Angeln in der Schonzeit: Was erlaubt ist und was nicht

Angeln in der Schonzeit ist erlaubt, gezielt auf geschonte Arten aber verboten. Was nachstellen heißt, welche Köderverbote gelten und was bei Beifang gilt.

Grundlagen Veröffentlicht am 9 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Was eine Schonzeit rechtlich bedeutet
  2. Gezielt oder zufällig: wo die Grenze verläuft
  3. Ein geschonter Fisch hat gebissen: so gehst du vor
  4. Köderverbote: wenn die Schonzeit auch die Methode trifft
  5. Was du in der Schonzeit beangeln kannst
  6. Schonzeiten sind Landesrecht: drei Beispiele
  7. Die dritte Ebene: Verein, Karte und Schonbezirk
  8. Was ein Verstoß kostet
  9. Schonzeiten im Ausland
  10. Fazit: Die Art ist geschont, das Angeln bleibt offen
  11. Häufige Fragen

Anfang Februar, das Wasser ist klar, die Rute steht bereit, und dann fällt dir ein: Ist nicht gerade Hechtschonzeit? Viele Angler bleiben in diesen Wochen lieber ganz zu Hause, andere angeln weiter und hoffen, dass es schon passt. Beides ist unnötig. Dieser Ratgeber erklärt, was die Schonzeit rechtlich verbietet, wo die Grenze zwischen Beifang und gezieltem Angeln verläuft und was du tust, wenn doch der falsche Fisch beißt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Angeln bleibt erlaubt: Eine Schonzeit gilt für eine Art, das Angeln auf alle übrigen Arten geht weiter.
  • Verboten ist das Nachstellen: Du darfst der geschonten Art weder gezielt nachstellen noch sie fangen oder töten. Catch and Release zählt nicht als Ausnahme.
  • Beifang sofort zurück: unverzüglich und schonend, bei tief geschlucktem Haken die Schnur an der Kopfspitze kappen.
  • Köderverbote je nach Land: Berlin verbietet Kunstköder über 2 cm vom 1. Januar bis 30. April, Nordrhein-Westfalen erlaubt Kunstköder. Vereine regeln oft strenger.
  • Landesrecht: 16 Bundesländer, 16 Verordnungen. Der Hecht ist etwa in Bayern bis 30. April, in Brandenburg bis 31. März geschont.
  • Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, in Brandenburg mit Bußgeldern bis 50.000 €.

Was eine Schonzeit rechtlich bedeutet

Eine Schonzeit ist ein Zeitraum, in dem eine bestimmte Fischart nicht gefangen werden darf. Sie liegt fast immer um die Laichzeit herum, weil ein Bestand dann am empfindlichsten ist: Die Fische sammeln sich an wenigen Plätzen, sind leicht zu fangen, und jedes entnommene Tier fehlt beim Nachwuchs.

Die Regeln stehen nicht in einem Bundesgesetz. Fischerei ist in Deutschland Ländersache, jedes Bundesland legt Schonzeiten und Mindestmaße in einer eigenen Verordnung fest. Ein gutes Beispiel für den typischen Wortlaut liefert die Brandenburgische Fischereiordnung in § 2 Abs. 1: Es ist verboten, den geschonten Arten „während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten”.

Neben der Schonzeit kennt das Fischereirecht drei verwandte Schutzinstrumente, die oft verwechselt werden:

InstrumentWas es schütztBeispiel
Schonzeiteine Art in einem Zeitraum, unabhängig von der GrößeHecht in Brandenburg vom 1. Februar bis 31. März
Mindestmaß (Schonmaß)jeden Fisch einer Art unter einer Länge, ganzjährigKarpfen unter 35 cm in Brandenburg und Bayern
Ganzjährige Schonungeine Art das ganze Jahr, in jeder GrößeBitterling, Schlammpeitzger, Nase in Brandenburg
Schonbezirk, Sperrungeinen Ort, teils nur zeitweiseLaichplätze, gesperrte Gewässerteile

Bei den meisten Arten wirken Schonzeit und Mindestmaß zusammen. Entnehmen darfst du einen Fisch dann nur, wenn er außerhalb der Schonzeit gefangen wurde und das Maß erreicht.

Gezielt oder zufällig: wo die Grenze verläuft

Der Kern der Schonzeitregel steckt im Wort nachstellen, wie es etwa die Brandenburger Verordnung verwendet. Nachstellen heißt, einer Art gezielt nachzugehen. Das beginnt mit dem ersten Wurf, der erkennbar dieser Art gilt, und setzt keinen Fang voraus. Wer in der Hechtschonzeit mit Stahlvorfach und großem Gummifisch am Schilfgürtel wirft, stellt dem Hecht nach, auch wenn er jeden Fisch sofort freilassen würde.

Umgekehrt ist ein zufälliger Beifang kein Verstoß. Beißt beim Grundangeln auf Brassen ein Zander auf das Wurmbündel, hast du ihm nicht nachgestellt. Du musst ihn nur korrekt zurücksetzen.

Ob jemand einer Art nachstellt, bewertet die Fischereiaufsicht an äußeren Merkmalen:

Merkmalspricht für gezieltes Angeln auf Hechtspricht für eine andere Zielart
Ködergroßer Gummifisch, Wobbler, KöderfischMais, Made, Wurm, Boilie
MontageStahl- oder Titanvorfach, Drillingfeines Vorfach, Einzelhaken
PlatzSchilfkante, Krautfeld, LaichbuchtFutterplatz im Freiwasser
Verhaltenständiges Werfen und FührenAnsitz mit Futterkorb

Keines dieser Merkmale ist für sich allein entscheidend. In der Kombination ergibt sich aber ein klares Bild, und bei einer Kontrolle zählt dieses Bild. Die einfache Regel für dich: Wähle Köder, Montage und Platz so, dass die geschonte Art möglichst gar nicht beißt. Genau so formuliert es auch der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe in seinen Antworten auf häufige Fragen.

Ein geschonter Fisch hat gebissen: so gehst du vor

Auch mit der besten Köderwahl hängt irgendwann der falsche Fisch am Haken. Dann zählt jede Sekunde, und die Regeln sind eindeutig. § 3 Abs. 1 der Brandenburgischen Fischereiordnung beschreibt das Vorgehen, ähnlich steht es etwa in § 11 der bayerischen Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz:

  1. Unverzüglich zurücksetzen. Kein Foto-Shooting, kein Vermessen für die Statistik. Der Fisch geht so schnell wie möglich zurück.
  2. Im Wasser lösen. Wo es geht, bleibt der Fisch im Wasser, während du den Haken löst. Wenn du ihn anfassen musst, dann mit nassen Händen.
  3. Tief geschluckt: Schnur kappen. Sitzt der Haken im Schlund, wird die Schnur in Höhe der Kopfspitze durchtrennt. Ein im Maul verbleibender Haken schadet weniger als das Herumstochern mit der Zange.
  4. Nicht hältern. Ein geschonter Fisch gehört nie in den Setzkescher. In Brandenburg dürfen gehälterte Fische nach § 11 Abs. 4 sogar grundsätzlich nicht mehr zurückgesetzt werden. Welche Regeln für den Setzkescher gelten, steht im Ratgeber Setzkescher erlaubt?.
  5. Zurück ins selbe Gewässer. Das Zurücksetzen erfolgt dort, wo der Fisch gefangen wurde.

Eine Ausnahme für verletzte oder erschöpfte Fische sehen die Ordnungen für Angler nicht vor. Auch ein stark blutender Hecht in der Schonzeit geht zurück. Wer das Risiko senken will, fischt in der Schonzeit mit Einzelhaken statt Drilling und mit ausreichend kräftigem Gerät, damit der Drill kurz bleibt.

Ablaufschema mit drei Prüffragen vor dem Angeln in der Schonzeit: Erstens, ist die Zielart gerade geschont, dann nicht gezielt beangeln. Zweitens, erlauben Landesrecht und Angelkarte den Köder in diesem Zeitraum, sonst Köder oder Methode wechseln. Drittens, ist die Stelle frei von Schonbezirk oder Sperrung, sonst anderen Platz suchen. Sind alle drei Fragen geklärt, ist das Angeln erlaubt. Darunter das Vorgehen bei Beifang: sofort schonend zurücksetzen, bei tief geschlucktem Haken die Schnur kappen, nicht hältern
Drei Fragen vor dem ersten Wurf: Art, Köder und Platz. Erst wenn alle drei passen, ist das Angeln in der Schonzeit sauber.

Köderverbote: wenn die Schonzeit auch die Methode trifft

Manche Länder und viele Gewässerbewirtschafter gehen einen Schritt weiter. Sie verbieten in der Raubfischschonzeit zusätzlich die typischen Raubfischköder, damit sich die Frage nach der Absicht gar nicht erst stellt. Die Unterschiede sind groß:

Land / GewässerRegel in der Raubfischschonzeit
BerlinKunstköder über 2 cm Gesamtlänge, Köderfische sowie Wirbel- und Krebsköder vom 1. Januar bis 30. April verboten
Nordrhein-WestfalenKunstköder erlaubt, sollen aber so gewählt werden, dass geschonte Fische möglichst nicht beißen
Brandenburg, landesweitkein gesetzliches Köderverbot, das Nachstellen bleibt verboten
Brandenburg, Spreewaldfließe Burg und LübbenauRaubfischangel und Kunstköder vom 15. Januar bis 30. April verboten (LAVB-Gewässerordnung)
Niederlandevom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai an vielen Binnengewässern Kunstköder und toter Köderfisch verboten

Die Berliner Regel ist die strengste in dieser Übersicht. Wer dort im März auf Barsch angeln will, darf das nur mit Kunstködern bis 2 Zentimeter oder mit Naturködern an der Friedfischangel. Die Details stehen im Ratgeber Angeln ohne Angelschein in Berlin.

Noch häufiger als im Landesrecht stehen Köderverbote in der Gewässerordnung des Vereins oder auf der Angelkarte. Typisch sind ein Spinnfischverbot von Anfang Februar bis Ende April oder ein Verbot von Köderfisch und Fetzen. Diese Regeln sind Vertragsbestandteil deiner Angelkarte und für dich genauso verbindlich wie das Gesetz.

Was du in der Schonzeit beangeln kannst

Die Raubfischschonzeit fällt ins späte Winterhalbjahr und ins Frühjahr. Genau dann werden viele Friedfische wieder aktiv, und das eröffnet gute Möglichkeiten:

  • Karpfen: In Bayern und Brandenburg ohne Schonzeit, dort gilt nur ein Mindestmaß. Ab rund 8 Grad Wassertemperatur kommen sie aus der Winterruhe, ab etwa 10 bis 12 Grad fressen sie zuverlässig, bevorzugt im aufgewärmten Flachwasser. Tipps für diese Phase stehen im Ratgeber Wann beißen Karpfen im Frühjahr.
  • Rotauge, Brassen, Güster: in Bayern und Brandenburg ohne Schonzeit und Mindestmaß, ideal für Feeder und Pose.
  • Barsch: In Bayern und Brandenburg ohne Schonzeit. Wo Kunstköder verboten sind, bleibt der Wurm an der Posenmontage.
  • Quappe: In Brandenburg ohne Schonzeit, beißt gerade in den kalten Monaten.
  • Forellensee: Kommerzielle Anlagen fallen oft nicht unter die Schonzeitregeln des Landes. In Brandenburg etwa gelten sie nach § 27 der Fischereiordnung nicht für bewirtschaftete Anlagen und geschlossene Teiche. Dort zählen die Regeln des Betreibers, mehr dazu im Ratgeber Angeln am Forellensee.

Eines gilt dabei immer: Auch wer auf eine offene Art angelt, prüft, ob der Köder am Gewässer in diesem Zeitraum erlaubt ist.

Schonzeiten sind Landesrecht: drei Beispiele

Wie weit die Werte auseinanderliegen, zeigt der Vergleich von drei Bundesländern mit großen Raubfischbeständen:

BundeslandHechtZander
Bayern15. Feb. bis 30. Apr., 50 cm15. Feb. bis 30. Apr., 50 cm
Niedersachsen (Binnengewässer)1. Feb. bis 15. Apr., 40 cm15. März bis 30. Apr., 35 cm
Brandenburg1. Feb. bis 31. März, 45 cm1. Apr. bis 31. Mai, 45 cm

Drei Länder, drei Systeme. In Bayern sind beide Raubfische gleichzeitig geschont, in Niedersachsen überlappen sich die Fenster, in Brandenburg folgen sie aufeinander. Wer nahe einer Landesgrenze angelt oder im Urlaub ein anderes Bundesland besucht, schaut deshalb immer in die Verordnung des Landes, in dem das Gewässer liegt. Maßgeblich ist allein der Ort des Gewässers.

Die kompletten Tabellen mit allen Arten findest du in den Ratgebern Schonzeiten in Bayern, Schonzeiten Zander Niedersachsen und Schonzeiten in Brandenburg.

Die dritte Ebene: Verein, Karte und Schonbezirk

Das Landesrecht ist der Mindeststandard. Darüber liegen zwei Ebenen, die für dich genauso verbindlich sind:

Verein und Bewirtschafter. Sie dürfen Schonzeiten verlängern, Mindestmaße anheben und Fangbegrenzungen festlegen. Der Landesanglerverband Brandenburg etwa begrenzt die Entnahme von Hecht, Zander, Karpfen und Regenbogenforelle auf zusammen drei Stück pro Tag. Höhere Mindestmaße als im Gesetz sind an Vereinsgewässern verbreitet, gerade beim Hecht.

Schonbezirke und Sperrungen. Neben der zeitlichen Schonung gibt es die räumliche. Laichplätze dürfen in Brandenburg nach § 15 der Fischereiordnung weder betreten noch befahren werden, und die Behörden können einzelne Gewässerteile ganz sperren. Solche Sperren gelten oft nur für die Laichzeit und sind vor Ort beschildert.

Die strengste Regel setzt sich immer durch. Liegt die gesetzliche Hechtschonzeit bis Ende März und dein Verein verlängert bis Ende April, dann ist der Hecht an diesem Gewässer bis Ende April tabu.

Was ein Verstoß kostet

Wer einer geschonten Art nachstellt, sie fängt oder tötet, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach dem Fischereirecht des Landes. Die Bußgeldrahmen sind hoch angesetzt: Das Brandenburgische Fischereigesetz sieht in § 40 Geldbußen bis 50.000 Euro vor, dazu können Rute, Rolle und Köder eingezogen werden. Die tatsächliche Höhe setzt die Fischereibehörde je nach Schwere fest.

Die Folgen reichen weiter als das Bußgeld:

  • Angelkarte weg: Vereine entziehen die Berechtigung und schließen Mitglieder aus.
  • Fischereischein in Gefahr: In Brandenburg ist ein Bußgeld wegen fischereirechtlicher Verstöße nach § 20 des Fischereigesetzes ein Grund, den Fischereischein zu versagen oder einzuziehen.
  • Tierschutz: Wer einen geschonten Fisch schwer verletzt oder unnötig lange an Land hält, riskiert zusätzlich ein Verfahren nach dem Tierschutzgesetz.

Schonzeiten im Ausland

Wer im Frühjahr ins Ausland fährt, trifft auf eigene Regeln, die sich teils deutlich unterscheiden. Drei Beispiele aus beliebten Angelländern:

  • Niederlande: Die gesloten tijd schützt den Hecht vom 1. März bis zum letzten Samstag im Mai, Zander und Barsch vom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai, mit Köderverboten an vielen Binnengewässern. Details im Ratgeber Braucht man einen Angelschein in Holland?.
  • Dänemark: Der Zander ist im Süßwasser im Mai geschont, Vereine legen teils früher los. Mehr im Ratgeber Zander angeln in Dänemark.
  • Frankreich: In den Gewässern der 2. Kategorie ist der Hecht grob von Ende Januar bis Ende April geschont, mit einem Verbot von Kunstködern und Köderfisch in dieser Zeit. Mehr im Ratgeber Braucht man einen Angelschein in Frankreich?.

Fazit: Die Art ist geschont, das Angeln bleibt offen

In der Schonzeit darfst du angeln, nur eben nicht auf die geschonte Art. Entscheidend ist, dass Köder, Montage und Platz erkennbar einer offenen Art gelten und dass du einen geschonten Beifang sofort und schonend zurücksetzt. Vor dem ersten Wurf klärst du drei Dinge: ob deine Zielart gerade geschont ist, ob Landesrecht und Angelkarte deinen Köder in diesem Zeitraum zulassen und ob die Stelle frei ist.

Wer das beherzigt, nutzt die Wochen der Raubfischschonzeit für die Friedfischsaison, die dann gerade startet. Einen guten Einstieg dafür bietet der Ratgeber Angeln auf Friedfisch.

Häufige Fragen

Darf man in der Schonzeit überhaupt angeln?

Ja. Eine Schonzeit gilt immer nur für eine bestimmte Fischart. Während der Hechtschonzeit darfst du also auf Karpfen, Schleie oder Rotauge angeln, solange dein Köder und deine Methode am Gewässer erlaubt sind. Verboten ist, der geschonten Art nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten.

Was bedeutet nachstellen beim Angeln?

Nachstellen heißt, gezielt auf eine Art zu angeln, auch wenn du sie anschließend zurücksetzen würdest. Die Brandenburgische Fischereiordnung etwa verbietet ausdrücklich schon das Nachstellen, der Fang ist dafür keine Voraussetzung. Ob jemand einer Art nachstellt, wird an Köder, Montage, Platz und Tageszeit festgemacht. Catch and Release ist in der Schonzeit deshalb keine Ausrede.

Was muss ich tun, wenn ein geschonter Fisch beißt?

Ihn unverzüglich und schonend in das Gewässer zurücksetzen, in dem du ihn gefangen hast. Hat er den Haken tief geschluckt, wird die Schnur in Höhe der Kopfspitze durchtrennt, so schreibt es zum Beispiel § 3 der Brandenburgischen Fischereiordnung vor. Den Fisch möglichst im Wasser abhaken, mit nassen Händen anfassen und nicht in den Setzkescher legen.

Darf man in der Hechtschonzeit mit Kunstködern angeln?

Das regelt jedes Bundesland selbst. In Nordrhein-Westfalen ist das Angeln mit Kunstködern in der Hecht- und Zanderschonzeit laut Landesfischereiverband Westfalen erlaubt, die Köder sollen aber so gewählt werden, dass geschonte Fische möglichst nicht anbeißen. In Berlin sind Kunstköder über 2 Zentimeter vom 1. Januar bis 30. April verboten. Viele Vereine regeln zusätzlich eigene Köderverbote.

Gibt es eine bundesweite Schonzeit für Fische?

Nein. Fischerei ist Ländersache, jedes der 16 Bundesländer legt Schonzeiten und Mindestmaße in einer eigenen Verordnung fest. Die Werte weichen deutlich voneinander ab: Der Hecht ist in Bayern vom 15. Februar bis 30. April geschont, in Brandenburg vom 1. Februar bis 31. März. Dazu kommen EU-Regeln etwa zum Aal und die Vorgaben des Vereins.

Was ist der Unterschied zwischen Schonzeit und Mindestmaß?

Die Schonzeit schützt eine Art für einen Zeitraum, meist rund um die Laichzeit, unabhängig von der Größe. Das Mindestmaß schützt Fische das ganze Jahr, solange sie eine bestimmte Länge nicht erreicht haben. Bei den meisten Arten gilt beides zugleich: Entnehmen darfst du nur einen Fisch, der außerhalb der Schonzeit gefangen wurde und das Maß erreicht.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen die Schonzeit?

Ein Verstoß ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit nach dem Fischereirecht des Landes. Das Brandenburgische Fischereigesetz etwa sieht Geldbußen bis 50.000 Euro vor, dazu können Fanggeräte eingezogen werden. Außerdem riskierst du die Angelkarte des Vereins, und in Brandenburg kann ein Bußgeld wegen fischereirechtlicher Verstöße dazu führen, dass die Behörde den Fischereischein versagt oder einzieht.

Darf ich einen geschonten Fisch mitnehmen, wenn er verletzt ist?

Nein. Die Landesordnungen verlangen, geschonte Fische unverzüglich zurückzusetzen, solange sie leben, eine Ausnahme für verletzte Fische kennen sie nicht. Brandenburg schreibt das Zurücksetzen für Fänge mit der Handangel sogar ohne jede Einschränkung vor. Genau deshalb ist die Schnur bei tief geschlucktem Haken zu durchtrennen: Ein im Maul verbleibender Haken schadet weniger als der Versuch, ihn herauszuoperieren.

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