tag oder an zwei Terminen ablegen, die Geräte stellt der Verband.

Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: das Prüfungsgespräch

Beim Anglerverband Niedersachsen folgt auf den schriftlichen Teil ein mündliches Prüfungsgespräch von etwa zehn Minuten, einzeln oder in Gruppen bis fünf Personen. Du benennst 6 von 8 gezeigten Fischbildern richtig, erklärst den waid- und tiergerechten Umgang mit dem Fang und führst das Betäuben und Töten an einem Fisch oder Fischmodell vor. Grundlage ist die Prüfungsordnung des Anglerverbands Niedersachsen.

Sachsen-Anhalt teilt die Fischerprüfung in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Schriftlich geprüft werden die Hauptfächer Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Im mündlichen Teil geht es um das Verhalten bei der Fischereiausübung, den Umgang mit dem Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische und erneut um Rechtskunde. So beschreibt es etwa die Prüfungsbekanntmachung des Landkreises Börde für 2026.

Saarland, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz: Praxis ohne eigene Prüfung

Im Saarland schließt sich an die schriftliche Prüfung am Samstag der Kurswoche ein Praktikum an, ein Vereinspraktikum kommt dazu und kann nach der Prüfung beim Verband absolviert werden, so der Fischereiverband Saar.

Schleswig-Holstein verlangt seit dem 1. Oktober 2025 einen Praxistag als Voraussetzung für die Zulassung. Er umfasst mindestens acht Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten mit tierschutzgerechtem Anlanden, Betäuben und Töten, der Ködermontage an mindestens drei Rutentypen und zwei prüfungsrelevanten Knoten. Geprüft wird danach nur schriftlich.

Rheinland-Pfalz prüft schriftlich, kennt aber eine mündliche Nachprüfung. Wer genau ein Fach verfehlt, kann es am selben Tag mündlich nachholen. In Bayern, Sachsen, Hessen und Baden-Württemberg steckt die Praxis im Pflichtlehrgang, der Gerätekunde, Umgang mit dem Fang und das Töten von Fischen praktisch einübt.

So bereitest du dich auf die Theorie vor

Weil die Prüfung aus einem bekannten Katalog zieht, ist die Vorbereitung planbar. Drei Punkte entscheiden:

  • Gleichmäßig lernen. Jedes Sachgebiet hat eine eigene Mindestzahl, ein starkes Fach gleicht ein schwaches nicht aus.
  • Die Gesetzeskunde mit dem eigenen Katalog. Nur hier stehen die Landeswerte, die in deiner Prüfung vorkommen.
  • Unter Prüfungsbedingungen testen. Amtliche Probeprüfungen gibt es kostenlos in Bayern, Sachsen und Brandenburg, welche Kataloge und Tests es in den übrigen Ländern gibt, zeigt der Ratgeber zum Angelschein-Test.

Wer in NRW, Hamburg, Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt antritt, übt den zweiten Teil gezielt mit. Eine Montage, die man im Kurs einmal gesehen hat, sitzt am Prüfungstag selten, zwei oder drei Durchgänge zu Hause mit der eigenen Ausrüstung bringen die Reihenfolge in die Hände.

Fazit: Katalog lernen, zweiten Teil früh einplanen

Die Theorieprüfung ist in allen Ländern eine Auswahlprüfung aus einem öffentlichen oder über den Kurs ausgegebenen Katalog. Fünf Kernfächer bilden den Stoff, die Gesetzeskunde verlangt das meiste Landeswissen, und kleine Blöcke wie die Spezielle Fischkunde lohnen sich beim Lernen überproportional. Prüfe vor der Anmeldung, ob dein Land einen zweiten Teil verlangt, und plane dafür eigene Übungszeit ein. Wann die nächsten Termine sind und wie früh du dich anmelden musst, steht im Ratgeber zu den Prüfungsterminen für den Angelschein.

Häufige Fragen

Was wird in der Theorieprüfung zum Angelschein abgefragt?

Die Fragen stammen aus fünf Kernfächern: Allgemeine Fischkunde (Körperbau, Sinnesorgane, Fortpflanzung, Krankheiten), Spezielle Fischkunde (Arten und ihre Merkmale), Gewässerkunde mit Fischhege, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Viele Länder prüfen Tier-, Natur- und Umweltschutz als sechstes Sachgebiet. Jede Frage hat drei Antwortmöglichkeiten, die Prüfung umfasst 60 Fragen, in Rheinland-Pfalz 50.

Gibt es beim Angelschein auch eine praktische Prüfung?

In vier Ländern gehört ein zweiter Prüfungsteil dazu. Nordrhein-Westfalen und Hamburg prüfen praktisch, etwa mit dem Zusammenbau eines Angelgeräts, Knoten und dem Versorgen eines Fisches. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt führen ein mündliches Prüfungsgespräch, in Niedersachsen mit Fischbildern und dem Betäuben und Töten am Modell. Das Saarland schließt ein Praktikum an, die übrigen Länder prüfen nur schriftlich.

Wie lange dauert die Theorieprüfung?

Je nach Land 60 bis 120 Minuten. Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geben höchstens 60 Minuten, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen 90 Minuten, Baden-Württemberg, Brandenburg und Rheinland-Pfalz 120 Minuten. Selbst die knappste Vorgabe lässt eine Minute pro Frage, das reicht für eine Kontrollrunde am Ende.

Findet die Theorieprüfung am Computer statt?

In Bayern und Sachsen ja. Bayern prüft im Online-Verfahren am PC in einem Prüfungslokal, das Ergebnis erscheint sofort am Bildschirm. Sachsen prüft am Computer in Prüfungslokalen der DEKRA und druckt das Ergebnis direkt aus. Schleswig-Holstein lässt die Prüfung schriftlich oder digital zu. In den meisten anderen Ländern kreuzt du auf einem Fragebogen an.

Welches Sachgebiet verlangt das meiste Detailwissen?

Die Gesetzeskunde. Sie fragt Landesrecht ab, also Schonzeiten, Mindestmaße, Uferbetretungsrecht, verbotene Fangmethoden und zuständige Behörden, und arbeitet dabei mit konkreten Zahlen. Allgemeine Bücher und Tests anderer Länder helfen hier wenig, gelernt wird mit dem Katalog des eigenen Prüfungslandes.

Was passiert, wenn ich nur den praktischen Teil nicht bestehe?

Dann wiederholst du nur diesen Teil. In Nordrhein-Westfalen muss in einem neuen Prüfungsverfahren nur der nicht bestandene Teil abgelegt werden. In Hamburg und beim Anglerverband Niedersachsen gilt dasselbe, allerdings innerhalb eines Jahres, danach sind beide Teile fällig. Die Prüfungsgebühr wird bei der Wiederholung erneut berechnet.

Kommen in der Theorieprüfung auch Bildfragen vor?

In mehreren Ländern ja. Bayern hat neben rund 1.000 Textfragen 50 Bildfragen im Pool, auf denen eine Fischart zu bestimmen ist. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen prüfen das Erkennen von Fischen getrennt mit Bildtafeln im praktischen bzw. mündlichen Teil, in NRW müssen 4 von 6, in Niedersachsen 6 von 8 Arten stimmen.

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